Liebe/-r Experte/-in,
Vor einiger Zeit hat ein Manager einer GKV (Ohne Namensnennung) in einem Interview gesagt, dass es einige durchaus legale Tricks gibt, vor dem 55 Lebensjahr wieder in die GKV aufgenommen zu werden. Die Tricks hat er allerdings nicht gesagt.
Kennen Sie einen oder einige dieser Tricks?
Tut mir leid. Tricks kenne ich nicht.
MfG - Leo
Hallo,
ja, Eintritt von Krankenversicherungspflicht - ist allerdings kein Trick sondern nur legal.
Schwerbehinderung wäre noch ein Weg, kommt allerdings aufs Alter und die Satzun der Kasse an.
„Rückkehr“ aus dem EU-Ausland nach dortiger Versicherung im staatlichen Gesundheitssystem.
Alles legal, aber keine Tricks.
Gruss
Czauderna
Danke für die Antwort.
Trotzdem vielen Dank!
wenn du eine rechtsverbindliche antwort gefunden hast, gib uns bitte bescheid welcher vorstand war das denn?
Den Namen habe ich nicht erfahren, aber dafür den von diesem Manager besprochenen Trick, bei dem der Arbeitgeber allerdings mitspielen muss. Im wechseljahr wird der Gehalt knapp unter die Bemessungsgrenze gesenkt. Paralell erhält der Arbeitgeber einen Kredit über die Differenz, damit der Betreffende im fraglichen Jahr nicht weniger Geld auf der Hand hat. Beispiel: Normaljahr Brutto 70000 Euro ist angenommen netto 50000 Euro.
Wechseljahr Brutto 48000 ist angenommen netto 35000 Euiro plus Kredit 15000 Euro
Folgejahr: Brutto 92000 Euro ist angenommen erwa 60000. Von diesem Netto ist der Kredit zurück zu zahlen. Durch die Steuerprogression ist das Folgejahr einer höheren Besteuerung unterworfen. Dafür war die Steuerlast im Wechseljahr geringer. Durch die im Voraus nicht 100%ig zu berechnende Steuerbelastung und die von Gesetzeswegen notwenigen Mindestzinssatz kann es allerdings zu einem rechnerischen Minus kommen.
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bitte bescheidwelcher vorstand war das denn?