Hallo
Folgende Situation:
Familie A. wurde nach 9 Jahren Mietdauer im Oktober 2016 wegen Eigenbedarf zum 31.07.2017 gekündigt.
Familie A. hat so kurzfristig eine Wohnung gefunden das diese im April in die neue Wohnung einziehen kann, somit aber 2 Monatsmieten leisten muss ( jeweils 1x für die alte und 1x für die neue Wohnung) da Familie A. erst am 05.04.2017 in die neue Wohnung einzieht. Dem Vermieter wurde mitgeteilt das man dann Ende April , nachdem die Wohnung gestrichen wurde, den Wohnungsschlüssel (mit Übergabeprotokoll im Schlepptau) abgeben möchte.
Nun sagt der Vermieter das er zum 31.07.2017 gekündigt hat. Er möchte 3 weitere Warmmieten haben, da die Tochter erst im August die Wohnung beziehen wird. Ausserdem sagte er, dass er dieses Übergabeprotokoll nicht unterschreiben wird. Wieso??? …keine Ahnung
Wie sieht das nun rechtlich für Familie A. aus? Es ist doch eigentlich so das man nach einer Eigenbedarfskündigung zum nächsten ersten in eine andere Wohnung ziehen darf. Oder hat sich das geändert?
Was passiert wenn er wirklich das Übergabeprotokoll nicht unterschreibt und irgendwann etwas findet das er reparieren lässt. Kann er dann die Kaution einbehalten?
Vielen Dank für´s Lesen und noch ein schönes Wochenende