WEG-Versammlungsort

Hallo,
Verwalter X hat seit langer Zeit immer den Versammlungsort für die
Wohnungseigentümergemeinschaft Y nach Augsburg verlegt, obgleich
die Liegenschaft in Mannheim liegt (beide Orte willkürlich
gewählt), weil nach dem Bau der Wohnungsanlage bei Gründung der
WEG alle Investoren (= Wohnungseigentümer) aus der Region stammten.

Inzwischen haben sich die Eigentumsverhältnisse geändert.

3 Eigentümer wohnen in ganz anderen Regionen und die Präsenz der
übrigen 9 Eigentümer aus dem Raum Augsburg ist auch sehr schwach.

Trotzdem lädt der Verwalter zu den Versammlungen immer noch nach
Augsburg ein.

Eigentümer Z will jetzt darauf dringen, dass die Versammlungen
grundsätzlich am Ort der Liegenschaft(also Mannheim) stattfinden.

Kann man dieses Verlangen für rechtens ansehen?

Gibt es nicht ein OLG-Urteil, wonach WEG-Versammlungen immer am
Ort der Liegenschaft stattfinden müssen? Dank im Voraus. Gruß

Hallo,

der Verwalter hat nach Ermessens den Ort der Versammlung zu bestimmen. Es empfiehlt sich, die Versammlung am Ort der Wohnanlage abzuhalten. Der sollte einen räumlichen Bezug zu der Wohnanlage aufweisen. Ein Versammlungsort, der gut erreichbar ist aber nicht in der Nähe der Wohnanlage befindet, ist nicht zumutbar
(OLG Köln, Beschluss v. 12.9.1990, 16 Wx 101/90, NJW-RR 1991, 725).

Christian