Wege, Termine wegen Arbeitsunfall = Arbeitszeit?

Hallo zusammen,

A muss aufgrund eines Arbeitsunfalls viele verschiedene Termine bei Ärzten, Rechtsanwalt, Versicherung … wahrnehmen, die teilweise aufgrund der Arbeits- und Sprechzeiten der Ärzte, des Anwalts … nur während der Arbeitszeit von A möglich ist.

Gehören diese Wege und Termine aufgrund des ARBEITSunfalls zur Arbeitszeit oder gehören die zur Freizeit, obwohl es sich um Wege und Termine handelt, die aufgrund eines Arbeitsunfalls wahrgenommen werden müssen?

Gibts dazu evtl. Rechtsgrundlagen oder gar Gerichtsurteile? Wenn ja, wo kann man die nachlesen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo,

A muss aufgrund eines Arbeitsunfalls viele verschiedene Termine bei Ärzten, Rechtsanwalt, Versicherung … wahrnehmen, die teilweise aufgrund der Arbeits- und Sprechzeiten der Ärzte, des Anwalts … nur während der Arbeitszeit von A möglich ist.
Gehören diese Wege und Termine aufgrund des ARBEITSunfalls zur Arbeitszeit oder gehören die zur Freizeit, obwohl es sich um Wege und Termine handelt, die aufgrund eines Arbeitsunfalls wahrgenommen werden müssen?

Nicht grundsätzlich und sicher auch nicht alle.

Gibts dazu evtl. Rechtsgrundlagen oder gar Gerichtsurteile?

Natürlich. Hier ist alles geregelt.

Wenn ja, wo kann man die nachlesen?

Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, BGB.
Nur letztere Quelle kennen hier alle und könnten dazu Angaben machen. Hier dürfte der §616 einschlägig sein. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html
Mit dem Suchbegriff § 616 dürfte man im Internet dann auch genügend Hinweise treffen, wie er auszulegen ist.

Grüße