Wegebauförderung

Die Wegebauförderung wurde geschaffen um ältere Arbeitnehmer weiter zu qualifizieren.
Der ältere Arbeitnehmer kann einen Abschluss machen und bekommt weiter seinen Lohn/Gehalt und kann statt dessen Vollzeit lernen.
Fakt ist er kann seine Arbeitskraft nicht dem Unternehmen zur Verfügung stellen.
Dafür bekommt das Unternehmen aber aus diesem Fördertopf eine Bezuschussung zum Gehalt, die bis 100% betragen kann.
Wenn das Unternehmen aber diesen Arbeitnehmer X während der Wegebauförderung kündigen würde, ist er dann nicht der angeschmierte?
Ich denke da an Abfindung Kündigungsfristen etc.
Hat da der Gesetzgeber nicht geschlafen als er dieses Instrument der Weiterbildung geschaffen hat oder sind da Sicherungen eingebaut?
Ich denke mal an Kündigungsschutz etc.
Auch findet man im I Net nichts genaues dazu, Verordnungen Paragraphen etc.
Wer kennt sich damit aus?
Schönen Sonntag noch
Mike

Wenn das Unternehmen aber diesen Arbeitnehmer X während der
Wegebauförderung kündigen würde, ist er dann nicht der
angeschmierte?

Wer ‚‚er‘‘? Es wären beide angeschmiert. Der AN, weil gekündigt und der AG, weil er den AN sicher nicht aus Langeweile weiterbilden lässt, sondern das Ganze ja vermutlich zu dem Ziel führen sollte, dass der AN dort besser (vielleicht sogar gewinnbringender) eingesetzt werden kann.

Wer kennt sich damit aus?

Dazu sollten die Leutchen im Brett ‚‚Arbeits- und Sozialamt‘‘ besser bescheid wissen, da es ja um eine staatlich geförderte Maßnahme geht.