welche Personen sind auf einer Eigentümer-Versammlung erlaubt, die ein Eigentümer mitbringen kann. Gemeint ist hier eine Einzelperson als Eigentümer.
Gesucht wird ein Zeuge, der mündliche Äußerungen auf der Versammlung im nachhinein bestätigt. Es wird wohl kein Wortprotokoll der Versammlung angefertigt.
So etwas ist üblicherweise in der Teilungserklärung geregelt.
Auch das WEG-Recht konsultieren.
Was eigentlich immer geht: einer anderen Person Vollmacht zur Abstimmung geben und selbst nur danebensitzen.
Grüße,
Mathias
welche Personen sind auf einer Eigentümer-Versammlung erlaubt,
die ein Eigentümer mitbringen kann. Gemeint ist hier eine
Einzelperson als Eigentümer.
Gesucht wird ein Zeuge, der mündliche Äußerungen auf der
Versammlung im nachhinein bestätigt. Es wird wohl kein
Wortprotokoll der Versammlung angefertigt.
welche Personen sind auf einer Eigentümer-Versammlung erlaubt,
die ein Eigentümer mitbringen kann. Gemeint ist hier eine
Einzelperson als Eigentümer.
Gesucht wird ein Zeuge, der mündliche Äußerungen auf der
Versammlung im nachhinein bestätigt. Es wird wohl kein
Wortprotokoll der Versammlung angefertigt.
…da hast du Recht, es wird kein Wortprotokoll geben. D.h. aber nicht, dass das gesproche Wort nicht auf Wunsch eines Mitgliedes schriftlich im Protokoll festgehalten werden kann. Es ist auch immer gut, wenn man die Beschlüsse mitschreibt, um dann, wenn das Protokoll (mit den Beschlüssen) den einzelnen zugeht, vergleichen zu können. Es gibt Verwaltungen, die dann doch das eine oder andere anders schreiben, was auf dem zweiten Blick einen anderen Sinn ergibt.
Ansonsten kann sich jeder Eigentümer meines Wissens nur von einem anderen Eigentümer oder dem Verwalter vertreten lassen, da eine Versammlung nicht öffentlich ist. Gäste, Besucher oder Referenten müssen vor einer Versammmlung von den Eigentümern zugelassen sein. Dies steht zum einen im WEG-Gesetz, aber auch in der Teilungserklärung.
…hängt auch irgendwie neben WEG Gesetz von der WEG selbst ab. Die WEG besteht bei uns nur aus 4 Eigentümern und da ist es völlig normal, dass die Ehe/Lebenspartner (auch, wenn sie nicht im Grundbuch stehen) mit zu den Sitzungen kommen und da auch was beitragen dürfen. Mich hat zumindest noch nie einer von den anderen Eigentümern raus geworfen ;o)