Hallo ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem.
Im Moment bekomme ich Krankengeld, das jedoch fällt in einem Monat weg. Ich habe ALGII beantragt aber das wurde mir nicht bewilligt. Grund: Ich habe letztes Jahr aufstockendes Hartz4 zu meinem Krankengeld bekommen aber dann im November 2400 Euro geerbt. Ich wurde nicht darüber informiert, das ich damit einen bestimmten Zeitraum auskommen muß und somit erst jetzt bei der neuen Antragstellung erfahren, dass ich mit dem Erbe hätte 10 Monate auskommen hätte müssen, aber da war es schon zu spät denn von dem Erbe hatte ich zu dem Zeitpunkt kaum mehr etwas übrig, Schulden bezahlt, etc.
Nun ändern sich aber meine Verhältnisse in dem Sinne, dass mein Krankengeld nächsten Monat komplett ausläuft und ich dann gar kein Einkommen mehr habe. Kann die Arge mir trotzdem die Leistung verweigern? Oder ist jetzt eine komplette Neuberechnung von Nöten?
Vielen Dank schonmal im Vorraus
Pauline
Hallo Pauline,
meines Wissens gibt es ein Schonvermögen in Höhe von € 150 pro Lebensjahr
(wenn du also z. B. 20 bist, kannst du € 3000 Vermögen behalten). Ich würde
hierzu auch eine Rechtsberatung (Anwalt oder Gewerkschaft) in Anspruch
nehmen, falls dein Sachbearbeiter das anders sieht.
Was das Auslaufen des Krankengeldes angeht, würde ich wohl einen Neuantrag
stellen. Die Berechnung des ALGII richtet sich ja nicht danach, was du mal hattest,
sondern danach, was du JETZT hast!
Liebe Grüße und viel Erfolg
Ella
Aufgrund der völlig veränderten Grundlagen ist eine Neufeststezung unumgänlich!
Hallo Ella,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich bin 24 Jahre alt, d.h. ich könnte 3600 Euro behalten? Ich habe ja nur 2400 Euro geerbt, also dürfte mir das gar nicht angerechnet werden, seh ich das richtig ?
LG Pauline
Hallo Pauline,
soweit ich weiß darfst du neuerdings 750€ pro lebensjahr behalten, statt 250€.
Mach dich mal schlau und du darfst glaube ich sowiso ca 1780€ behalten egal in welcher form.
Liebe Grüße Angie
Hallo liebe Pauline,
bitte gehen Sie auf folgende Seite:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03…
Sie müßten vom Erbe den Teil behalten können, der Ihnen als Vermögensfreibetrag zusteht (ggf. abzüglich dessen, was Sie bereits als Freivermögen besitzen, ist übrigens vom Alter abhängig).
Ich bin kein Jurist und empfehle weiterhin folgende Seite:
http://www.frag-einen-anwalt.de
Begrenzen Sie sich bei der Frage möglichst auf die Fakten und nennen Sie auch Ihr Lebensalter.
Leider kann ich nicht abschließend (übersteigt meine Fachkompetenz) helfen.
Wünsche viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich habe noch etwas gefunden:
Einkommen oder Vermögen - das ist die Frage
Es herrscht Uneinigkeit zwischen den Juristen, ob eine Erbschaft als Einkommen oder als Vermögen im Sinne des SGB II einzuordnen ist .
Das SG Lüneburg und das LSG Niedersachsen-Bremen vertreten die Auffassung, dass die Erbschaft während des Bezugs von Arbeitslosengeld II als Einkommen im Sinne des SGB II zu werten ist. Dies hat zur Folge, dass die ALG II - Leistungen zeitweilig gekürzt oder aufgehoben werden.
Das SG Aachen1 vertrat in einer sehr gut begründeten Entscheidung die entgegengesetze Auffassung, dass die Erbschaft als Vermögen im Sinne des SGB II anzusehen ist. Dies hat zur Folge, dass dann die entsprechenden Vermögensfreibeträge eingreifen können und der Erbe zumindest einen Teil der Erbschaft behalten darf.
Das dem SG Aachen übergeordnete LSG Nordrhein-Westfalen vertritt nun aber wieder die Auffassung, dass Einkommen vorliege. Interessanterweise soll das Einkommen aber erst zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem im Rahmen der Erbauseinandersetzung Geld an den ALG2 - Empfänger fließt.2 Diese Ansicht eröffnet Gestaltungsspielräume, wenn sich alle Erben einig sind. Die Erbengemeinschaft muss nicht unbedingt sofort auseinandergesetzt werden.
Die Verwaltung vertritt die ihr günstigere Auffassung, dass Einkommen vorliegt. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu dem Thema steht aus. Bis dahin sollte gegen Bescheide, mit denen das Arbeitslosengeld II aufgrund einer Erbschaft gestrichen wird, Widerspruch eingelegt werden.
Nochmal alles Gute.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Vielen Dank für Eure Antworten, ich werde mich weiterhin informieren.
LG Pauline
Hallo,
ja, wenn sich finanzielle Verhältnisse ändern, muss natürlich eine komplette Neuberechnung stattfinden.
Gruss, Pete
Hallo ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem.
Im Moment bekomme ich Krankengeld, das jedoch fällt in einem
Monat weg. Ich habe ALGII beantragt aber das wurde mir nicht
bewilligt. Grund: Ich habe letztes Jahr aufstockendes Hartz4
zu meinem Krankengeld bekommen aber dann im November 2400 Euro
geerbt. Ich wurde nicht darüber informiert, das ich damit
einen bestimmten Zeitraum auskommen muß und somit erst jetzt
bei der neuen Antragstellung erfahren, dass ich mit dem Erbe
hätte 10 Monate auskommen hätte müssen, aber da war es schon
zu spät denn von dem Erbe hatte ich zu dem Zeitpunkt kaum mehr
etwas übrig, Schulden bezahlt, etc.
Nun ändern sich aber meine Verhältnisse in dem Sinne, dass
mein Krankengeld nächsten Monat komplett ausläuft und ich dann
gar kein Einkommen mehr habe. Kann die Arge mir trotzdem die
Leistung verweigern? Oder ist jetzt eine komplette
Neuberechnung von Nöten?
Vielen Dank schonmal im Vorraus
Pauline
Hallo Pauline,
nach meinem jetzigen Kenntnisstand folgendes:
Bei den 750,- pro Lebensjahr handelt es sich um Schonvermögen für eine private Altersvorsorge und nicht um allgemeines Vermögen, dieses beträgt weiterhin 150,- pro Lebensjahr. Also kannst Di Dir ausrechnen, wieviel Vermögen Du haben darfst. Da die Erbschaft aber im Leistungszeitraum zugeflossen ist, rechnet die Arge das als Einkommen an und wird sicherlich den gezahlten Aufstockungsbetrag zurückfordern.
Dagegen würde ich als erstes Widerspruch einlegen und mich dann an eine Beratungsstelle wenden.
Viel Glück, jodore
Dagegen würde ich als erstes Widerspruch einlegen und mich
dann an eine Beratungsstelle wenden.
Viel Glück, jodore
Hallo jadore,
genau das habe ich bereits getan und daraufhin habe ich einen Termin bei der Sachbearbeiterin bekommen, der ist übermorgen…
Ich bin gespannt, was sich daraus ergibt.
Ich bin immernoch der Meinung, dass mich meine Sachbearbeiterin hätte darüber informieren müssen, das ich eine bestimmte Zeit mit dem Erbe hätte auskommen müssen und nicht erst hinterher, als ich kein geld mehr hatte ! Jedenfalls muß irgendetwas geschehen, denn man kann mich doch nicht ohne Geld sitzen lassen…
Also ich denke, dass ich Anspruch habe, nach wie vor.
Vielen Dank für deine Antwort.
LG Pauline …