WEG /Verwalter / Falsche Infos zu Anteil an Kosten

Hallo liebe WWW-ler.

Brauche Eure Hilfe bei folgendem fiktiven Szenario:
Stellen wir uns vor, es geht um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit den Parteien A und B. Lt. TE sind Instandsetzung-Kosten anteilig gem. Wohnflächen vom jeweiligen Eigentümer zu zahlen.
Doch immer wieder berechnet der Verwalter die Anteile falsch, sowohl bei der Anforderung von Abschlagszahlungen, als auch bei Einholung der Zustimmung zur Erteilung von Aufträgen. Auch bei unterjähriger Rechnungsstellung wird immer wieder der Miteigentumsanteil (anstelle des Wohnflächen-Anteils) in Ansatz gebracht.

Anders ausgedrückt: Bei Angebotseinholung und auch bei Anforderung von unterjährigen Abschlagszahlungen für größere Instandsetzungsarbeiten wird Partei A darüber informiert, dass die auf sie anfallenden Kosten sich auf den Betrag X (in Euro angegeben) belaufen. Bei der alljährlichen Abrechnung der Verwaltungskosten wird dann plötzlich ein um ein Vielfaches höherer Betrag in Ansatz gebracht - nun auf den Wohnflächen basierend.

Die somit vom Verwalter genannten auf Partei A entfallenden Kosten weichen erheblich von den tatsächlichen Kosten ab, die letztlich bei der Verwaltungskostenabrechnung de facto in Ansatz gebracht werden - und zwar sehr zum Nachteil der Partei A.

In den unterjährigen Schreiben steht übrigens immer „Ihr Anteil hieran beträgt xx/1000 = € yyyyy,yy“, wobei „xx/1000“ = Mitgeigentumsanteil und yyyyy,yy die anteiligen Kosten in Euro angegeben.

Die vom Verwalter genannten unterjährig in Euro angegebenen Kosten für Partei A sind somit immer wieder deutlich zu niedrig angesetzt. Die gem. Wohnflächen effektiv auf Partei A entfallenden Kosten sind um ein Vielfaches höher - und werden mit dem entsprechenden Eurobetrag dann im Rahmen der Verwaltungskostenabrechnung berücksichtigt.

Doch wie soll sich ein Eigentümer verhalten, der immer wieder mit derartig falschen Informationen zu den auf ihn zukommenden Kosten konfrontiert wird und diese letztlich ein Vielfaches höher sind als ursprünglich vom Verwalter angegeben - und das aufgrund des Ansatzes des falschen Anteils.

Partei A sollte sich doch darauf verlassen können, dass die tatsächlichen Kosten zumindest im Wesentlichen den vom Verwalter avisierten entsprechen, oder?

Danke im Voraus für Eure Hilfe.

Hallo,

in dem Fall sollte man den Verwalter um einen Termin bitten und die Unterlagen mit ihm besprechen. Vielfach werden die Prozentschlüssel in ein EDV-Programm eingetragen, dieses rechnet dann automatisch. Ist ein falscher Datensatz drin, kann sich der Fehler immer wiederholen. Jedoch muss sich der Verwalter an der Teilungserklärung orientieren. Dort stehen i.d.R. die richtigen Werte drin.
Zeigt sich der Verwalter uneinsichtig, sollte man ihn schriftlich auffordern, den Datensatz richtig zu stellen mit Fristsetzung. Ansonsten zahlt man nur den Betrag, der nach sachgerechter Berechnung richtig ist.

Klagen Sie vor dem Amtsgericht unter Vorlage der Teilungserklärung auf die Einhaltung des richtigen Abrechnungsschlüssels und fordern Sie korrekte Abrechnungen. Die Kosten der Klage trägt die unterlegen Partei.

Ich kann leider nicht helfen.

Viele Grüße
Thomas

Das geht gar nicht.

Entscheidend ist, was in der TE steht und das hat der Verwalter umzusetzen. Ich gehe davon aus, das Sie mit Ihm über dieses Problem schon gesprochen haben. Was sind seine Argumente? Natürlich kann eine Reparatur umfangreicher als veranschlagt ausfallen, aber bei nur zwei Parteien muß das doch geklärt werden können? Sonst muss man sich einen neuen Verwalter suchen! juliuszwo

Ich muß meine gestrige Antwort korrigieren: Abgerechnet wird immer nach Eigentumsanteilen. Diese unterscheiden sich natürlich von der qm-Wohnfläche. lBeldaure meinen Fehler. juliuszwo