Hallo,
ich habe folgende Frage:
In 2009 war ich bis 30.09. Arbeitnehmer Berlin. Seit 01.10. studiere ich in München. Vorübergehend habe ich im Oktober und November in München bei einem Freund gewohnt. Kann ich die Fahrten von seiner Wohnung zu meiner Uni für diesen Zeitraum steuerlich geltend machen? Ich habe ja keine Miete gezahlt und war auch nicht in München gemeldet, sondern noch in Berlin. Was für Belege müsste ich da beifügen?
Ich bin für jeden Tipp dankbar!!
LG Susi
Halo,
Soweit ich weiß müssen Studenten erst ab einem Jahreseinkommen von 7500,-€ eine Steuern zahlen bzw. eine Steuererklärung machen. Bei wem deine Unterkunft ist und ob Du dort Miete zahlst ist für das Finanzamt
nicht relevant und geht es auch nichts an, denn dies muss der Empfänger der Miete erklären.
Lass Dir von Deinem Freund schriftlich bestätigen, dass
es einen mündlichen Vertrag zum kostenfreien Wohnen für den Zeitraum gab. Damit kannst den temporären Wohnort ohne Meldung dem Finanzamt nachweisen um die Fahrten zur Uni bzw. Arbeitsort steuerlich geltend zu machen.
Du solltest jedoch bei einem Steuerbüro nachfragen, um
zuverlässige Auskunft zu bekommen, solche pauschalen Miniauskünfte geben die eigentlich kostenlos.
Für richtigen Ärger mit dem Finanzamt empfehle ich Dir
www.ra-ob.de.
LG bRUNO
Liebe Susi,
ich bin kein Steuerexprte und kann nicht helfen.
Hallo Susi,
ich bin der Meinung, dass du die Fahrtkosten ohne weiteres absetzen kannst. Wenn das Finanzamt es nicht anerkennt, lass dir von dem Freund eine Bestätigung
geben, dass du bei ihm gewohnt hast. Aber das würde ich wirklich erst machen, wenn das Finanzamt es nicht anerkennt.
Ich bin natürlich kein richtiger Experte, aber so würde ich es machen.
Ich hoffe, es war ein bisschen hilfreich
Tschüss Sylke