Wegegeld Nachbarschaft

Hallo Fachleute
Ich habe das Problem, daß mein neuer Nachbar, welcher das Grundstück aus einer Insolvenz von der Immobilienabteilung einer Bank gekauft hat, versucht von mir Wegegeld für eine ca. 300 m lange, 35 Jahre alte holprige unverfugte Betonstraße zu bekommen. In welcher Relation kann eine Vergütung angesetzt werden? Ich muss meinen Anwalt etwas unterstützen, da dieser kein Grundsatz oder Musterurteil kennt an welches man eine Bewertung vornehmen kann.
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Mühe, vielleicht kann jemand helfen.
Dirk

hi,

einfach waere es, wenn der weg auf einem grundstueck ist, welches geteilt wurde… dann gibt es ein sogenanntes „geh, fahr und leitungsrecht“ …

beschreibe doch mal die grundstueckssituation…
musst du diesen weg nutzen, um zu deinem grundstueck zu kommen…
ist es dein grundstueck…
sowas ist eigentlich im grundbuch geregelt…

vielleicht schaust du da erst mal rein, bevor du zum anwalt gehst…
vielleicht ist das dort schon geregelt und du kannst dir die aufregung sparen.

grusz

PixelKoenig

Hallo Dirk,
spontan fällt mir zu Deiner Situation das Notwegerecht ein. Gibt´s denn noch eine andere Möglichkeit für Dich auf Dein Grundstück zu kommen? Weitere Details wären nötig!
Gruß
Markus BvG

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Hi Dirk,

wenn dieser Weg der einzige Zugang zu Deinem Grundstück ist, dann müsste schon mit dem Vorgänger des Nachbarn eine Grunddienstbarkeit vereinbart worden sein. Der neue Nachbar hat dann das Grundstück mit der Dienstbarkeit gekauft und kann keineswegs nochmal Geld von Dir verlangen. Geh mal zum Katasteramt, da muss das vermerkt sein.

Gruß

Ja aber soll irgenwo stehen, daß für Instanthaltung, Winterdienst etc. eine(sagt der gegnerische Anwalt) Wegegeldrente gefordert wird. Laut Meinung meiner Anwältin soll es eine Verhandlungsbasis wahrscheinlich nach den besseren Argumenten vor Gericht sein, was an Nutzungsentgeld zu zahlen ist. Mein Hausanwalt der mich in diesem Fall nicht vertreten kann sagte, daß es ein Betrag ist der aus dem Zeitwert des betr. Grundstücksteils errechnet werden kann 3-4% oder so. Jeder sagt was anderes.
Wegerecht ist im Grundbuch eingetragen aber nur pauschal ohne Wegegeld.
Dirk

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Hallo Markus
Luftweg oder über einen nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Waldweg(im Winter nur mit Kettenfahrzeugen).
Dirk

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Guten Abend
ist ja im Grundbuch pauschal einegtragen aber ohne Kostenbeteiligung. Diese kann wohl ein Grundstückseigentümer irgendwie verlangen. Deswegen der Hilferuf. Keiner weiß was genaues.
Es ist der einzige Weg um offiziell auf das Grundstück zu gelangen. Der Nachbar hat es von einer Bank gekauft bei der die insolvente Nachbarbetrieb verschuldet war. Er wußte also das Grundstück bekommt er nur mit dem Weg und mit dem Grundstück erwirbt er auch des eingetragene Wegerecht. Und nun will der Geld.
Dirk

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Hi Dirk,

ich schließe mich drambeldiers Mienung an.

Was einmal im Grundbuch durch Einigung eingetragen wurde kann nicht so einfach im nachhinnein verändert werden. Da kann nicht einfach jemand später Forderungen stellen.

Da damals nicht festgestezt wurde könnte nur durch § 877 BGB im Nachhinein eine Rechtsänderung vorgenommen werden, die wiederum eine Einigung vorraussetzt.

Da Du Rechte verlieren würdest, bzw. Pflichten eingehst musst Du dem nicht zustimmen.

Der jetzige Eigentümer hat meiner Meinung nach Pech.

Gruss Steve

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