WEG Verwaltung bei zwei Eigentumswohnungen nötig?

Hallo.

Angenommen wir haben ein Haus mit drei abgschlossenen Wohneinheit. Eigentümer A hat eine WE, Eigentümer B den Rest.
Eigentümer B möchte nun eine Wohnungsverwaltung beauftragen. Kann er Eigentümer A mit verpflichten oder ist es rechtlich nicht „erzwingbar“.

Grund dafür ist auch, dass Sanierungsarbeiten nur von B vorgenommen werden. Das Dach hätte es nötig, doch A möchte nicht.

Muss es dann eine WEG Verwaltung sein, oder reicht für beide eine normale Wohnungsverwaltung.

Danke

Hallo

Muss es dann eine WEG Verwaltung sein, oder reicht für beide eine normale Wohnungsverwaltung.

Worin liegt denn da für Dich der Unterschied?

Wenn es sich um Wohnungseigentum in Sondereigentum handelt, dann besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft - es gilt das WEG-Recht
Deine Fragen werden in § 21 beantwortet
http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__21.html

Sowohl A als auch B können eine ordnungsgemäße Verwaltung verlangen und notfalls gerichtlich durchsetzen.

Ebenso die Kostenbeteiligung an notwendigen Reparaturen - selbst wenn der andere seine geschuldete Mitwirkung an der Massnahme (zunächst) verweigert hat. Dazu müsste auch nicht erst ein Verwalter bestellt werden - seinen Anspruch könnte B nötigenfalls auch direkt einklagen.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-v…

Erfolgsaussichten für A sich an wirklich notwendigen Instandhaltungsmassnahmen des Gemeinschaftseigentums nicht zu beteiligen = null. Wenn A sich stur stellt, dann macht er es sich nur noch teuer (die Kosten der Klage hat er dann noch obendrauf zu zahlen plus ggf. Ersatz des durch seine Verweigerung entstandenen zusätzlichen Schadens am Gebäude)

Grüsse Rudi