angenommen:
Tüftler T will seine neue Erfindung einer kleinen Stichprobe (ca. 10 - 20 Personen) von Leuten vorstellen.
Die Leute dafür spricht er „auf der Straße“ an und überreicht ihnen eine selbsterstellte Einladung auf Papier(insgesamt hat er ca. 50 Exemplare erstellt), auf der ein paar Erklärungen zu finden sind sowie der Ort der Vorstellung. Damit die Unbekannten den Weg so einfach wie möglich finden, fügt er eine kleine „Anfahrtsskizze“ ein.
Darf er sich diesen Ausschnitt aus einer Straßenkarte/-atlas kopieren - mit Hinweis auf die Quelle? Oder aus einer Internetkarte mit Hinweis auf die Quelle (z.B.: Quelle: FalkPlan Entenhausen, 1993)?
Nein. Diese Kartenwerke sind urheberrechtlich geschützt. Es ist eine beliebte Masche, auch Kleinunternehmer und Privatleute in solchen bzw. ähnlichen Fällen abzumahnen. Häufig werden nämlich die Karten aus dem Internet geladen und kopiert. Wird das entdeckt - und das geschieht recht häufig, weil nach solchen Verstößen gezielt gesucht wird, dann kommt die dicke Rechnung vom Abmahnanwalt.
Die betreffende Person soll die Skizze mit der Hand selbst anfertigen.
Hätte dieser Anbieter etwas dagegen, würde er auf der Internetseite nicht einen eigenen Button „Drucken“ installieren,
und würde auch dieses Programm nicht kostenpflichtig als CD anbieten!
Hätte dieser Anbieter etwas dagegen, würde er auf der
Internetseite nicht einen eigenen Button „Drucken“
installieren,
und würde auch dieses Programm nicht kostenpflichtig als CD
anbieten!
Ach so? Dann darf man also alles kopieren und verteilen, was einem so zwischen die Finger gerät?
Der Unterschied zwischen selbst nutzen und weitergeben ist Dir neu?
Dann denk nochmal nach, bevor Du hier Unsinn schreibst.
Gruß
loderunner (ianal)
Hätte dieser Anbieter etwas dagegen, würde er auf der
Internetseite nicht einen eigenen Button „Drucken“
installieren,
und würde auch dieses Programm nicht kostenpflichtig als CD
anbieten!
Ach so? Dann darf man also alles kopieren und verteilen, was
einem so zwischen die Finger gerät?
Der Unterschied zwischen selbst nutzen und weitergeben ist Dir
neu?
Dann denk nochmal nach, bevor Du hier Unsinn schreibst.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo loderunner,
es wäre nett, wenn Sie erst einmal darüber nachdenken was Sie schreiben. Wo steht geschrieben, dass es nicht erlaubt ist?
Wenn der Anbieter eine Karte zum drucken vorsieht, dann hat der Nutzer damit automatisch die Erlaubnis dazu.
Von kopieren habe ich nichts geschrieben,
sondern nur vom ausdrucken.
Also ein wenig kleinere Schritte machen,
wenn man den Unterschied nicht begreift!
Hätte dieser Anbieter etwas dagegen, würde er auf der
Internetseite nicht einen eigenen Button „Drucken“
installieren,
Zitat aus den AGBDer Aufbau, die Gestaltung sowie sämtliche Inhalte der Webseite wie Themenbeiträge oder Kartenmaterial („Inhalte“) sind urheberrechtlich geschützt. Ein geschäftsmäßiger oder kommerzieller Gebrauch der Inhalte ist nicht gestattet.
es wäre nett, wenn Sie erst einmal darüber nachdenken was Sie
schreiben. Wo steht geschrieben, dass es nicht erlaubt ist?
Wenn der Anbieter eine Karte zum drucken vorsieht, dann hat
der Nutzer damit automatisch die Erlaubnis dazu.
Von kopieren habe ich nichts geschrieben,
sondern nur vom ausdrucken.
Gut. Er daref sie also einmal, zweimal für den privaten Gebrauch ausdrucken. Und inwieweit ist dem Fragesteller, der etwas ganz anderes möchte, damit geholfen?
Das, was der Fragesteller braucht und möchte, darf er mit den Stadtplänen von Falk auch trotz „Drucken“-Buttons nicht machen. Also war die Antwort sinnlos.
Hallo! Grundsätzlich gilt das Urheberrecht = Kopie aus einem x-beliebigen Kartenwerk wird dies verletzen…
Es gibt aber auch Anbieter, die ja gerade wollen, dass man ihre Daten nutzt und (mit Quellenangabe) noch weiter verbreitet.
Beispiel Google-Maps: die bieten eigens den schon passenden Link für einen Kartenausschnitt an… (ob man das dann aber auch gedruckt verteilen darf, entzieht sich meiner Kenntnis…)
Beispiel Google-Maps: die bieten eigens den schon passenden
Link für einen Kartenausschnitt an…
Den man aber trotzdem nicht uneingeschränkt verwenden darf: „Einzelnutzer dürfen Google Maps einschließlich lokaler Suchergebnisse, Karten und fotografischer Abbildungen ausschließlich zu persönlichen, nichtgewerblichen Zwecken nutzen. Gewerbliche Nutzer dürfen Google Maps ausschließlich zu internen Zwecken nutzen. Eine gewerbliche Verbreitung ist nicht zulässig, ausgenommen der Zugriff auf und die Anzeige von Kartendaten über die Google Maps API entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen für das API.“
(ob man das dann aber
auch gedruckt verteilen darf, entzieht sich meiner
Kenntnis…)
Da man es als Gewerbetreibender noch nicht einmal online so ohne weiteres verwenden darf, dürfte es für den Verwendungszweck des Fragestellers ebenfalls nicht erlaubt sein.