wenn ein hausverwalter einen eg-beschluss nicht umsetzt, kann er dann abgewählt werden.
wer kennt die rechtslage!
für antworten sage ich danke.
wenn ein hausverwalter einen eg-beschluss nicht umsetzt, kann
er dann abgewählt werden.
wer kennt die rechtslage!
für antworten sage ich danke.
Hallo geputzt
hier die sachverständige Antwort:
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Ein Verwalter hat gemäß § 27 Abs. 1 Ziffer 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) die „Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen“.
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Kommt er dieser Pflicht nicht nach, begeht er eine Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen und kann wegen Schlecht- oder Nichterfüllung des Verwaltervertrags gekündigt werden und ggf. auch auf Schadenersatz verklagt werden, sofern der Gemeinschaft durch die Nichtausführung des Beschlusses nachweislich ein Schaden entstanden ist.
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Beide Beschlüsse, Abwahl und Prozess auf Schadenersatz, müssen in der Versammlung mehrheitlich beschlossen werden.
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Darüber hinaus besteht ein Individualrecht für jeden Eigentümer, die außerordentliche Kündigung des Vertrages von der WEG zu verlangen, wenn ein solches gravierendes Ereignis vorliegt. Das wäre dann ein extra Prozess.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte sachverständige Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere sachverständige Beurteilung die Folge sein. Es handelt sich nicht um eine rechtliche Auskunft i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes.
Hartmut Eger, Dipl. Verwaltungswirt
Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft
Internet-Auftritt: www.eger-partner.de