Familie A. wurde nach 9 Jahren Mietdauer im Oktober 2016 wegen Eigenbedarf zum 31.07.2017 gekündigt.
Familie A. hat so kurzfristig eine Wohnung gefunden das diese im April in die neue Wohnung einziehen kann, somit aber 2 Monatsmieten leisten muss ( jeweils 1x für die alte und 1x für die neue Wohnung) da Familie A. erst am 05.04.2017 in die neue Wohnung einzieht. Dem Vermieter wurde mitgeteilt das man dann Ende April , nachdem die Wohnung gestrichen wurde, den Wohnungsschlüssel (mit Übergabeprotokoll im Schlepptau) abgeben möchte.
Nun sagt der Vermieter das er zum 31.07.2017 gekündigt hat. Er möchte 3 weitere Warmmieten haben, da die Tochter erst im August die Wohnung beziehen wird. Ausserdem sagte er, dass er dieses Übergabeprotokoll nicht unterschreiben wird. Wieso??? …keine Ahnung
Wie sieht das nun rechtlich für Familie A. aus? Es ist doch eigentlich so das man nach einer Eigenbedarfskündigung zum nächsten ersten in eine andere Wohnung ziehen darf. Oder hat sich das geändert?
Was passiert wenn er wirklich das Übergabeprotokoll nicht unterschreibt und irgendwann etwas findet das er reparieren lässt. Kann er dann die Kaution einbehalten?
Vielen Dank für´s Lesen und noch ein schönes Wochenende
Hallo,
es hilft kaum weiter:
Der Mieter kann fristgerecht mit 3 Monaten Vorlauf kuendigen, noch im Maerz spart er sich die Miete im July. Das haette man direkt nach Finden der Wohnung vielleicht frueher tun koennen. Auch wenn man im Oktober der Kuendigung zugestimmt hat.
Das war noch nie so. Vor allem dann nicht, wenn man die Eigenbedarfskündigung ausdrücklich zum 31.07. erhält.
Im Normalfall läuft es so, dass man mit dem Vermieter spricht und die Eigenbedarfskündigung anzweifelt. Man habe sich da erkundigt. Da man aber eventuell eine neue Wohnung in Aussicht habe, sei man bereit, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, und zwar zum Ende des Monats XY.
Da Eigenbedarfskündigungen rechtlich so unsicher sind und sich Rechtsstreitigkeiten lange ziehen können, wird sich ein Vermieter zumeist darauf einlassen.
Ja na Klasse. Bei der schlechten Wohnsituation ist man froh wenn man schnell was findet, zumal der Vermieter schon gedroht hat…wehe ihr zieht nicht aus.
Jetzt findet man vorher was und wird noch bestraft. Hätte man bis zum 31.7 nichts gefunden, wäre man auch der Dumme.
Ziemlich ungerecht
man hätte unverzüglich die Wohnung kündigen sollen, als man den neuen Vertrag unterschrieben hat. Eine Mitteilung des früheren Auszugs ist keine Kündigung.
Das mit dem Übergabeprotokoll verstehe ich nicht wirklich.
Man begeht GEMEINSAM mit dem Vermieter die Wohnung, hält den Zustand und die Zählerstände fest, warum sollte da die Unterschrift verweigert werden?
Deiner Schilderung nach vermute ich, du willst die „Übergabe“ alleine machen und das „Protokoll“ allleine erstellen. Das ist keine Übergabe.
Sinvoller Weise begeht man die Wohnung gemeinsam, bespricht etwaige Mängel und sollte das auch so früh machen, dass man Beanstandungen ggf. selber erledigen kann.
Ihr habt übrigens das Recht, die Wohnung bis zum letzten Tag zu nutzen. Vielleicht möchte der Vermieter ja schon vorher da rein, Möbel aufstellen, Wunschtapete auf die Wände, …?
Ohne eure Zustimmung geht das aber erst ab dem 01.08., 00:00Uhr.
Da liegst du leider falsch. Der Mieter möchte gemeinsam mit dem Vermieter durch die Wohnung gehn. Der Vermieter sagt er will das nicht unterschreiben. Der Vermieter ist leider sehr schwierig.
Wenn der Mieter am 27.3 per Einschreiben kündigt wie lange muss er dann zahlen? Bis Juni oder Juli?
ich hatte die Merkwürdigkeit bei der Übergabe dann offenbar zu Unrecht DIR zugesprochen.
OK, jetzt verstanden, entschuldige bitte.
Also ist Ärger vorprogrammiert. Dem begegnet man, in dem man selber die Übergabe pingelig und beweisbar dokumentiert. Dazu gehören viele, detailreiche Fotos - und ein möglichst neutraler Zeuge. Gerne auch zwei.
Drei Monate Frist bedeuten beim Eingang der Kündigung am 28.03. (Dienstag), dass für die Monate April, Mai und Juni gezahlt werden muss. Es reicht, wenn die Kündigung am 03.04. wirklich zugegangen ist.
gebt den Wohnungsschlüssel keinesfalls vor Emde des Mietverhälnisses ab und
wieso Wohnung streichen und was steht dazu (genauer Wortlaut) im Mietvertrag?
Je nachdem was da drin steht kann es nämlich sein, dass Ihr garnicht streichen müßt. ramses90
Kein Problem man kann sich ja mal verlesen.
Aber du hast recht. Es wird definitiv Ärger geben. Egal wer in der Wohnung schon zur Miete war hat nie seine Kaution zurück bekommen. Fotos mit Tageszeitung werden gemacht. Montag geht gleich die Kündigung raus. Dann müssen wir halt 3 Monate zahlen aber hauptsache weg.
es gibt dann ja eine Zeit, in der du für die unbenutzte Wohnung bezahlst.
Dein oberstes Ziel wäre, eine gütliche Einigung in der Art zu erzielen, dass der Vermieter oder seine Brut da vorher herein darf, wenn ab diesem Zeitpunkt die Miete erlassen wird.
Prüfe, ob die Regeln zum Renovieren / „Schönheitsreparaturen“ in deinem Mietvertrag überhaupt gelten. Es hat da ja viele mieterfreundliche Urteile gegeben. Kannst ja mal den Passus deines MV hier herein kopieren.
Übrigens:
Wenn er den früheren Einzug nicht will, dann wäre es doch eine Überlegung wert, die Wohnung nicht ungenutzt zu lassen. Vielleicht entdeckst du ja ein neues Interesse an Trompete oder Schlagzeug? Ich wüsste, wo ich dann üben würde. (Ruhezeiten beachten, man will sich ja nicht ordnungswidrig verhalten).
Im Mietvertrag steht das die Wohnung tapeziert und gestrichen übergeben werden muss. Schönheitsreperaturen bis zu 30.-€ im Jahr übernimmt der Vermieter.