Es geht um das Thema Eigentumswohnung. Von der Verwaltung werden 2 Vertreter gewählt, die Anspechpartner für die übrigen Wohnungseigentümer sein sollen. Leider gestaltet sich das so, dass ein paar wenige, die allerdings eben zu den Versammlungen kommen, fröhlich rumentscheiden wofür das Wohngeld der Allgemeinheit ausgegeben wird und sich leider auch dementsprechen aufführen. Meine Frage: Ist es überhaupt zulässig, dass Eigentümer, die aus welchen Gründen auch immer, nicht an der Versammlung teilnehmen können, automatisch dann auch nichts zu melden haben?
Meine Frage: Ist es überhaupt
zulässig, dass Eigentümer, die aus welchen Gründen auch immer,
nicht an der Versammlung teilnehmen können, automatisch dann
auch nichts zu melden haben?
Nein, automatisch nicht, sie können eine Vollmacht erteilen.
Ich gehe da auch selten hin, der von mir Bevollmächtigte stimmt dann in meinem Sinne ab. Den in der Einladung fixierten Tagesordnungspunkten wird nach dem Versand der Einladungen an die Eigentümer auch kein Punkt mehr hinzugefügt. Das macht die Sache einfacher.
Es geht um das Thema Eigentumswohnung. Von der Verwaltung
werden 2 Vertreter gewählt,
Unverständlich. Die Verwaltung wählt keine Vertreter. Meinst Du die Verwaltungsbeiräte, die von den Eigentümern gewählt werden? Wenn dem so wäre, gäbe es da ein Problem: der Beirat muß aus mindestens drei Personen bestehen. http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__29.html
die Anspechpartner für die übrigen
Wohnungseigentümer sein sollen.
Das ist nicht Aufgabe des Beirates.
Leider gestaltet sich das so,
dass ein paar wenige, die allerdings eben zu den Versammlungen
kommen, fröhlich rumentscheiden wofür das Wohngeld der
Allgemeinheit ausgegeben wird
Meine Frage: Ist es überhaupt
zulässig, dass Eigentümer, die aus welchen Gründen auch immer,
nicht an der Versammlung teilnehmen können, automatisch dann
auch nichts zu melden haben?
Das ist das gleiche wie bei der Bundestagswahl, bei der Betriebsratswahl oder bei der Sozialwahl: wer nicht hingeht, bestimmt nicht mit. Wie schon erwähnt ist es möglich, für die Eigentümerversammlung Vollmachten zu erteilen. Nicht anwesende Eigentümer sind im übrigen noch besonders geschützt: etwas, das nicht auf der Tagesordnung steht, darf nicht beschlossen werden.
Am geilsten finde ich dann noch die, die bewußt nicht teilnehmen und anschließend die Beschlüsse vor Gericht anfechten lassen, obwohl sie doch sowohl an den Diskussionen als auch an der späteren Abstimmung hätten teilnehmen können…