Wegen Eigenbedarf kündigen?

ich habe mein Einfamilienhaus im Febr. 2009 mit einem normalen Mietvertrag vermietet, drin steht das sich der Mietvertrag jährlich stillschweigend um 1 Jahr verlängert. Mieter ist eine Familie mit 2 Kindern, der Mietvertag hat sich also am 1.2.2010 stillschweigend verlängert. Nun ist es so ,ich wohne in der Schweiz und möchte wieder nach Hause ziehn, wie ist das mit der Kündigung auf Eigenbedarf? Der Mieter hat mir damals beim Einzug erzählt, das ich weil er eine Familie hat ihm ein halbes Jahr zur Verfügung stellen muß um etwas Neues zu finden , ist das richtig. Wann kann ich ihm kündigen??

Sorry, kann ich leider nicht weiterhelfen.

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