Wegen Buchführung

Hallo liebe Wissende,

ich wollte mal fragen wo man hier eigentlich am Ehesten Fragen zum Thema Buchführung stellen kann bzw. sollte. ???

Und eine Konkrete Frage habe ich gleich.

Ich habe eine rechnung an Kunden in ein Debitorenkoto gebucht nun habe ich den Zahlungseingang auf der Bank erhalten.

Mein BuchhaltungsProg. gibt da ein Feld vor das Heißt Zahlungseingang Buchen. Das habe ich gemacht also Debitorenkonto hat er automatisch gewählt gegenkonto ist Bank ( bei mir 1100 Postbank ) nun ist das Debitorenkonto ausgeglichen und auf dem Bankkonto ist das auf der SOLL seite gebucht worden. Ist das so korrekt ??

Muss ich jetzt nioch etwas weiter buchen ?? weiil ich bin irgendwie der meinung, dass auf Bankkonten ( wenn ich den Kontoauszug hole ) Zugänge auf der Haben und Abgänge auf der Soll sind oder ???
Bind ich da auf dem Holzweg ??
Bitte um hilfe

Danke Christoph

ausgeglichen und auf dem Bankkonto ist das auf der SOLL seite
gebucht worden. Ist das so korrekt ??

Ja klar. „Bank an Forderungen“ heisst der Buchungsatz. Voher hast Du „Forderungen an Erlöse“ gebucht.

Muss ich jetzt nioch etwas weiter buchen ?? weiil ich bin
irgendwie der meinung, dass auf Bankkonten ( wenn ich den
Kontoauszug hole ) Zugänge auf der Haben und Abgänge auf der
Soll sind oder ???

Auf dem Kontoauszug, nicht aber bei der doppelten Buchführung.

Ja aber ich mach ja eigentlich nur Gewinn und Verlustrechnung ich dachte da ist keine Doppelte :smile: ???

Danke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Chriam,

Muss ich jetzt nioch etwas weiter buchen ?? weiil ich bin
irgendwie der meinung, dass auf Bankkonten ( wenn ich den
Kontoauszug hole ) Zugänge auf der Haben und Abgänge auf der
Soll sind oder ???

Auf dem Kontoauszug, nicht aber bei der doppelten Buchführung.

Ja aber ich mach ja eigentlich nur Gewinn und Verlustrechnung
ich dachte da ist keine Doppelte :smile: ???

Bevor Du immer weiter in den Wald gerätst:

  1. Du ermittelst Deinen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung n. § 4(3) EStG,
    d.h. Du nimmst Deine Einnahmen (Geld das Dir für Deine in Rechnung gestellten Lieferungen/Leistungen zugeflossen ist) abzgl. Deiner Ausgaben (Geld das Du für die Erbringung Deiner Leistungen/Lieferungen) ausgegeben hast.
    Eine Gewinn- uns Verlustrechnung ist streng genommen etwas anderes, sieht nur so ähnlich aus.
  2. Du bist als Freiberufler oder „Klein-Gewerbetreibender“ nicht Buchführungspflichtig, d.h. Du musst keine kaufmännische (doppelte) Buchführung machen. Das was Du mit Deinem Programm da versuchst zumachen ist aber eine.
  3. Deine Kontoauszüge von der Bank sind aus der Sicht der Bank erstellt. Wenn bei denen ein H für Haben steht muss es in Deiner Buchführung ins Soll und umgekehrt.
    Wenn am Monatsende auf deinem Bankkonto ein Saldo von 3.000 € im Haben (also zu Deinen gunsten) ausgewiesen ist, muss in Deiner Buchführung auf dem Bankkonto ein Saldo von 3.000 € Soll ausgewiesen sein, denn Du hast eine Forderung gegen die Bank.
    Die Bank hat aus ihrer Sicht dagegen eine Verbindlichkeit gegen Dich, deshalb weist sie 3.000 € im Haben aus.

Grüße
Chris