Hallo,
Person A arbeitet als Pharmareferentin und hat einen Firmenwagen.
Die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wechseln aufgrund der Außendiensttätigkeit.
Kann Person A in der Einkommensteuererklärung die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (der Firmenwagen wird versteuert - 1%-Regelung) geltend machen?
Falls ja, welche Fahrten können geltend gemacht werden bzw. welche Angaben benötigt das
Finanzamt?
Viele Grüße
Uwe
Hallo Frau K,
Die Überlassung von Dienstfahrzeugen durch den Arbeitgeber an seine Mitarbeiter ist ein beliebtes Mittel, durch Umwandlung von Lohn und Gehalt in die private Nutzung von Dienstfahrzeugen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Dies funktioniert so: Der Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Gehalts und erhält dafür von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen, den er privat nutzen kann. Ergebnis: der Mitarbeiter versteuert nur den reduzierten Teil seines Gehalts. Dafür versteuert er lediglich den (niedrigeren) Wert der privaten Nutzungsüberlassung. Dieses kann man jedoch bei Lohnsteuererklärungen für Verwandte nicht anwenden, besonderes nicht im Fall bei der Freundin eines Vetters U.Z.
Viele Grüße,
UK
(kleiner Schwerz)
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