Hallo,
mal angenommen man habe eine Gewerbefläche erworben und ist damit Teileigentümer der Eigentümergemeinschaft, die aus weiteren Gewerbeflächen besteht.
Wenn nun ein Schaden an dem eigenen Objekt, z.B. ein undichtes Dach bekannt wird, was hat man denn dann zu unternehmen?
Ist die Hausverwaltung einzuschalten? Ist der Schaden auf eigenen Faust und Kosten zu beheben?
Kann der Mieter mit sofortiger Mietminderung drohen?
Danke und Gruß!
Hallo,
Moin,
Wenn nun ein Schaden an dem eigenen Objekt, z.B. ein undichtes
Dach bekannt wird, was hat man denn dann zu unternehmen?
Es gibt kein ‚eigenes Objekt‘, es gibt ‚Sondereigentum‘ an einer Gesamtanlage -auch wenn es mehrere Gebäude sind-.
Dach ist zwingend Gemeinschaftseigentum. Daher ist der Verwalter zu informieren.
Ist die Hausverwaltung einzuschalten? Ist der Schaden auf
eigenen Faust und Kosten zu beheben?
Der Schaden ist von der Gemeinschaft zu beheben. Sollte in der Teilungserklärung nichts anderes vereinbart worden sein, hat die Gemeinschaft für die Kosten aufzukommen.
Kann der Mieter mit sofortiger Mietminderung drohen?
Nicht nur drohen. er kann sie auch vollziehen, so er das gemietete Objekt nicht vertragsgemäß nutzen kann und zwar ab dem Zeitpunkt zu dem der Mangel auftritt.
Danke und Gruß!
Bitte
vnA