WEG: Wie viele a.o. Versammlungen zu einem Thema?

Hallo,

wer ist schon mal der Frage nachgegangen, wie viele a.o. Eigentümerversammlungen ein Verwalter zu einem Thema einberufen kann?

a.o. Versammlungen können ja (mit 1 Woche Vorlauf) einberufen werden. Kann der Verwalter, wenn er für die von ihm geplanten Beschlüsse keine Mehrheit bekommt, kurz darauf eine weitere a.o. einberufen, natürlich nur, um die Eigentümer noch besser als vorher über den wahren Sachverhalt informieren zu können! :smile:

Mir ist leider kein diesbezügliches Urteil bekannt. Irgend wann mal findet er möglicherweise eine Mehrheit, wenn einzelnen Eigentümer die ständigen Termine zu viel werden.

Wer kann helfen?