Weg von ALG II mit Wohngeld/Kinderzuschlag?

Hallo liebe Forenteilnehmer,

ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum gelandet mit meinem Anliegen.

Ich bin alleinerziehend und beziehe ALG II, habe im Januar 2007 ein Gewerbe gegründet.
Es wurde als Nebentätigkeit eröffnet, ohne irgendwelche Existenzgründerzuschüsse. Es war nicht zu erwarten, daß das Gewerbe so gut anläuft und war nur als „Zubrot“ zum ALG II während der Arbeitsplatzsuche angedacht.
Das Gewerbe hat sich nun aber wider erwarten viel besser entwickelt, die Einnahmen liegen jetzt bei etwa 400 € pro Monat, was noch gesteigert werden kann.

Meinen Fallmanager interessiert das aber herzlich wenig, er ist der Meinung man könne sich auf mein Gewerbe nicht verlassen, was bedeutet, daß ich weiterhin als ganz normaler Hilfemepfänger behandelt werden müsse, was widerum bedeutet, daß ich mich weiter bewerben muß (was völlig in Ordnung für mich ist und ich auch freiwillig tun würde!) und an mir zugeteilten Maßnahmen teilnehmen muß.
So soll ich jetzt an einem zweimonatigen Kurs teilnehmen, der täglich 8 Stunden dauert. Daß ich neben diesem Kurs mein Gewerbe nicht mehr weiterbetreiben kann, ist uninteressant.
Ich finde es sehr ungerecht, daß meine ganze Arbeit und mein Engagement, aus eigenen Kräften aus der Hilfebedürftigkeit herauszukommen, nicht honoriert wird.
Nehme ich am Kurs teil werden meine Einnahmen neben dem ALG II in kürzester Zeit gegen 0,00 € gehen, weil ich neben dem Kurs und der Betreuung meines Kindes keine Zeit mehr für mein Gewerbe habe.
Ist der Kurs vorbei, kann ich mit dem Aufbau des Gewerbes wieder fast von 0 anfangen.
Denn ich bin mir sehr sicher, daß dieser Kurs (Business Englisch)mir keinen Arbeitsplatz verschaffen wird bzw. meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Die Arbeitgeber haben kein Problem mit meinen Qualifikationen, sondern damit, daß ich wegen meinem Kind „unflexibel“ bin und auch wenig Berufserfahrung habe.
Ich mache mir also meine Gewerbetätigkeit für etwas kaputt, daß mir überhaupt nichts bringt, nach dem Kurs habe ich noch weniger als jetzt.
Kann ich dagegen etwas tun?

Nun hatte ich meinem Fallmanager gefragt, ob wir mich nicht jetzt in ein Existenzgründerprogramm stecken können, daß ich nicht mehr als „normaler“ Hilfeempfänger zähle.
Er meinte, das würde nicht gehen, da es ein bestehendes Gewerbe ist, ich hätte gleich mit Anmeldung des Gewerbes in ein Existenzgründerprogramm gemußt.
Ist das richtig? Gibt es keine Möglichkeit da jetzt noch reinzukommen?

Weiter mache ich mir Gedanken, wie ich evtl. auf anderen Wegen aus ALG II rauskommen könnte.
Ich habe monatlich (Einkünfte aus dem Gewerbe, Kindergeld und Unterhalt für mein Kind) insgesamt ca. 700 € zur Verfügung.
Würde mir Wohngeld und/oder Kinderzuschlag zustehen oder andere Förderungen?
Oder gibt es sonst noch irgendwas, daß mir die Möglichkeit bietet ungehindert mein Gewerbe weiter auszubauen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Viele Grüße
Aries

Das Gewerbe hat sich nun aber wider erwarten viel besser
entwickelt, die Einnahmen liegen jetzt bei etwa 400 € pro
Monat, was noch gesteigert werden kann.

Herzlichen Glückwunsch. Das gelingt nur sehr wenigen. Was hast du denn für ein Gewerbe gegründet? *neugierig bin*
.

So soll ich jetzt an einem zweimonatigen Kurs teilnehmen, der
täglich 8 Stunden dauert. Daß ich neben diesem Kurs mein
Gewerbe nicht mehr weiterbetreiben kann, ist uninteressant.
Ich finde es sehr ungerecht, daß meine ganze Arbeit und mein
Engagement, aus eigenen Kräften aus der Hilfebedürftigkeit
herauszukommen, nicht honoriert wird.

Finde ich persönlich auch nicht gut. Ich finde es wichtig gerade Menschen wie dich zu unterstützen und ihnen keine Steine in den Weg zu legen.

Nehme ich am Kurs teil werden meine Einnahmen neben dem ALG II
in kürzester Zeit gegen 0,00 € gehen, weil ich neben dem Kurs
und der Betreuung meines Kindes keine Zeit mehr für mein
Gewerbe habe.
Ist der Kurs vorbei, kann ich mit dem Aufbau des Gewerbes
wieder fast von 0 anfangen.

Das soll ja nicht Sinn der Sache sein!

Denn ich bin mir sehr sicher, daß dieser Kurs (Business
Englisch)mir keinen Arbeitsplatz verschaffen wird bzw. meine
Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Die Arbeitgeber haben
kein Problem mit meinen Qualifikationen, sondern damit, daß
ich wegen meinem Kind „unflexibel“ bin und auch wenig
Berufserfahrung habe.

Klingt logisch und ist auch nachvollziehbar!

Ich mache mir also meine Gewerbetätigkeit für etwas kaputt,
daß mir überhaupt nichts bringt, nach dem Kurs habe ich noch
weniger als jetzt.
Kann ich dagegen etwas tun?

Ich würde schleunigst mit dem Vorgesetzten des Fallmanagers sprechen. Es geht wirklich nicht an, dass Leuten, die versuchen sich selbst aus dem ALGII Sumpf zu ziehen, Steine in den Weg gelegt werden. Biete deine Teilnahme an einer anderen Maßnahme an, die weniger zeitaufwändig ist. Nur um deinen Willen zu zeigen.

Nun hatte ich meinem Fallmanager gefragt, ob wir mich nicht
jetzt in ein Existenzgründerprogramm stecken können, daß ich
nicht mehr als „normaler“ Hilfeempfänger zähle.
Er meinte, das würde nicht gehen, da es ein bestehendes
Gewerbe ist, ich hätte gleich mit Anmeldung des Gewerbes in
ein Existenzgründerprogramm gemußt.
Ist das richtig? Gibt es keine Möglichkeit da jetzt noch
reinzukommen?

Das kann ich jetzt nicht beantworten. Nur soviel: Wo ein Wille ist, da ist ein Weg - das gilt auch für Behörden, insofern kein Gesetz entgegen steht.

Weiter mache ich mir Gedanken, wie ich evtl. auf anderen Wegen
aus ALG II rauskommen könnte.
Ich habe monatlich (Einkünfte aus dem Gewerbe, Kindergeld und
Unterhalt für mein Kind) insgesamt ca. 700 € zur Verfügung.
Würde mir Wohngeld und/oder Kinderzuschlag zustehen oder
andere Förderungen?

Wohngeld kann erst gewährt werden, wenn kein Anspruch mehr auf ALG II besteht, bzw. man nicht im Leistungsbezug drin ist. Außerdem richtet sich das Wohngeld auch nach den Regelsätzen. Liegt das Einkommen unter den sozialhilferechtlichen Regelsätzen, so wird man automatisch an die Arge verwiesen, weil Wohngeld ausschließlich ein Zuschuss zur Miete, nicht aber eine Leistung für den Lebensunterhalt ist.
Andere Möglichkeiten gibt es meines Erachtens leider nicht.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Hoffe es hat ein wenig geholfen.

Viele Grüße
Nicole

Herzlichen Glückwunsch. Das gelingt nur sehr wenigen. Was hast
du denn für ein Gewerbe gegründet? *neugierig bin*

Ich bin im Internetmarketing tätig.
Wie gesagt, hatte niemals erwartet, damit so viel Erfolg zu haben.
Übrigens habe ich eben die Bilanz für August fertig gemacht: Steigerung 100 € im Vergleich zum Vormonat, also 500 €.

Finde ich persönlich auch nicht gut. Ich finde es wichtig
gerade Menschen wie dich zu unterstützen und ihnen keine
Steine in den Weg zu legen.

Danke für deinen Zuspruch!
Leider wird aber anscheinend nicht differenziert zwischen Hilfempfängern, die was tun und denen, die sich auf der faulen Haut ausruhen.

Ich würde schleunigst mit dem Vorgesetzten des Fallmanagers
sprechen. Es geht wirklich nicht an, dass Leuten, die
versuchen sich selbst aus dem ALGII Sumpf zu ziehen, Steine in
den Weg gelegt werden. Biete deine Teilnahme an einer anderen
Maßnahme an, die weniger zeitaufwändig ist. Nur um deinen
Willen zu zeigen.

Man sagte mir ich sei verpflichtet dazu, eine Vollzeit-Maßnahme anzutreten. Ich werde aber natürlich alles versuchen. Dabei habe ich nur immer Angst mich auf die Abschussliste zu bringen, wenn ich mich wehre…
Ich stelle mir ernsthaft die Frage, ob man mich auch in diese Maßnahme stecken würde, wenn es kein Gewerbe wäre sondern ein 400 €-Job.
Wahrscheinlich nicht.

Wohngeld kann erst gewährt werden, wenn kein Anspruch mehr auf
ALG II besteht, bzw. man nicht im Leistungsbezug drin ist.
Außerdem richtet sich das Wohngeld auch nach den Regelsätzen.
Liegt das Einkommen unter den sozialhilferechtlichen
Regelsätzen, so wird man automatisch an die Arge verwiesen,
weil Wohngeld ausschließlich ein Zuschuss zur Miete, nicht
aber eine Leistung für den Lebensunterhalt ist.
Andere Möglichkeiten gibt es meines Erachtens leider nicht.

Ich habe morgen einen Termin beim Wohngeldamt. Die Dame am Telefon war sehr nett und ich bin gespannt was dabei rauskommt.

Danke für deine Antwort…

Die Frage, ob ich nachträglich nun noch Exitenzgründerzuschüsse bekommen könnte, wäre aber trotzdem noch interessant für mich zu wissen.

Hallo Aries,

bedenke bitte, dass du momentan über das ALG krankenversichert bist. Das würde dann rausfallen, wenn du kein ALG-Empfänger mehr bist. Diese Kosten müsstest du selber tragen.

Gruß

Phoebe

Helfen kann ich dir leider nicht aber ich möchte dich beglückwünschen!

Ich find es toll wenn Leute Ihr Leben selbst in die Hand nehmen…also gieb nicht auf!

Hallo

Denn ich bin mir sehr sicher, daß dieser Kurs (Business
Englisch)mir keinen Arbeitsplatz verschaffen wird bzw. meine
Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht.

Das tun die Kurse von den Arbeitsagenturen nie; sie erhöhen auf dem Arbeitsmarkt lediglich die Chancen der Leiter dieser Kurse. Diese Kurse sind allgemein dafür bekannt, dass man da nicht viel lernt. Meines Wissens wissen das mittlerweile sogar die Arbeitsagenturen.

Da gibt es irgendwelche Bildungsinstitute, und die machen einen Deal mit der ARGE, und die ARGEN schauen dann, dass sie für diese Institute die Kurse voll kriegen. Deswegen sollst du da jetzt hin.

Kann ich dagegen etwas tun?

Erstmal könntest du den Veranstalter dieses Kurses fragen, wer denn die Zielgruppe dieses Kurses ist. Meistens sind nämlich Schulabbrecher mit maximal 4 Jahren Schulenglisch die Zielgruppe. Du kannst natürlich auch zu erreichen versuchen, dass der Dozent dir von dem Kurs abrät, aber ich glaub nicht, dass der das tun wird. Das wäre ja gegen sein Interesse.

Auf jeden Fall würde ich dann das alles schriftlich formulieren und dem Leiter der zuständigen ARGE schreiben, und zwar insbesondere die Begründung, dass du durch diesen dämlichen Kurs vorraussichtlich keine Arbeitsstelle bekommen wirst, aber dafür deine Existenz verlieren wirst.

Du kannst ruhig andeuten, dass das den Bund der Steuerzahler aber gar nicht freuen würde, und dass du nicht gewillt bist, so einfach aufzugeben.

Ansonsten solltest du darin eindeutig den Antrag stellen, diesen Kurs nicht besuchen zu müssen, und um Antwort bitten. Ich würde auch direkt dazu schreiben, dass du eine schriftliche Antwort bis zum … benötigst, weil du dagegen Widerspruch einlegen und ggf. klagen möchtest.

Wenn sie auf diesem Kurs bestehen, kannst du dann den Widerspruch einlegen und klagen. D. h. der Widerspruch wird wahrscheinlich abgelehnt (das ist Standard), das Sozialgericht wird die Sache aber sehr wahrscheinlich anders sehen. -

Wie es allerdings dann praktisch ist, weil ja in der Zwischenzeit der Kurs schon längt angefangen haben wird, weiß ich nicht. Ich würde allerdings hoffen, dass sie dann schon freiwillig auf dich in diesem Kurs verzichten.

Beim Sozialgericht hast du übrigens keine Gerichtskosten und brauchst auch keinen Anwalt; es reicht, wenn du dich verständlich und logisch ausdrückst, d. h. du müsstest da keine Paragraphen kennen.

Nun hatte ich meinem Fallmanager gefragt, ob wir mich nicht
jetzt in ein Existenzgründerprogramm stecken können, daß ich
nicht mehr als „normaler“ Hilfeempfänger zähle.
Er meinte, das würde nicht gehen, da es ein bestehendes
Gewerbe ist, ich hätte gleich mit Anmeldung des Gewerbes in
ein Existenzgründerprogramm gemußt.

Das geht auch anders. Es ist sogar irgendwo - ich glaube für Ich-Ag-ler - ausdrücklich vorgesehen, dass man Probeweise ein Gewerbe ausüben kann, bevor man richtig anfängt.

Das weiß allerdings kaum jemand. Ich finde es auch nicht mehr, wo das steht. So ein Probegewerbe kann man jedenfalls nicht als ein „bereits bestehendes Gewerbe“ betrachten. Wenn ihr aber eine Wirtschaftsförderung bei euch im Kreis habt, kannst du da mal anfragen. Auch die IHK hilft vielleicht.

Vielleicht habe ich morgen noch mal eine Idee dazu, im Moment fällt es mir nicht mehr ein.

Vielleicht solltest du ja direkt jetzt Einstiegsgeld beantragen.

Ich habe monatlich (Einkünfte aus dem Gewerbe, Kindergeld und
Unterhalt für mein Kind) insgesamt ca. 700 € zur Verfügung.
Würde mir Wohngeld und/oder Kinderzuschlag zustehen oder
andere Förderungen?

Wohngeld ja, aber Kinderzuschlag bekommt man nur, wenn man für sich selbst genug Geld einnimmt, nur für das Kind reicht es nicht mehr. Ich schätze mal, dass du den Unterhalt des Kindes nicht als dein Einkommen verbuchen kannst, und auch das Kindergeld wahrscheinlich nicht in diesem Zusammenhang. Na ja, und die Krankenversicherung, wurde ja schon gesagt.

Mach einfach so lange Stress bei der Arge, bis sie das kapieren. Es ist nur wichtig, dass du nicht jammerst, nicht einen auf Mitleid machst, und auch nicht wirklich unfreundlich wirst. Aber meckern kannst du, das ist in Ordnung.

Wenn die übrigens nicht zur Vernunft kommen, kannst du auch die Bildzeitung informieren. Na ja, muss ja nicht die Bild sein, aber wenn solche Fälle an die Öffentlichkeit kommen, ist das sehr sehr peinlich für die Arbeitsagentur. -

Viele Grüße
Simsy

PS: Wusstest du, dass die ARGEN sehr sehr oft falsche Bescheide ausstellen, falsche Auskünfte geben usw., und dass die auch sehr sehr oft verklagt werden, und vor Gericht meistens (oder jedenfalls sehr oft) verlieren?

Huhu Aries!
Liest du hier noch?

Gibt es eine Entwicklung in dem Fall?

MfG Simsy