so wirklich bekommt man keinen Durchblick, was nun im WEG
aktuell ist.
Welche Abstimmungsthemen bedürfen noch eine 100%ige Zustimmung
aller Eigentümer?
Also prinzipiell erfordern bauliche Veränderungen Zustimmung von allen. Ausnahmen siehe unten.
Welche Arten von Mehrheiten werden sonst noch gefordert?
Ich habe schon gelesen, das in der Teilungserklärung die
Mehrheiten auch vorgeschrieben werden können.
In den unten dargestellten Fällen werden in der Teilungserklärung bestimmte Vorgaben durch die dargestellten Mehrheiten im WEG ersetzt.
Gibt es immer gültige Mehrheitsvorgaben?
Gruss
Olaf
Aktuell ist das Recht hier im Umbruch. Ab dem 1.7.07 tritt die große WEG-Reform in kraft.
Also kurz einige Änderungen:
„Verwalterzustimmung bei Erwerb“ kann mit einfacher Mehrheit abgeschafft werden.
Betriebskostenregelungen können mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Instandhaltungs-und Instandsetzungmassnahmen können mit mindestens 3/4 der Stimmen und mindestens 1/2 der Miteigentumsanteile beschlossen werden.
das gleiche gilt für Modernisierungsmaßnahmen ,wenn es wg.Stand der Technik erforderlich erscheint oder Gebrauchswert nachhaltig verbessert und keinen Eigentümer unbillig beeinträchtigt.
bei modernisierenden Instandsetzung, also wenn sowieso Reparatur erforderlich ist, genügt schon einfache Mehrheit.