Wegen Hundebisses angezeigt, was tun?

Liebe/-r Experte/-in,
neulich hat mein Bordeauxdogge-Rüde (2 Jahre alt) ne Frau geschnappt, die er zwar schon vorgewarnt hat, was sie aber ignoriert hat. Die Wunde war wirklich nicht groß (hat nicht mal geblutet), was auch vom Arzt bestätigt wurde, dafür aber anscheinend sehr schmerzhaft…Egal, auf jeden Fall hat sie mich angezeigt, nicht weil sie Geld von mir wollte, sondern um es der Menschheit mitzuteilen, dass es nen bösen Hund in unserer Stadt gibt.
Letze Woche habe ich nen Brief von der Stadtverwaltung bekommen, in dem steht, dass mein Hund nen Maulkorb tragen soll und von mir persönlich nicht ausgeführt werden darf (weil ich wohl zu klein dafür bin, wiege vllt nur 5 kg mehr als er). Das ist zwar unangenehm, ich könnt aber damit leben. Das Problem ist, dass die Beamtin behauptet, mein Hund gehöre jetzt zu den Kampfhunden, und sogar ein Wesenstest bringt nix, weil mein Hund ihn ihrer Meinung nach sowieso nicht bestehen würde und sie wollen mir meinen Hund einfach WEG NEHMEN!!! was soll ich denn bloß tun? Einen Anwalt einschalten oder heimlich den Wesenstest machen? Bin total verwirrt…

Danke euch im Voraus!!!

PS.: es war letzte Woche ein Polizist bei uns, wollte sich den Hund nur ansehen und hat ein „äußerst aggressives“ Verhalten dokumentiert… Es stimmt zwar nicht, was auch jeder von unserem Hundeverein bestätigen kann, aber was kann man da schon machen…

Hallo,
leider ist die Themaitk „Kampfhunde“ so komplex, dass hier keine verbindliche Antwort gegeben werden kann. Es muß auch nicht unbedingt eine „Kampfhundrasse“ sein, um verboten zu werden bzw. mit Auflagen versehen zu werden. Ich würde versuchen, einen anerkannten Hundeexperten (z.b. über den Hundeverein), am Besten einen Veterinärarzt, zu finden und den per Anwalt als Gutachter aufrufen lassen. Ich würde dem Anwalt vorschlagen, dem Gericht begreiflich zu machen, dass ein Hund einen Schutztrieb hat und, wenn diverse Alarmsignale ignoriert werden, dieser dann durchaus versucht, sein Alfa-Tier, sein Frauchen zu schützen.
Richtig ist allerdings, dass, wenn man nur ein paar kg mehr wiegt als der Hund, keine Chance hat, ihn zu halten, wenn er „Gas gibt“. Und gegen einen Maulkorbzwang wird auch der Anwlat nix ausrichten. Also in dem Fall: unbedingt Anwalt. Ein heimlicher Wesenstest bringt m. E. nicht viel; der könnte ja manipuliert sein…
Meine persönliche Meinung: es gibt keine Kampfhunde. Es gibt nur Hunde mit unterschiedlich ausgeprägtem Schutzinstinkt. Ich wünsche viel Glück und Erfolg.

hallo!
danke schön für die schnelle Reaktion! Es ist ne super Idee, ich werds dann wahrscheinlich auch so machen!!
Danke nochmals!!!
noch n schönes Wochenende!
viele Grüße
K.

Ich würde gegenüber dieser Dame von der Stadtverwaltung Hilfe bei einem Anwalt suchen. Dann werden die meist wieder normal. Den Wesenstest würde ich nicht heimlich machen, warum auch. Das kannst du doch ganz öffentlich. Gibt es keinen Bordeauxdoggen-Club, die sowas anbieten?
Viel Glück, ich war mal in einer ähnlichen Lage und es ist gut ausgegangen.

danke, du hast mir bisle hoffnung gegeben!!
unter heimlich hab ich nicht gemeint, dass wirs mit nem kumpel machen würden, sondern dass ichs der beamtin nicht mitteilen würde, dass ich vorhabe ihn zu machen, und dann eben das zertifikat vorzeigen. den club werd ich kontaktieren, DANKE!

Meine Antwort wird Ihnen wenig gefallen.

Sie als Hundehalter sind für Ihren Hund Verantwortlich und auch voll Haftbar!

Sobald nur eine Hundezahn die menschliche Haut durchdringt kann von einer ernstzunehmenden Verletzung gesprochen werden, da das Gebiss des Hundes sehr stark verkeimt ist. Heißt soviel jeder Hundebiß unbehandelt entzündet sich ernsthaft. eine Arztbehandlung ist unumgänglich, und selbst dann kann es sich noch entzünden. Narben sind dabei schon auch generell üblich. Zudem können große Rassen so kräftig zubeißen, das schnell mal ein Finger gebrochen oder gar ab ist. Auch das machen sich einige Hundehalter nicht klar.

Bei Körperverletzungen die durch eine Person (oder deren Hund) passiert sind, greift auch automatisch der Staat ein. Der Staat hat die Pflicht! seine Büger vor Schaden zu beschützen, und dies dann auch zu ahnden. Jeder Arzt ist hier sogar bei Fremdverschulden aufgefodert Anzeige zu stellen (Tut zwar nicht jeder).

Auch die Frau hat durchaus das Recht auf Schadensersatz, Verdienstausfall, Krankenbehandlungskosten und sogar Schmerzensgeld usw…

Es reicht sogar schon wenn ein Hund hinter einem Zaum rangestümt kommt, und eine Person mit panischer Angst vor Hunden springt zurück (z.B. aud die Straße und wird angefahren, oder bricht sich irgend etwas), und kommt dabei zu Schaden. Selbst dafür haftet der Hundehalter. Diese Schäden werden am besten über eine Hundehaftpflichtversicherung abgesichert.

Das Amt tritt, aufgefodert von z.B der Strafbehörde (oder Ordnungsamt), mit einem „Hundeprüfer“ bei Ihnen an, um Ihren Hund dann zu beurteilen. Fällt dies negativ aus, haben Sie nach einem ernsten Vorfall, diese Konsequentzen auch fristgemäß umzusetzen, oder Wiederspruch einzulegen.

Ein großer Hund ist sozusagen immer nicht ohne „Kampfhund Potenzial“. Vieles ist dabei aber auch Auslegungssache. Steht Ihre Hunderasse aber auf einer sogenannten Liste haben Sie einen noch schwereren Stand.

Meiner Einschätzung nach kommen Sie ohne Anwalt kaum noch weiter. Dieser wird dann vermutlich mit Ihnen besprechen, ob Ihr Hund diesen sogenannten Wesenstest bestehen würde. Wenn Ja, haben Sie noch eine Chance mithilfe von Zeugen gegen evetuelle ungerechtfertigte Vorurteile anzugehen. Dann könnten Sie vor Gericht vielleicht mildere Maßnahmen bekommen. Aber wenn Ihr Hund durchfällt… dann hat sich fast alles erledigt. Sprich Sie dürften dann kaum noch aussicht auf Erfolg haben.

Zudem sollten Sie sich auch um die Kosten die überall anfallen werden, bewußt werden. Wesenstest, Anwalts- und Gerichtskosten gehen schnell in oft 3 stellige Eurobereiche. Schnell sind hierbei 1000 oder sogar 2000 Euro vielleicht sogar auch noch mehr verloren. Zudem gibt Ihnen keiner einer Garantie, das Sie damit erfolgreich sein werden. Vergessen Sie nicht, auch Anwälte wollen gerne Geld verdienen. Deshalb nehmen sie auch aussichtslose Fälle an. Dies sollte man sich immer im Hinterkopf merken.

Sie sollten mit richtigen Freunden sprechen, die keinen Hund haben, und die sich auch zudem trauen Ihnen offen die Meinung über Ihren Hund und auch Sie (Hundeführer) zu sagen. Wie sie Ihren Hund Einschätzen und Beurteilen würden. Und beachten Sie dabei, das Diese Meinungen immer noch sehr Wohlwollend sind. Ziehen Sie dabei Gedanklich ca.20% - 30% „Chance“ ab, und Sie dürften einigermaßen gut Tippen können wie es um Sie bzw. Ihren Hund steht.

Und nehmen Sie keinen Ihrer Freunde vom Hundeverein, deren Meinung ist zu stark gefärbt / beeinflußt. Da wird auch nur mal schnell aus Mitleid (oder anderen Gründen) etwas falsches gesagt, und dann hinter dem Rücken und vorgehaltender Hand getuschelt (wir habens ja immer schon gewußt… bla, bla, bla, usw.).

Wie Sie dann entscheiden wollen, werden?! Dies wird Ihnen keiner Abnehmen. Aber berücksichtigen Sie auch, das Ihre Beurteilung, aus Liebe und Zuneigung, zum Tier stark verfälscht werden könnte. Manchmal kann es klüger sein nachzugegen auch wenn es noch so sehr schmerzt. Die eigene Einsicht kommt dann manchmal recht was später… jedenfalls wenn, sollte an den Vorwürfen etwas dran sein.

Wenn nicht, müßten Sie den Rechtsweg bestreiten. Ist der Hund dies das alles Wert? Auch dies muß jeder für sich selber entscheiden. Aber so ein Kampf zieht sich schnell über Jahre hin, und kostet viele Nerven. Wo soll so lange der Hund verbleiben? Dies wird vermutlich angeordnet werden…

Mein aufrichtiges Mitleid zu diesem Sachverhalt haben Sie. Ich wünsche Ihnen zudem Glück richtig zu entscheiden. Wie auch immer diese ausehen mag, es wird sehr schierig werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hundefreund

PS.: Habe selber 4 Hunde und Züchte auch gelegentlich.

Puh schwierig, ich würde mich von einem Anwalt zumindest beraten lassen!

Viel Beamte und auch Polzisten machen viele Wind um nichts.

Lass dich beraten, was die tatsächlich für eine Handhabe haben und was nur heiße Luft ist um dich einzuschüchtert.

Hallo,
also erstmal ist total egal wie stark die Verletzung war, ist ja beim Arzt attestiert worden.
In welchem Bundesland lebst du? Die Hundeverordnung ist ja überall anders.
Was war denn vorgefallen als der Polizist bei dir war? Der sagt ja nicht ohne Grund, dass der Hund ein äusserst aggressives Verhalten zeigt. Ist alles schwer zu beurteilen, ich kenne den Hund ja nicht.

Sinnvoll ist es immer mal persönlich beim Ordnungsamt vorstellig zu werden (ohne Hund), und wirklich nett fragen was es denn nun für Möglichkeiten gibt. Wegen einem einmaligen Biss ist es nicht so einfach möglich den Hund zu beschlagnahmen, aber ein Maulkorb kann auferlegt werden, er hat schließlich gebissen.
Der Wesenstest wird hier vom Ordnungsamt und dem Veterinäramt abgenommen, also heimlich machen ist nicht möglich. Ich würde, wenn du wirklich von deinem HUnd überzeugt bist auf einen Wesenstest bestehen.

Ausserdem ist es immer sinnvoll, alles schriftlich auszuformulieren, vor allem wie es zu dem Vorfall gekommen ist. Und nicht vergessen die Schuld liegt beim Hund, dass wird immer so gesehen.

Wichtig zu wissen ist erstmal um welches Bundesland es sich handelt.

Liebe Grüße

Hallo Kate Rina,ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall einen Wesenstest machen !und vieleicht eine Unterschriftenliste aus deinem Hundevein mit vorlegen.

Hallo

erst mal viel Staerke, dass kann ziemlich laestig werden.

Ich hatte mal einen Hundebiss, der zur Anzeige fuehrte. Vorstellen beim Amtsveterinaer, der einen guten Charakter bestaetigte. Das war zwar nicht optimal Ider gute Mann sagte selbst, dass das System wenig Ahnung von Hunden hat…) Aber dann beruhigte sich alles wieder.

  1. Ich wuerde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Vielleicht ueber einen Hundeverein. Die Regeln ist sehr spezifisch und mann muss sich wriklich kundig machen
  2. Pragmatisch wuerde ich darauf vorbereit sein, dass der Hund eventuell verreisen muss. (Umzug ist natuerlich auch eien Moeglichkeit)

gruss
Stephan

hallo, danke!
habs schon mitm anwalt besprechen wollen, nur weigert sich mein freund und meint, dass wir nichts gegen den staat (auch mit anwalt) machne können…blöd, aber was soll ich denn jetzt der beamtin zurückschreiben? einfach einspruch gegen ihren brief und die verhaltensweise des polizisten einlegen? oder soll ich auch noch angeben, dass ich definitiv vorhabe, den wesenstest zu machen?
danke nochmals!
grüße
K.

hallo, es handelt sich um baden-württemberg. und ich habe meine aussage schon längst blöderweise von der polizei protokolieren lassen. was soll ich jetzt denn der beamtin reiben? ich könnte schon bei ihr vorbeischauen, aber mit nem widerruf wirds sicher nicht bso gut aussehen…
danke Dir!

Oh doch! sehr wohl kann man etwas gegen den Staat machen. Deshalb steht ja auch unter jedem Behördenbescheid wie lange die Wiederspruchsfrist ist. Halten Sie diese Frist aber nicht ein, ist alles gelaufen.

Sollten Sie Minderbemittelt sein können Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht, bei einem Rechtspfleger nachfragen bzw. sich erkundigen wie es sich mit der Anwalts- bzw. Prozeßkostenhilfe verhält.Das ist kostenfrei. Wenn Sie verlieren sollten könnte auch ein Eigenanteil anfallen. Erfragen Sie das dort einfach.

Es ist bedauerlich wenn Sie sich mit Ihrem Freund nicht einig sind, aber es ist eigentlich nur entscheidend was der Hundeeigentümer will. Sollten Sie dies alleine sein, können Sie es auch Problemlos ohne Ihren Freund machen. Ansonsten benötigen Sie seine Zustimmung und er muss Ihnen zumindest eine entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen.

Sollten Sie Rechtschutzversichert sein rufen Sie am besten bei Ihrer Versicherung an. Die haben oft eigene Rechtsanwälte zu Beratungszwecken. Dort schildern Sie den Sachverhalt, und Sie bekommen kompetente kostenlose juristische Hilfe.

Ein Einspruch macht nur wirklich Sinn, wenn Sie auch gewillt sind, sozusagen mit „Kannonen“ zu schießen. Vorrausgesetzt Sie sind im Recht, und haben auch genug „Material“ um die Kannone entsprechend zu füttern.

Nur als Tipp für ein anderes Mal. Manchmal macht es Sinn einer geschädigten Person unmittelbar nach einem Maleuer ein Vergleichsangebot zu machen. Dann zieht nicht alles so weite Kreise, und der Schaden läßt sich kleiner/geringer halten.

Der Wesenstest alleine wird nicht mehr ausreichend sein. Sie brauchen Fachkompetente Hilfe direkt vor Ort.

Sollten Sie einem Hundeverein oder Verband angehören,so haben diese oft einschlägige und gute Kentnisse, manchmal sogar Anwälte. Soll heißen anrufen, und dort die Hilfe in Anspruch nehmen. Ohne Hilfe dürfte es sehr schwierig werden. Alles muß spätestens jetzt mit Ordnung und System angefasst werden.

Will man es selber alleine versuchen, hat man selber schnell etwas falsches, oder zumindest nicht den Vorschriften entsprechendes getan. Schnell reitet man sich dabei nur noch tiefer rein. Nehmen Sie kompetente Hilfe in Anspruch, und zwar schnell! Oder treffen Sie andersweitig Ihre schwierige Entscheidung.

Es grüßt
Andreas

Hallo,

leider hast Du nicht geschrieben, in welchem Bundesland Du lebst. Jedes Bundesland hat unterschieliche Hundegesetze. In Nds. ist es bsp. so, dass ein Hund, der ein mal durch aggressives Verhalten, z. B. einen Biss, aufgefallen ist, als gefährlich gilt. Er bekommt dann die Auflage, einen Maulkorb zu tragen. Ob der Hund nun vorgewarnt hat oder nicht, spielt meines Wissens keine Rolle. Tiere haben meist nicht das Recht, sich zu wehren, ist leider überall so.
Ich würde mich in einem solchen Fall anwaltlich beraten lassen. Die einschätzung des Polizisten ist eine Zeugenaussage, kein Fachgutachten. Wenn ich einen mir fremden Hund auf dessen Grundstück besuche, und ihm nicht wohlgesonnen bin (der Hund merkt das), dann wird er Revierverhalten einnehmen. Total normal, hat mit Aggressivität nichts zu tun.
Wie gesagt, ich würde einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen. Ein Gutachten bei einem anerkannten Hundetrainer kann nicht schaden…