Hallo,
Verwalter X hat seit langer Zeit immer den Versammlungsort für die
Wohnungseigentümergemeinschaft Y nach Augsburg verlegt, obgleich
die Liegenschaft in Mannheim liegt (beide Orte willkürlich
gewählt), weil nach dem Bau der Wohnungsanlage bei Gründung der
WEG alle Investoren (= Wohnungseigentümer) aus der Region stammten.
Inzwischen haben sich die Eigentumsverhältnisse geändert.
3 Eigentümer wohnen in ganz anderen Regionen und die Präsenz der
übrigen 9 Eigentümer aus dem Raum Augsburg ist auch sehr schwach.
Trotzdem lädt der Verwalter zu den Versammlungen immer noch nach
Augsburg ein.
Eigentümer Z will jetzt darauf dringen, dass die Versammlungen
grundsätzlich am Ort der Liegenschaft(also Mannheim) stattfinden.
Kann man dieses Verlangen für rechtens ansehen?
Gibt es nicht ein OLG-Urteil, wonach WEG-Versammlungen immer am
Ort der Liegenschaft stattfinden müssen? Dank im Voraus. Gruß