Wege für d. Firma VOR Arbeitsbeginn =>Arbeitszeit?

Hi,

sind Wege, die man VOR Arbeitsbeginn für die Firma erledigt z.B. Post abholen, Wege für den Chef erledigen eiegtnlich Arbeitszeit oder macht man dies für Lullu bzw. darf dies der Arbeitgeber einem dann überhaupt „aufbrummen“?

Schnelle Antwort erwünscht, da morgen über das Thema diskutiert wird :smile:

LG Sonela

Hi :smile:

Wenn der AG dem AN einen Auftrag erteilt, vor Erreichen des eigentlichen Arbeitsortes noch betriebsbedingte Erledigungen zu tätigen, dann ist dies ganz klar ein Arbeitsauftrag und somit Dienstzeit.

Dieser Kommentar ist jedoch nur eine Meinung, keine durch rechtliche Quellen belegte Tatsache.

Fugazi

Guten Abend,

gibt es für den AN denn überhaupt Quellen/Gesetze hinsichtlich dieser „Meinung“ oder ist dies nur ein „ungeschriebenes Gesetz“?!

LG Sonela :smile:

Hi,

gibt es für den AN denn überhaupt Quellen/Gesetze hinsichtlich
dieser „Meinung“ oder ist dies nur ein „ungeschriebenes
Gesetz“?!

http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/611.html

VG
Guido

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Zu §611

Wie ist es dann mit dem Versicherungsschutz für den AN hinsichtlich „direkter Arbeitsweg“?

LG Sonela

Meine Meinung ist folgende:
Wenn der Auftrag vor Arbeitsbeginn als Arbeitszeit zu rechnen und zu vergüten ist, dann ist der AN auf dem Weg dorthin und während dessen genauso versichert als würde er sich auf dem Weg zu oder an seinem Arbeitsplatz befinden.

Grüße