Hallo,
ich habe letzte Woche
Donnerstag einen Mietvertrag für eine kleine Wohnung unterschrieben.
Die Wohnung habe ich über ein Internetportal gefunden. In der
Internetanzeige stand dass die Wohnung c.a. 25m² ist. Nach heutiger
Rücksprache mit dem Vermieter ist die Wohnung nicht mal 20m² groß. Da
ich mich leider gar nicht in sowas auskenne und ich auch von der
Marklerin total unter Druck gesetzt worden bin den Vertrag zu
unterschreiben , bin ich momentan in einer totalen Zwickmühle. Ich
habe mit dem Vermieter versucht zu reden über einen möglichen
Rücktritt vom Vertrag, doch der will von der ganzen Sache nichts
wissen. Ich weiss echt nicht was ich machen soll aber ich seh es
nicht ein so einen hohen Betrag für eine so kleine Wohnung zu
zahlen!
Im Mietvertrag sind die m² nicht ausgewiesen!
Könnt ihr mir
bitte Tipps geben?
Vielen Dank.
Hallo,
meines Wissens her, ist eine vorsätzliche falsche Angabe ein Grund vom Mietvertrag zurückzutreten.
Du brauchst Dich da nicht unter Druck setzen zu lassen.
Sollte sich der Vermieter und die Maklerin weiterhin quer stellen, empfehle ich Dir den Weg zum Anwalt oder zum Mieterschutzbund.
Viele Grüße
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde mich mal an den Mieterschutzbund wenden und falls das nichts bringt, werde ich wohl nicht darum herum kommen zum Anwalt zu gehen.
Hoffentlich wird das nur nicht so teuer.
Vielen Dank
Liebe Grüße
Hallo,
der Mietvertrag ist nichtig !!!
Alle Angaben müssen korrekt sein.
Ein Mietvertrag muss immer die Grösse der Wohnung ausweisen.
siehe dazu:
Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vertragspartner. Die Anfechtung wird wirksam, wenn die Erklärung dem anderen Teil zugegangen ist. Vgl. § 143 Abs. 1 BGB
Bitte unterschreibe den Mietvertrag erst, wenn du die nächste Wohnung in Augenschein genommen hast.
Liebe Grüsse von weisse Riesin
Hallo,
wenn Du finanziell nicht so gut da stehen solltest, kannst Du beim Amtsgericht eine Beratungshilfe beantragen und dann ist kostet der Anwalt nichts. Ich hab damals 10 Euro für den Anwalt bezahlt.
Viele Grüße
Hallo, normaler weise sind abweichungen von 10 % in der regel tolerierbar. Größere abweichungen legen den verdacht der täuschung nahe. Zumindest ist die Miete nach den tatsächlichen grösse zu bemessen. Wenn sie die wohnung nun nicht mehr wollen würde ich wegen Täuschung vom vertrag zurücktreten. Evtl. Rücksprache bei einem Mieterverein halten.
Gtüsse Reher
Ich sehe da nur die Möglichkeit den Vertrag zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
Leider ist der abgeschlossene Vertrag bindendt. Es wurde von Dir eine Wohnung gemietet, hier spielen die m² nur eine Nebenrolle, leider! Einzig ist die Möglichkeit einer Klage wegen arglistiger Täuschung gegen den Makler, hier mußt Du aber die Arglist nachweisen.
Wenn Dir die Wohnung nicht gefällt, so würde ich sofort kündigen, Zahlungen erst nach Aufforderung leisten - an den Makler und den Vermieter - auch keine Kaution zahlen!
Mit verspäteter oder keiner Zahlung machts Du deutlich, dass man besser ohne dich leben würde.
Leider wird es dich eine stange Geld kosten, min. 3 Monatsmieten.
Gruß connection
Ich sehe da nur die Möglichkeit den Vertrag zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
Leider ist der abgeschlossene Vertrag bindendt. Es wurde von Dir eine Wohnung gemietet, hier spielen die m² nur eine Nebenrolle, leider! Einzig ist die Möglichkeit einer Klage wegen arglistiger Täuschung gegen den Makler, hier mußt Du aber die Arglist nachweisen.
Wenn Dir die Wohnung nicht gefällt, so würde ich sofort kündigen, Zahlungen erst nach Aufforderung leisten - an den Makler und den Vermieter - auch keine Kaution zahlen!
Mit verspäteter oder keiner Zahlung machts Du deutlich, dass man besser ohne dich leben würde.
Leider wird es dich eine Stange Geld kosten, min. 3 Monatsmieten.
Gruß connection
Ich hab da noch einen Nachtrag!
In den Mietvertrag gehört die m² aber rein! Denn Du mußt ja Nebenkosten zahlen! Die Nebenkosten dürfen aber nur nach den tatsächlichem m² berechnet werden!
Messe alles selber aus und konfrontiere den Vermieter mit den tatsächlichen zahlen.
Nochmal je mehr Ärger Du denen machst, je schneller wollen die Dich loswerden.
Gruß connection
hallo jagoda22,
ich glaube hier wird nur der gang zum anwalt weiterhelfen. habe im internet keinen hinweis gefunden und lt. mieterbund muss die wohnungsgröße nicht im mietvertrag stehen. schwierig wird es auch, den vertrag aufgrund arglistiger täuschung (hinsichtlich größe) anzufechten, es sei denn, du hast einen zeugen gehabt. daher empfehle ich den gang zum anwslt.
tut mir leid, wenn ich dir da nicht weiterhelfen konnte.
gruß schnueffel
Hallo Jagoda,
schau mal, ob in dem unterschriebenen Vertrag irgendwas wegen einer Rücktrittsklausel drinnensteht.
Du hattest auch nicht angegeben, WANN du einziehen kannst.
Als 1. fällt mir bei dir wegen der Quadratmeter-Zahl ARGLISTISCHE TÄUSCHUNG ein.
Ich stell dir hier noch 2 Links ein, vielleicht helfen dir diese weiter. Falls du nicht weiterkommen solltest, bitte stell deine Anfrage ins Forum, bitte u.a. darauf achten, daß das in der 3. Person geschrieben wird, sonst wird der Beitrag gesperrt. z.B. "Nehmen wir mal an, jemand hat letzte Woche am Donnerstag einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Die Wohnung wurde über ein Internetportal gefunden. …
Hier nun die Link:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rueckt…
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/mietvertrag-rueck…
Gruß und viel Glück
Hallo,
ich habe letzte Woche
Donnerstag einen Mietvertrag für eine kleine Wohnung
unterschrieben.
Die Wohnung habe ich über ein Internetportal gefunden. In der Internetanzeige stand dass die Wohnung c.a. 25m² ist.
Kündigen, 3 Monatsmieten als Lehrgeld zahlen.
Der Fehler lag ja ausschließlich bei Dir. Ca. Angaben sind kaum bindend.
Hallo,
ich habe letzte Woche
Donnerstag einen Mietvertrag für eine kleine Wohnung
unterschrieben.
Die Wohnung habe ich über ein Internetportal gefunden. In der
Internetanzeige stand dass die Wohnung c.a. 25m² ist. Nach
heutiger
Rücksprache mit dem Vermieter ist die Wohnung nicht mal 20m²
groß.
Wurde das Internetangebot ausgedruckt und das Gespräch mit dem Vermieter dokumentiert? (Alles aus Beweisgründen)
Die 5m² weniger, das sind ca. 25% Differenz, somit kann die Grundmiete entsprechend verringert werden.
Da
ich mich leider gar nicht in sowas auskenne und ich auch von
der
Marklerin total unter Druck gesetzt worden bin den Vertrag zu
unterschreiben , bin ich momentan in einer totalen
Zwickmühle.
Kein Mensch wird gezwungen einen Mietvertrag zu unterschreiben.
Ich
habe mit dem Vermieter versucht zu reden über einen möglichen
Rücktritt vom Vertrag, doch der will von der ganzen Sache
nichts
wissen. Ich weiss echt nicht was ich machen soll aber ich seh
es
nicht ein so einen hohen Betrag für eine so kleine Wohnung zu
zahlen!
Im Mietvertrag sind die m² nicht ausgewiesen!
Das kann natürlich zu einem Problem werden, wenn die m² nicht angegeben werden. Sind aber auch nicht notwendig.
Hallo!
Direkt ab zum Anwalt oder Mieterschutzbund. Bin mir nämlich auch nicht sicher, dass der Mietvertrag so gültig ist, wenn die qm-Anzahl gar nicht drinsteht. Lass es direkt prüfen, denn ich glaube nicht, dass Du alleine da weiterkommst gegen Vermieter und Makler. Viel Glück
Der Mietvertrag ist sowieso ungültig wenn keine qm angegeben sind. Denn wie will der Vermieter mal die Nebenkosten berechnen?? Willst Du da fürs ganze Haus zahlen??? Also so schnell wie möglich schriftlich den Vertrag kündigen und die Gründe nennen. Wann hast Du unterzeichnet? Hast eh ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen.
Hallo
Schau Dir mal diese Links an - die Sachlage scheint mir ganz ähnlich:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/a…
und
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_4_2.html
hier insbesondere:
„Wie kann ich die mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche erkennen?
Zunächst entscheidend ist die ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag. In den meisten Fällen ist eine konkrete Wohnungsgröße in m² angegeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um eine ca.-Angabe handelt. Ist keine Wohnfläche im Mietvertrag vereinbart, gilt die in der Betriebskostenabrechnung oder der Mieterhöhung angegebene Fläche als vereinbart. Gegebenenfalls kann auch auf die Wohnungsanzeige oder das Maklerexposé zurück gegriffen werden.“
Wenn der Vermieter unter Verweis auf diese Quellen bzw. das BGH Urteil nicht zur Vertragsaufhebung bereit ist, wird wohl nur der Weg zum Rechtsanwalt bleiben …
Es gibt allerdings auch Richter, die die Rechtslage anders beurteilen:
http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/keine-mie…
Wenn die Größe nicht im Mietvertrag genannt ist, ist sie auch kein Bestandteil des Vertrages. Die Angaben des Maklers auch wenn sie veröffentlicht wurden, sind nur ein Angebot, aus dem man keine Rechte ableiten kann. Hast Du die Wohnung denn besichtigen können? Dann gilt umso mehr, gemietet wie gesehen.
Ich rate Dir, den Quadratmetermietpreis zu berechnen und mit der Ortsüblichen Miete zu vergleichen. vielleicht ergibt sich aus dem errechneten Wert vielleicht schon Wucher. Den kann man geltend machen. Und bitte berücksichtige bei der Berechnung der Wohnfläche, dass Wohnraum unter Schrägen nur anteilig oder gar nicht berücksichtigt wird. Gleiches gilt für Keller und Balkonflächen.
Hallo,
leider kenne ich mich diesbezüglich nicht aus, habe lediglich davon gehört, dass Mieter, welche bereits in einer solchen Wohnung leben, Mietminderung geltend machen konnten. Zum Beweis dienten dort Mietvertrag, Maklervertrag, Zeitungsannouncen und Zeugen.
Genauere Auskunft erhält man bei der jeweiligen Verbraucherzentrale der Stadt.
Sorry, dass ich nicht viel helfen konnte.
Viel Glück
Petra
Hallo,
ich hoffe, dass du das Internetangebot ausgedruckt oder gespeichert hast.
Wenn die Wohnung 20 % kleiner ist als angegeben, sind wesentliche Merkmale des Angebotes verletzt, so dass der Vertrag u. U. ungültig ist.
Kündige zunächst fristlos aufgrund des Mangels, schreibe aber auch, dass du behelfsweise fristgerecht kündigst. Wenn deine Kündigungsfrist allerdings lang ist, musst du die Kündigung mit drei Monaten Frist zum Monastende mit einer Versetzung in eine andere Stadt begründen.
Gehe mit deinem Vertrag und den Unterlagen auf jeden Fall vorher zum Deutschen Mieterbund und lasse dich da beraten.
Gruß Knarf
In der aktuellen Zeitung meines Haus- und Grund-Verbandes steht, dass qm nicht angegeben oder sogar abweichen können, wenn die Differenz 10 % nicht übersteigt. Insofern würde ich vorschlagen, dass du dich an den Mieterverein oder einen Anwalt wendest.
MfG
Ulla
Hallo,
also so ganz genau kenne ich mich damit leider nicht aus. Fakt ist, dass doch eine m² - Angabe in den Mietvertrag gehört…
Für manche Städte gibt es einen Mietenspiegel, in dem die Richtwerte für m² - Mietpreise aufgelistet sind, je nach Größe und Ausstattung der Wohnung. Wenn es sowas gibt, solltest du dir den mal besorgen und das mit der wahren Größe und dem Preis deiner Wohnung abgleichen.
Da das ein sehr spezieller Fall ist, würde ich dir auch empfehlen einem Mieterverein beizutreten. Da bekommst du für ca. 30€/Jahr Beratung von Anwälten.
Viel Erfolg weiterhin!
Grüße
Spyidsgirl