WEG - Wohnungseigentumsrecht: Ist die Hausverwaltung haftbar?

Ich bin Miteigentümer einer Wohneinheit eines großen Wohnobjektes mit 120 Wohneinheiten. Das Schließsystem des Objektes umfaßt neben den einzelnen Wohnungen auch alle Hauseingänge, die Tiefgarage und die Zugänge zu den Abstellräumen.
Im Juni wurden vier Fahrräder aus der abgeschlossenen Tiefgarage gestohlen. Nach Auswerung der Videoüberwachung wohl mit einem autorisierten Schlüssel.
Nachdem ich in Erfahrung gebracht habe, daß das Schließsystem 35 Jahre alt ist und zu keinem Zeitpunkt eine Erhebung über noch vorhandene Schlüssel stattgefunden hat, habe ich die Hausverwaltung über diesen Mißstand informiert und um geeignete Sofortmaßnahmen gebeten.
Daraufhin habe ich von dem Beirat der Eigentümergemeinschaft die Nachricht bekommen, daß man für eine Eigentümerversammlung im kommenden Frühjahr einen Kostenvoranschlag für den Austausch des Schließsystems erarbeiten will.
Nachdem meine Versicherung nun die Schadensregulierung meines gestohlenen Fahrrades ablehnt, stellen sich für mich Haftungsfragen:
Hätte die Hausverwaltung nicht umgehend geeignete „Sofortmaßnahmen“ wie z. b. den Austausch der Zugangsschlösser unmittelbar nach meiner Anzeige einleiten müssen? Was passiert bei einem weiteren Diebstahl?
Ist die Hausverwaltung in irgendeiner Weise zu belangen, ggf. durch Paragraph 27 WEG ? Gehört die Verwaltung der Schlüssel nicht auch ohne besondere Erwähnung in der Teilungserklärung zu den Obhutspflichten der Hausverwaltung?
Wie ist die Rechtslage?

Hallo!

Mal anders herum.
Mit welcher Begründung verweigert die VS die Zahlung ?

Fahrrad war in einem Fahrradkeller, der Zugang war verschlossen.
Sei es die Kellertür oder das TG-Tor.
Das reicht doch aus.

Selbst ohne abhanden gekommene Schlüssel ( das weiß man ja nicht mal positiv) haben 120 Personen berechtigt Zugang.
Alle stünden unter Verdacht, wenn ein Rad wegkommt.

Besteht also nach deiner Auffassung dann keine Haftung, wenn der Dieb aus der Mitte der Hausgemeinschaft kommt (wobei hier ja der Personenkreis einem kleinen Dorf entspricht) ?
Das kann doch nicht sein !

Also, wo ist das Problem ?

MfG
duck313

Vielleicht war es nicht abgeschlossen. Also das Fahrrad selber.

Dann lass dich mal überraschen!
Das sind dann 120 Schlösser für die Wohneinheiten. Und noch so 30 für allgemeine Türen.

Nun kannst du aber die Zylinder nicht im Baumarkt holen, da passt dann ein Schlüssel zu diversen Wohnungen.
Man brauch also ein Schliesssystem, wo ein Schlüssel zu einer Wohnung und den allgemeinen Räumen und der Eingangstür passt. Der Hausmeister soll in alle allgemeinen Räume und die Technik kommen, nicht aber in die Wohnungen.
Evtl, bekommt die Verwaltung noch einen Generalschlüssel.
Vermutlich habe ich noch nicht alle nötigen Kombinationen aufgezählt.

Das sind dann schnell mal 30-50 Tausend Euro.

MfG Peter(TOO)

Guter Gedanke.
Kann schon sein, in Räumen, für die viele Personen berechtigt Zugang haben, muss man das Rad selbst noch sichern.
Also im Grunde so wie man es auch außerhalb der Garage sichern muss.

Hallo,
ja natürlich, das ist auch unzweifelhaft.
Aber wenn es einen Einbruchdiebstahl mit einem Schlüssel gegeben hat, dann ist doch nichts im Haus mehr sicher!
Somit müßten doch Sofortmaßnahmen welcher Art auch immer eingeleitet werden.
Die Frage ist doch dann, ob gegen die Hausverwaltung in diesem Fall ein Anspruch aus „Unterlassung“ besteht?

Es gibt eine avideoaufzeichnung der Tat, da es schon mehrfach zu Diebstahl kam. Auf diesem Video ist zu sehen, daß der unbekannte Täter einen Schlüssel hatte. Da niemand den Verbleib der Schlüssel dokumentiert hat, handelt es sich angeblich um eine Verletzung der Obhutspflicht.
Das wird allerdings schon an anderer Stelle geklärt.
Die zentrale Frage ist aber:
Der Hausverwaltung wurde der Mangel (fehlender Schlüsselnachweis) angezeigt. Diese wird aber nicht tätig. Wer haftet, wenn jetzt ein weiterer Diebstahl passiert? Nichts ist mehr sicher in dem Haus.
Und die Frage ist: Trifft die Hausverwaltung möglicherweise eine Haftung aus unterlassener Handlung? Sie hätte bis zu einer Entscheidung der Eigentümerversammlung zumindest die Hauptzugänge durch neue Schlösser sichern müssen…

Natürlch sindalle Fahrräder nochmal selber gesichert.
Aber das Problem ist doch, das sich Fremde Zutritt verschaffen können, offensichtlich mit autorisierten Schlüsseln…

Ich verstehe es immer noch nicht.
„Natürlich sind die Fahrräder einzeln gesichert“.

Wieso kann die VS die Haftung verweigern ?

Das ist doch ein Zustand wie, wenn du das Rad beim Einkauf in der Stadt anschließt und es ist nachher weg.

Deine Wohnungstür ist gesichert, da ist doch egal, ob der Dieb mit Schlüssel nun leicht ins Treppenhaus gelangen kann. Wird eingebrochen, dann haftet deine VS.

In beiden Fällen ist Fahrrad und Wohnung nochmals gesichert gewesen.

Das man sich mit der Schließanlage und Schlüsseln was überlegen sollte ,da stimme ich dir zu.
Es sind die Kosten, die es bisher verzögert. Und sicher auch die Eigentümer, die diese Kosten scheuen. Wäre es ein Generalschlüssel der auch Zugang zu allen Wohnungen ermöglicht, dann wäre wirklich schnelles handeln erforderlich.
Aber bei Garage, Keller und Nebentüren ?
Man kann das fast nur mit Schlüsselkarten lösen, die man elektronisch einzeln sperren kann ,wenn die abhanden kommen.

MfG
duck313

Nein, sonst würde es explizit drinstehen. Das ließe sich praktisch auch nicht realisieren. Sobald die Schlüssel an Berechtigte ausgegeben werden hat kein Verwalter mehr die Möglichkeit, den weiteren Verbleib zu kontrollieren. Was glaubst du, wieviel Schlüssel tagtäglich verloren gehen ohne, dass dies gemeldet wird. Wenn doch, dann müßte man ständig die Schließanlage erneuern. Bei jedem Eigentümer- oder Mieterwechsel fehlen mit Sicherheit Schlüssel. Wenn Beziehungen auseinander gehen werden auch nicht immer Schlüssel zurückgegeben.
Außerdem hast du auch keine Gerantie, dass Schlüsselberechtigte nicht Eigentumsdelikte unternehmen.

Eher 500. Partner, Kinder, Pflegedienst, Putzfrau, …

Relevant scheinen mir hier doch viel eher die Kosten pro Wohneinheit.

Sofort geht das sowieso nicht, die Zylinder müssen erst mal hergestellt werden, das dauert schnell mal einen Monat.

Das andere Problem ist, wenn jemand vom Haus den Diebstahl begangen hat, nützt eine neue Schliessanlage nichts! Auch der Dieb bekommt dann einen neuen Schlüssel.
Was meint eigentlich die Polizei dazu?

Sinnloser Aktivismus mag zwar manche beruhigen, löst aber nicht unbedingt das Problem.

MfG Peter(TOO)

Wie kommst Du darauf, dass der verwendete Schlüssel autorisiert ist? Ich kann nur erkennen, dass er gepasst hat. Seit wann sind denn Schlüssel eines Schließsystems kopiergeschützt?

Und nun komm mir nicht mit der Farbe etc. Das ist nun wirklich kein Hindernis, wenn man einen heimlichen Nachschlüssel benötigt.