Wegen Fehltagen von der Schule geschnissen werden?

Ich gehe auf eine Wirtschaftsschule in Badenwürttemberg. Bin da jetzt das erste Jahr.
Ist so dass ich jetzt schon die 4. Woche in Folge krankgeschrieben bin… Meine schule hat schon mehrmals bei mir angerufen, sagten ich würde eben viel verpassen und so. Habe gemeint ich lasse mir von einer freundin die Schulmaterialien geben. Dann war auch alles ok,
Jetzt habe ich vor 2 tagen ein Schreiben bekommen, dass sie mich von der schule abmelden?! Geht das so einfach? Trotz ärztlichem Artest? (habe auch noch ein Schreiben eines anderen Arztes beigelegt, dass besagt, dass ich WIRKLICH krank bin)

Was kann ich jetzt machen? Kann ich überhaupt was machen?

Hallo Katha,
es ist so, dass du an einer weiterbildenen Schule bist. Hier gilt das Freiwilligenprinzip. Bis zur 8. oder 10. Klasse bist du Schulpflichtig und der Gesetzgeber ist da schwer hinterher, dass du deine Pflichten einhältst. Die weiterführenden Schulen, wie Gymnasium und Berufsschulen haben das Recht dich ab einer bestimmten Anzahl an Fehltagen abzumelden. Du nimmst ja schließlich „anderen Menschen den Platz weg“. Da du nun aber eine Krankschreibung hast und dich hoffentlich regelmäßig mit deinen Lehrern in Verbindung setzt um den Schulstoff auf, bzw. nachzuholen, ist es meiner Meinung nach nicht so einfach dich abzumelden. Sobald deine Bereitschaft zur Nacharbeitung des Stoffes oder für zusätzliche Aktivitäten signalisiert wird, sind deine Chancen besser noch als aktiver Schüler wahrgenommen zu werden. solltest du „nur“ mit einem verstauchten Fuß 4 Wochen krank sein, und keine Lernbereitschaft zeigen, kann es dir negativ angelastet werden und als Ausfall bewertet werden. Da du nur eine Bestimmte Zeit an der Schule bist, gibt es feste Regelungen wie viele Fehltage du haben darfst, ehe das Semester nicht mehr anerkannt wird. Wenn deine Schule Kulanz walten lässt, sollte sie dir ein Nachholen oder eine Verlängerung deiner Ausbildung gewähren. Bitte lese dazu deine Schulordnung / Prüfungsordnung und nehme Kontakt zu deinen Lehrern oder zum Rektor auf.

Will sagen: Chancen gibt es immer, man muss nur höflich bleiben und seine Arbeitsbereitschaft zeigen.
Viel Erfolg.

Hallo Katha B.,

leider nicht mein Bundesland und deshalb kann ich dazu keine Aussage machen. Tipp: Suche ein klärendes Gespräch mit deiner Schulleitung.

Viel Erfolg

hallo
mich wundert das sehr. bei einem entschuldigten fehlen kann es meiner meinung nach nicht zu einem solchen schritt kommen.
mfg
pb

Rechtlich kann ich nichts dazu sagen.

Ich würde dir empfehlen , nochmal zum Klassenlehrer/Vertrauenslehrer zu gehen, ihm deine Situation schildern und insbesondere deinen Willen, Versäumtes nachzuholen, betonen.

Viel Glück

Hallo
Wenn ein ärztliches Attest vorliegt, das den ganzen Zeitraum abdeckt, kann nicht von absichtlichem Fehlbleiben die Rede sein. Insofern ist ein Abmelden unzulässig.
Etwas anderes ist es, wenn das Attest nur für wenige Tage gilt und die Fehltage nicht krankheitsbedingt waren.
Insgesamt hilft auf jeden Fall ein klärendes persönliches Gespräch mit der Schulleitung, in dem Perspektiven und Vereinbarungen entwickelt werden.
Grüße
J. Eichhorn

Da Sie wahrscheinlich Ihre Schulpflicht erfüllt haben, kann es schon sein, dass sich eine Schule von Schülern, die sie für lernunwillig hält, trennt. Je nach dem wie krank Sie sind würde ich das persönliche Gespräch suchen. Normalerweise ist nur Krankheit kein Grund für einen Rausschmiss. Atteste interessieren mich als Lehrer überhaupt nicht, da kann man ja schon einiges anstellen um an ein solches zu kommen. Bei uns gilt nur die Entschuldigung der Eltern - in einem solchen Fall wie bei Ihnen, wenn eine Krankheit so lange dauert, ein Gespräch mit den Eltern.

Hallo Katha,

was ist das für eine Schule? Ist das eine Privatschule? Wie alt bist du?
Ich kenne mich in diesem Bereich nicht aus. Für alle öffentlichen Schulen gibt es eine Schulordnung, in der genau festgehalten ist, was Gründe für eine Schulentlassung sind. In einem Vertrag mit einer Privatschule müssten dazu auch klare Angaben zu finden sein.

Unabhängig davon: Auf jeden Fall würde ich an deiner Stelle möglichst schnell telefonisch Kontakt mit dem Schulleiter aufnehmen, ihm deine Situation schildern, deutlich machen, dass du

  1. momentan wirklich nicht kommen kannst,
  2. dir alle Mühe gibst, den Stoff zu Hause mit Hilfe der Materialien, die dir deine Freundin gibt, aufzuarbeiten,
  3. in absehbarer Zeit (Kannst du etwas dazu sagen, wann das sein wird? Was sagt der Arzt?) wieder am Unterricht teilnehmen kannst,
  4. unbedingt weiter diese Schule besuchen möchtest.

Wenn dem keine strikte Vorschrift entgegensteht und du tatsächlich einfach krank bist sowie Aussicht auf Besserung in einigermaßen absehbarer Zeit besteht, wird der Schulleiter dich vermutlich nicht wegschicken, sofern er den Eindruck gewinnen kann,
a) dass von dir nach deiner Genesung ernsthaftes Lernen und regelmäßiger Schulbesuch zu erwarten sind und
b) dass du nicht so hoffnungslos hinter den anderen herhinkst, dass es wirklich nicht mehr geht.

Ich wünsche dir viel Erfolg

Thoben

Hi Katha,

schauen Sie mal in der für die Schule zuständige AScho nach, was dort zum Thema Krankheit bzw. Fehltage geschrieben steht.
Weiterhin möchte ich mich der Meinung von „Thoben“ anschließen.

Und noch eine persönliche Anmerkung: Wenn Sie eine Wirtschaftsschule besuchen, ist es wünschenwert, mehr Wert auf Rechtsschreibung zu legen. :wink:

LG

Ich kenne die gesetzlichen Grundlagen für Baden-Württemberg nicht, erst recht nicht für Wirtschaftsschulen. Aber ich kann mir eigentlich nicht gut vorstellen, dass das so gelaufen ist! Für welchen Zeitraum galt das Attest? Allein wegen krankheitsbedingen Fehlens kann man m.E. nicht aus einer Schule „abgemeldet“ werden - vorausgesetzt, dass mit der Krankmeldung alles in Ordnung ist. Vorstellbar wäre bei sehr langen Versäumnissen die Wiederholung eines Schuljahrs, aber auch das wohl noch nicht nach 4 Wochen.
Empfehlung: Nachfragen beim zuständigen Schulamt (Rechtsabteilung), vorher schon schriftlich bei der Schule Widerspruch einlegen!

Hallo
Bei Krankheit und einem ärztlichem Attest (der auch nachvollziehbar sein sollte) kann man nicht von der Schule „fliegen“. Wenn die Schule aber berechtigte Gründe für Dein Fernbleiben vorweisen kann, die nicht Deiner Krankheit entsprechen, kann sie Dich schon vom Unterricht ausschließen.
Du musst Klartext reden, gehe im Rekorat vorbei, bringe Deine Atteste mit und sage was los ist.
Bei einem offenem persönlichen Gespräch hast Du immer bessere Karten als nur per Telefon.
Viel Glück

Hallo,
also nach menschlichen Faktor,ist es dein Problem wenn du die Klasse nochmals evtl. wiederholen musst.
Nach der Schulsatzung kann ich es nicht sagen.
Du schreibst auch nicht wielang du noch krank bist und welche Krankheit du hast.

Hallo Katha,

leider kann ich dir bei der Beantwortung der Frage nicht helfen. Ist deine Schule eine staatliche Schule, dann unterliegt sie der Dienstaufsichtsbehörde und du wendest dich am besten genau dorthin (Adresse findest du im Internet). Gehst du auf eine Privatschule haben die wohl ihre eigenen „Gesetze“.

Viel Glück und gute Besserung!

salü
sorry keine ahnung
lg
marlen