Hallo!! Ich hatte an der rechten Hand eine OP am "Kapahltunnel Syndrom " da es schon zur Taubheit führte war es eine schnelle OP. Meine Frage: Die Krankengenesungszeit fällt nun genau in unseren schon gebuchten und bezahlten Urlaub in Ägypten rein, es wäre für mich zur Genesung besser, da ich ja nichts machen darf und im Urlaub bekommt man ja alles gemacht., was ja zu einer guten Genesung führt. Darf ich trotzdem in den Urlaub fliegen???
Aber klar. Beim Urlaub in Ägypten dürfte dein Karpaltunnelsyndrom die geringste Gefahr bedeuten.
Gruß und gute Besserung wünscht
Branden
Aber klar. Beim Urlaub in Ägypten dürfte dein
Karpaltunnelsyndrom die geringste Gefahr bedeuten.
Auch an UP:
Ganz so einfach ist es nicht. Entweder man ist arbeitsunfähig krank, dann hat man keinen Urlaub und fliegt nirgendswo hin. Alles andere kann den Arbeitgeber verärgern.
Oder man ist arbeitsfähig, dann hat man Urlaub und kann machen was man will, z.B nach Ägypten fliegen.
Fazit: Sind Sie krank geschrieben, wird’s nichts aus Ägypten. Falls doch, könnten Sie nach Ihrer Rückkehr einen neuen Job brauchen.
Entweder man ist arbeitsunfähig
krank, dann hat man keinen Urlaub und fliegt nirgendswo hin.
Soll das eine moralische Bewertung sein? Rein rechtlich gesehen ist das nämlich völliger Käse.
Alles andere kann den Arbeitgeber verärgern.
Ein Portion Mitleid für den armen AG.
Fazit: Sind Sie krank geschrieben, wird’s nichts aus Ägypten.
Quatsch.
Falls doch, könnten Sie nach Ihrer Rückkehr einen neuen Job
brauchen.
Oder auch nicht. Wahrscheinlich jedenfalls nicht wegen des Urlaubs.
Hi,
die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten.
Auch was der zweite Poster geschrieben hat, kann man so nicht stehen lassen. Man kann durchaus arbeitsunfähig sein und dennoch steht der Urlaubsreise nichts im Wege…, aber diese Einschätzung hat nicht der Erkrankte durch zuführen, sondern der behandele Arzt.
Dieser sollte in diesem Fall gefragt werden und man sollte ihn um seine Einschätzung bitten. Ggf. kann man auch mit der Krankenkasse Rücksprache halten.
Ich habe dazu noch folgende Links gefunden:
http://www.bu-info24.de/ratgeber/bei-arbeitsunfahigk…
http://www.zeit.de/jobletter/html_jl_39_01
Ich wünsche gute Besserung und einen schönen Urlaub, sofern erlaubt,
Tina
Hallo,
du musst auf jeden Fall mit der Krankenkasse reden, damit die dir das OK geben.
Den Arbeitgeber musst du nicht zwingend informieren, ich würde es tun. Du bist nicht bettlägerig von daher dürfte dem Urlaub auch nichts im Wege stehen.
Gruß
Kati
Entweder man ist arbeitsunfähig
krank, dann hat man keinen Urlaub und fliegt nirgendswo hin.Soll das eine moralische Bewertung sein?
Quatsch
Rein rechtlich
gesehen ist das nämlich völliger Käse.
Schön wär’s. Man macht als Kranker Urlaub irgendwo und kommt dann um seinen Urlaub ein. Wenn’s der Arbeitgeber nicht merkt., schön.
Ein Portion Mitleid für den armen AG.
Nächster Quatsch.
Fazit: Sind Sie krank geschrieben, wird’s nichts aus Ägypten.
Quatsch.
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Schade, daß das SGB so eine ganz andere Meinung vertritt.
Entweder man ist arbeitsunfähig
krank, dann hat man keinen Urlaub und fliegt nirgendswo hin.Soll das eine moralische Bewertung sein?
Quatsch
Schade, denn, wie schon gesagt, ist es als rechtliche völlig untauglich. Moralisch hätte es ja zumindest noch als Streitthema getaugt.
Rein rechtlich
gesehen ist das nämlich völliger Käse.
Schön wär’s. Man macht als Kranker Urlaub irgendwo und kommt
dann um seinen Urlaub ein. Wenn’s der Arbeitgeber nicht
merkt., schön.
Wenn er es merkt, ist das auch kein Problem.
Ein Portion Mitleid für den armen AG.
Nächster Quatsch.
Was denn sonst. Mehr gibt es halt nicht.
Fazit: Sind Sie krank geschrieben, wird’s nichts aus Ägypten.
Quatsch.
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Schade, daß das SGB so eine ganz andere Meinung vertritt.
Der SGB sind viele in Deutschland(so ca. 12). Blöderweise steht exakt zu diesem Thema dort nichts. Der Arbeitnehmer darf nämlich während der Phase der Arbeitsunfähigkeit alles tun, was der Genesung nicht zuwider läuft. Wie die Reise seiner Genesung zuwider laufen soll, kann ich nicht erkennen.
PS: Ich entnehme deiner Vika, du bist Arzt. Vielleicht solltest du dich dan auf die medizinischen Themen beschränken und das Rechtliche anderen überlassen. Schuster bleib bei deinen Leisten.
PS: Ich entnehme deiner Vika, du bist Arzt. Vielleicht:solltest du dich dan auf die medizinischen Themen :beschränken
und das Rechtliche anderen überlassen. Schuster bleib bei
deinen Leisten.
Gilt das auch für Elektrotechniker?
Naja,für den vielleicht. Wenn dazu aber jahrelange aktive Gewerkschaftsarbeit und inzwischen eine Stelle mit Disziplinarverantwortung kommen, relativiert sich das Ganze wohl etwas. Entscheidend bleibt aber, dass meine Aussage im Gegensatz zu deiner korrekt war.