Wegen Krankenkassen-Zusatzbeitrag ,Vollstreckung!

Die DAK fordert für die Monate 02.-11.2010 den Krankenkassen-Zusatzbeitrag von mir, nun habe ich eine Vollstreckungsankündigung bekommen. Jetzt möchte ich die Krankenkasse möglichst schnell wechseln, kann ich jetzt noch das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und per sofort kündigen?

Hallo,

konkrete Antwort: nein, aber…

Sonderkündigungsrecht ist schon längst verwirkt, vorausgesetzt, die rechtlichen Voraussetzungen in punkto Kommunikation seitens der DAK wurden eingehalten. Davon ist nach meinem Kenntnisstand auszugehen.

Aber: es ist egal. Wenn Du länger als 18 Monate dort Mitglied bist (davon gehe ich bei dem Zeitraum, den Du nennst, aus), dann hast Du eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende, als zum 31.07.2011. Das ist exakt die gleiche Frist wie das Sonderkündigungsrecht.

Den Zusatzbeitrag würde ich an Deiner Stelle unabhängig davon zügig zahlen. Vollstreckungsgebühren können ein vielfaches ausmachen, und sind im Endeffekt auch von Dir zu zahlen.

Gruß

Thomas1710

Die DAK hat den Zusatzbeitrag doch in 2010 (vielleicht sogar schon 2009) angekündigt, das Sonderkündigungsrecht hast du schon seit 1 Jahr verwirkt.
Du musst 18 Monate bei der DAK versichert gewesen sein, dann kannst du mit 2-monatiger Frist kündigen.
D. h. wenn du heute kündigst, dann kannst du ab 1. August in die Neue.

MfG
MN

Hallo,

das Sonderkündigungsrecht kanst Du nicht mehr in Anspruch nehmen, dafür ist die Frist rum.
Wenn Du bereis 18 Monate oder länger bei der DAK versichert bist, kannst Du nur regulär kündigen mit zwei vollen Monaten Kündigungsfrist (Kündigung geht bei DAk im Mai ein, Kündigung zum 31.07). Wenn Du noch keine 18 Monate dort versichert bis (z. erst 12 Monate) musst Du diese Bindungsfriste einhalten.
Wenn du den zusatzbeitrag nicht aufbringen kannst im Moment, wende Dich an die DAk für eine Ratenzahlung

Nee, das sonderkündiegungsrecht hat man nur bekommen wie dieser zusatz beitrag eingeführt wurde, wer verpennt hat, dort in der frist zu kündigen, muß zahlen.
jetzt kann man die kasse nur noch wechseln mit der ordentlichen kündigungsfrist.
und es sind ja jetzt nicht nur die kosten für den zusatzbeitrag sondern auch noch mahnkosten und die kosten für den vollstreckungsbescheid.
na ja so ist das leben

Hallo Sombi70,

leider hat die DAK Recht. Da die Zusatzbeiträge per Gesetz gefordert werden dürfen, wirst du um die Zahlung dieser Beträge, einschließlich aller zusätzlichen Kosten (Mahn- und Vollstreckungsgebühren und wenn du dann noch nicht zahlst, eventuell noch Kosten für einen Rechtsanwalt oder Inkassobüro und oder Kosten für das Mahngericht)nicht drumherum kommen.
Und ja, du kannst kündigen, die DAK wird dich nicht halten wollen, aber die bisher nicht gezahlten Rechnungen wirst du trotzdem zahlen müssen.
Leider kann ich dir keine positivere Antwort schicken.
Unsere Regierenden handeln immer nur gegen ihre Bürger, egal ob sie Gelb, Rot, Schwarz oder Grün ist.

GlG Johnny