Einen Vertrag kann man innerhalb von 14 Tagen zurücknehmen.
Hallo,
es dürfte noch interessanter sein, zu wissen, dass es in manchen Mietverträgen eine Klausel gibt-Zitat-
Vermietet wird die Whg im Vh, 3. Stock, bestehend aus 3 Zi, 1 Kü…etc, deren Größe ca. 80,17 m2 beträgt. Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume. (Dann aber wieder-)Balkone u. Terrassen werden zur Hälfte gerechnet.
Ich habe eine Wohnung mit 80 qm2 gemietet von einem windigen Verwalter, der Vermieter sitzt in Luxemburg, und nach Nachmessen nach meinem Einzug kam ich auf 69,5 m2 (großzügig gemessen)- also ca. 13 % weniger Wohnfläche als im Vertrag! Ich trat sofort dem Mieterverein bei und erfuhr in der Beratung, dass oben zitierte Klausel auch die ansonsten mehr als 10%-Grenze überschreitende Fehlangabe praktisch aushebelt - nach dem Motto: wenn ich nicht in der Lage bin, bei Besichtigung einer Wohnung diese gleich auszumessen oder in iener leeren Wohnung das richtig einzuschätzen, habe ich einfach Pech gehabt. Wenn der Vermieter es schafft, mir 69 m2 als 80 zu verkaufen, ist das meine Schuld.( Ich hatte dazu ein Urteil vom BGH vom letzten Jahr gefunden, das diese Klausel definitiv als rechtens erklärt. sorry, kein Link)
Ich habe aber nun noch die Idee, wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anzufechten - und zwar haben von den 3 Wohnungen, die unter meiner liegen, zwei 68 bzw 69,5 im Vertrag stehen. Das muss der Verwalter, der mir die Wohnung zeigte und mit dem ich den Vertrag machte, gewusst haben. Ursprünglich hatte ich mich nämlich für die hier gegenüberliegende Wohnung interessiert, die angeblich dann weg war, und die muss tatsächlich 80 m2 haben ( ein Fenster mehr an der Außenfront), also wusste er, dass ich eine große Wohnung suchte und dachte, mal gucken, ob ihr das auffällt, dass sie kleiner ist, wenn ich sage, die hat auch 80.
Bitte keine Kommentare dazu, wie man so blöd sein kann und das nicht sehen, dass es kleiner ist. Ich bin von Neubau in Altbau gezogen, also ungewohnt hohe Räume, dann 3 Räume in der Wohnung und alles leer, man kann sich da vertun und geht auch nicht unbedingt davon aus, dass man belogen wird. Jedenfalls nicht in so einer Größenordnung.
Ich will morgen wieder zur Beratung und fragen, wie es aussieht, wenn ich durch die anderen Mieter beweisen kann, dass die Wohnungsgröße durchaus bekant ist - es gibt wohl Wohnungen, die einfach irgendwie geschätzt werden und offenbar noch nie vermessen wurden und dass hier also bewusste Täuschung vorlag.