Hallo liebe Forenteilnehmer,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum gelandet mit meinem Anliegen.
Ich bin alleinerziehend und beziehe ALG II, habe im Januar 2007 ein Gewerbe gegründet.
Es wurde als Nebentätigkeit eröffnet, ohne irgendwelche Existenzgründerzuschüsse. Es war nicht zu erwarten, daß das Gewerbe so gut anläuft und war nur als „Zubrot“ zum ALG II während der Arbeitsplatzsuche angedacht.
Das Gewerbe hat sich nun aber wider erwarten viel besser entwickelt, die Einnahmen liegen jetzt bei etwa 400 € pro Monat, was noch gesteigert werden kann.
Meinen Fallmanager interessiert das aber herzlich wenig, er ist der Meinung man könne sich auf mein Gewerbe nicht verlassen, was bedeutet, daß ich weiterhin als ganz normaler Hilfemepfänger behandelt werden müsse, was widerum bedeutet, daß ich mich weiter bewerben muß (was völlig in Ordnung für mich ist und ich auch freiwillig tun würde!) und an mir zugeteilten Maßnahmen teilnehmen muß.
So soll ich jetzt an einem zweimonatigen Kurs teilnehmen, der täglich 8 Stunden dauert. Daß ich neben diesem Kurs mein Gewerbe nicht mehr weiterbetreiben kann, ist uninteressant.
Ich finde es sehr ungerecht, daß meine ganze Arbeit und mein Engagement, aus eigenen Kräften aus der Hilfebedürftigkeit herauszukommen, nicht honoriert wird.
Nehme ich am Kurs teil werden meine Einnahmen neben dem ALG II in kürzester Zeit gegen 0,00 € gehen, weil ich neben dem Kurs und der Betreuung meines Kindes keine Zeit mehr für mein Gewerbe habe.
Ist der Kurs vorbei, kann ich mit dem Aufbau des Gewerbes wieder fast von 0 anfangen.
Denn ich bin mir sehr sicher, daß dieser Kurs (Business Englisch)mir keinen Arbeitsplatz verschaffen wird bzw. meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Die Arbeitgeber haben kein Problem mit meinen Qualifikationen, sondern damit, daß ich wegen meinem Kind „unflexibel“ bin und auch wenig Berufserfahrung habe.
Ich mache mir also meine Gewerbetätigkeit für etwas kaputt, daß mir überhaupt nichts bringt, nach dem Kurs habe ich noch weniger als jetzt.
Kann ich dagegen etwas tun?
Nun hatte ich meinem Fallmanager gefragt, ob wir mich nicht jetzt in ein Existenzgründerprogramm stecken können, daß ich nicht mehr als „normaler“ Hilfeempfänger zähle.
Er meinte, das würde nicht gehen, da es ein bestehendes Gewerbe ist, ich hätte gleich mit Anmeldung des Gewerbes in ein Existenzgründerprogramm gemußt.
Ist das richtig? Gibt es keine Möglichkeit da jetzt noch reinzukommen?
Weiter mache ich mir Gedanken, wie ich evtl. auf anderen Wegen aus ALG II rauskommen könnte.
Ich habe monatlich (Einkünfte aus dem Gewerbe, Kindergeld und Unterhalt für mein Kind) insgesamt ca. 700 € zur Verfügung.
Würde mir Wohngeld und/oder Kinderzuschlag zustehen oder andere Förderungen?
Oder gibt es sonst noch irgendwas, daß mir die Möglichkeit bietet ungehindert mein Gewerbe weiter auszubauen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Viele Grüße
Aries