WEG Versammlung

Darf ein Hausverwalter bei einer WE-Versammlung einen Wohnungseigentümer
rauswerfen?
Gruss Waylon

Wenn dieser die ordnungsgemässe Abhaltung der Versammlung durch grobe Störungen unmöglich machen würde, warum nicht?

Gruß,
Markus

Hallo,

Darf ein Hausverwalter bei einer WE-Versammlung einen
Wohnungseigentümer
rauswerfen?

Aus seiner eigenen Wohnung (des Hausverwalters) ja, bei einem Wohnraum, der zum Gemeinschaftseigentum gehört oder in einem angemieteten Raum (Gaststätte) nicht.

Der Verwalter ist lediglich Erfüllungsgehilfe de Eigentümer.

Kommt darauf an, wo die Versammlung stattfand.

Hat der V. zu Unrecht gehandelt, ist es empfehlenswert, gegen die nach dem Rauswurf gefaßten Beschlüsse Einspruch (u. U. Klage innerhalb 4 Wochen nach Beschlußfassung) einzulegen.

Gruß.
Manni

Hallo,

Darf ein Hausverwalter bei einer WE-Versammlung einen
Wohnungseigentümer
rauswerfen?

darf er, aber er darf ihn nicht daran hindern, sein Stimmrecht wahrzunehmen. Wie man das übereinbekommt, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
Christian

Hallo,

Aus seiner eigenen Wohnung (des Hausverwalters) ja, bei einem
Wohnraum, der zum Gemeinschaftseigentum gehört oder in einem
angemieteten Raum (Gaststätte) nicht.

Der Verwalter ist lediglich Erfüllungsgehilfe de Eigentümer.

In der Eigentümerversammlung ist der Verwalter der Versammlungsleiter und darf einen Eigentümer sehr wohl rauswerfen, wenn es entsprechende Gründe gibt.

Hat der V. zu Unrecht gehandelt, ist es empfehlenswert, gegen
die nach dem Rauswurf gefaßten Beschlüsse Einspruch (u. U.
Klage innerhalb 4 Wochen nach Beschlußfassung) einzulegen.

Nix „u.U.“ - ein Beschluss kann nur vor dem Amtsgericht angefochten werden. Der rausgeworfene Eigentümer kann bei der Verwaltung noch so viele „Einsprüche“ einlegen, das ist das Papier nicht wert, eine Anfechtung geht nur vor dem Gericht.

Viele Grüße
Insel

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