Hallo,
folgender theoretischer Fall.
Ein Student ist in der Zeit vom 01.01. - 31.12. an der Uni eingeschrieben, und dieser Student fährt nahezu jeden Tag zur Uni - abgesehen von Ferienzeiten.
Erste Frage: Unter welcher Rubrik gibt er diese Fahrten an? Es ist ja nicht der Arbeitgeber.
Zweite Frage: Stimmt es, dass Studenten die Fahrten zu Lerngruppen und zur Ausbildungsstätte doppelt angerechnet bekommen? Es wird also nicht die einfache, sondern Hin- und Rückfahrt bei der Ansetzung berücksichtigt?
Vielleicht hat ja jemand Antworten auf die Fragen.
Viele Grüße
L.