Hallo,
ich hatte heute einen Besichtigungstermin in einem MFH. Die derzeitige Eigentümerin ist auch (selbst) die Verwalterin und erledigt auch alles, was eine WEG Verwaltung erledigt, bis hin zur Abrechnung.
Ich habe durchaus einiges an Teileigentum besichtigt aber es ist das erste mal das ein Eigentümer und Verwaltung in einer Person sind…
Ist das zulässig, üblich bzw sinvoll?
Danke für evtl. Antworten
Hallo,
ich hatte heute einen Besichtigungstermin in einem MFH. Die
derzeitige Eigentümerin ist auch (selbst) die Verwalterin und
erledigt auch alles, was eine WEG Verwaltung erledigt, bis hin
zur Abrechnung.
Ich habe durchaus einiges an Teileigentum besichtigt aber es
ist das erste mal das ein Eigentümer und Verwaltung in einer
Person sind…
Ist das zulässig, üblich bzw sinvoll?
Ist zulässig und kommt auch gelegentlich vor. Die Eigentümergemeinschaft muß halt mehrheitlich dafür sein. Sinnvoll? Die Eigentümergemeinschaft erwartet niedrige Verwalterentlohnung - am liebsten ehrenamtlich - und ständige Präsenz und Bereitschaft; nachdem der Verwalter eh’ im Haus wohnt, kann er ja ständig mit irgendwelchen Problemchen belabert und nebenbei auch noch als Hilfshausmeister eingespannt werden.
Wolfgang D.
Nun jeder will heutzutage sparen, und da verstehe ich schon das versucht wird die Verwaltung möglichst schlank zu halten - das machen die Firmen ja auch um effizient zu sein.
Wie sieht es eigentlich mit der Ausbildung eines Verwalters aus, ist dafür eine IHK Prüfung von nöten - ist „WEG Verwalter“ geschützt oder kann sich jeder so nennen?
Danke&Gruß
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Wie sieht es eigentlich mit der Ausbildung eines Verwalters
aus, ist dafür eine IHK Prüfung von nöten - ist „WEG
Verwalter“ geschützt oder kann sich jeder so nennen?
Jeder kann, das ist das Problem in den meisten immobilienwirtschaftlichen Berufen, ohne jeglichen Qualifikationsnachweis diesen Beruf ausüben. Glücklicherweise ist es bei den Verwaltungsberufen so, dass hier nicht der schnell verdiente Euro lockt, somit, anders als im an sich sehr schönen und auch interessanten Maklerberuf, das Verwalterwesen noch nicht so sehr mit dieser „Glücksritterklientel“ durchsetzt ist. Zwar sind inzwischen die Inhalte der Ausbildung zum Immobilienkaufmann angepasst worden, aber eine generelle Qualifikatonsnachweispflicht ist m. W. nach wie vor nicht vorgesehen, was einen angesichts der enormen Werte, um die es hier zuweilen geht, mehr als nur verwundert.
Hallo!
ich hatte heute einen Besichtigungstermin in einem MFH. Die
derzeitige Eigentümerin ist auch (selbst) die Verwalterin und
erledigt auch alles, was eine WEG Verwaltung erledigt, bis hin
zur Abrechnung.
Die derzeitige Eigentümerin besitzt hoffentlich nicht gleichzeitig die Stimmenmehrheit in der Eigentümerversammlung oder bringt diese Mehrheit über im Haus wohnende Verwandte zustande. Sowas kommt vor und ist zulässig, nur hättest Du in solchem Fall nichts zu melden.
Wie sieht es eigentlich mit der Ausbildung eines Verwalters
aus, ist dafür eine IHK Prüfung von nöten - ist „WEG
Verwalter“ geschützt oder kann sich jeder so nennen?
Verwalter einer WEG kann jedermann ohne Sachkundenachweis werden.
Gruß
Wolfgang
Hallo!
Die derzeitige Eigentümerin besitzt hoffentlich nicht
gleichzeitig die Stimmenmehrheit in der Eigentümerversammlung
oder bringt diese Mehrheit über im Haus wohnende Verwandte
zustande. Sowas kommt vor und ist zulässig, nur hättest Du in
solchem Fall nichts zu melden.
Nicht das ich wüsste - aber wenn sie eine Mehrheit hat, dann ist es gleich ob sie noch die Verwaltung mit erledigt oder nicht. Sie würde in dem Fall eh alles im Alleingang durchbekommen…
Verwalter einer WEG kann jedermann ohne Sachkundenachweis
werden.
Und woran misst man einen Verwalter/Verwaltung???