WEG Verwalter Heizölabrechnung

Unsere WEG besteht aus 1 Haus mit 3 Wohnungen (277qm Wfl) und 3 Reihenhäusern mit je 120qm Wfl. Im gemeinsamen Hof liegt ein Öltank aus dem die 4 Heizungen gespeist werden. Anlässlich einer Tankreinigung wurde festgestellt, dass ein Fehlbestand von 3300 l Öl besteht. Der Verwalter hat über Jahre, wie sich jetzt herausstellt, den Verbrauchszähler des Hauses mit 277qm Wfl im defekten Zustand belassen und den Verbrauch aus dem vermeintlichen Bestand abzüglich der 3 Reihenäuser bestimmt. Dazu hat er einen pneumatischen Zähler verwendet, der offensichtlich verdreckt war und dadurch falsche Ergebnisse lieferte. Die einfachste Bestimmung mittels Peilstab und Tanktabelle nahm er nicht vor. Der Verbrauch des Hauses sank von 4100 l auf 2600 l und zuletzt auf 1675 l, während die Reihenhäuser konstant über 10 Jahre ca. 1500-1700 l Öl verbrauchten.

Frage: Haftet der Verwalter für den Schaden ??

Wäre für jeden Hinweis dankbar

Gruß Jannik

Unsere WEG besteht aus 1 Haus mit 3 Wohnungen (277qm Wfl) und
3 Reihenhäusern mit je 120qm Wfl. Im gemeinsamen Hof liegt ein
Öltank aus dem die 4 Heizungen gespeist werden. Anlässlich
einer Tankreinigung wurde festgestellt, dass ein Fehlbestand
von 3300 l Öl besteht. Der Verwalter hat über Jahre, wie sich
jetzt herausstellt, den Verbrauchszähler des Hauses mit 277qm
Wfl im defekten Zustand belassen und den Verbrauch aus dem
vermeintlichen Bestand abzüglich der 3 Reihenäuser bestimmt.
Dazu hat er einen pneumatischen Zähler verwendet, der
offensichtlich verdreckt war und dadurch falsche Ergebnisse
lieferte. Die einfachste Bestimmung mittels Peilstab und
Tanktabelle nahm er nicht vor. Der Verbrauch des Hauses sank
von 4100 l auf 2600 l und zuletzt auf 1675 l, während die
Reihenhäuser konstant über 10 Jahre ca. 1500-1700 l Öl
verbrauchten.

Frage: Haftet der Verwalter für den Schaden ??

Ob und wie weit er haftet kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Das steht allgemein verklausuliert im Vertrag, den die Eigentümergemeinschaft mit dem Verwalter abgeschlossen hat. Es ist möglich, dass hier noch ein anderer Verantwortung trägt, nämlich das Unternehmen das die Heizkostenberechnung vornimmt; prüfe auch deren Vertragsbeingungen.
Wolfgang D.

Der Verwalter macht die Abrechnung alleine. Lediglich für das 3 Wohnungshaus gibt er die Kosten an ISTA weiter, die verteilen sie dann auf die 3 Parteien. Für die Reihenhäuser wird lediglich die verbrauchte Heizölmenge abgerechnet.
Welche Vertragsbedingungen könnten eine Haftung ausschließen ?

Gruß Jannik

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Hallo,
ich sehe erst einmal keine Haftung des Verwalters. Ein Meßgerät geht kaputt, es wird nicht gemerkt. Die Ölmengenbestimmung mittels Peilstab ist zwar möglich - wird aber üblicherweise nicht zur Heizkostenabrechnung verwendet.

Ich sehe hier keine Fahrlässigkeit des Verwalters die eine Haftung begründet.
Auch die WOhngeldabrechnungen der Vergangenheit sind rechtskräftig und beschlossen.
Hier wird man wohl gemeinschaftlich für den Fehlbestand aufkommen müssen.
gruß n.

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