Wegen Erbe Anspruch auf Krankengeld?

Hallo
Ich hab mal eine Frage und zwar habe ich letztes Jahr eine Ausbildung angefangen wo ich nach ca. 3 Monaten erkrankt bin bin seit Dez 09 Krank geschrieben. Habe meine Ausbildung zum 01.04.10 gekündigt.Bekomme aber weiterhin Krankengeld da ich fortlaufend von Dez 09 bis einschließlich jetzt Krank geschrieben werde.Bekomme von der Arge keine Leistungen sie bezahlen nur meine Krankenversicherung. Meine Frage ist folgende : Ich habe jetzt 15.000€ geerbt, wie ist das dann mit dem Krankengeld bekomme ich das weiterhin oder muss ich das auch bei der Krankenkasse melden und wie sieht das dann mit der Arge aus, bezahlen sie weiter meine Krankenversicherung oder muss ich mich jetzt selber Pflichtversichern lassen?
Weiß nicht was ich jetzt tun soll, möchte keinen Ärger haben.

Hallo,
Krankengeld ist Ersatz für entgangenes Gehalt,Ausbildungsvergütung etc. Hier wird kein Erbe etc. angerechnet. Anders sind ist bei den Leistungen der Arge aus; denn die sind zur Sicherung des Lebensunterhaltes gedacht. Durch Ihr Erbe entfällt m.E. der Anspruch da Sie (zu mindest im Moment) nicht mehr unterhaltsbedürftig sind. Erkundigen Sie sich bitte bei der Arge.

Hallo

Das weiß ich das das bei der Arge anders aussieht aber ich bekomm von denen ja keine Leistungen ich bin nur über die Arge versichert. Ich hab dieses Jahr einen Antrag auf Hartz 4 gestellt der wurde mir aber abgelehnt da ich mit meinem Freund zusammen wohne und wir somit nicht hilfebedürftig sind.Der Antrag wurde also abgelehnt und ich hab dann durch zufall von der Krankenkasse erfahren das ich über die Arge versichert bin.
Meine Frage ist können die durch das Erbe sagen das ich mich selber Pflichtversichern muss da ich das ja jetzt selber bezahlen könnte oder bleibe ich trotzdem über die Arge versichert?

Solange Sie Krankengeld beziehen sind Sie aufgrund Ihres Krankengeldbezuges versichert und die KK führt auch die Beiträge aus dem KG-bezug an die Renten-und Arbeitslosenversicherung ab. Anders sieht es aus, sobald Sie nicht mehr krankgeschrieben sind.