Moin!
Tja, das ist eben Lebensrisiko…
gehen wir mal davon aus ein x-beliebiger Fahrer steht im Stau
auf einer Zweispurigen Straße.
Von hinten kommt nun ein Krankenwagen mit Blaulicht und
Martinshorn und er muss den Weg frei machen. Er fährt also
rechts auf den Bordstein, macht die Mittelgasse frei und
ruiniert sich damit die vordere und hintere Felge, da der
Kantstein sehr hoch ist und der Fahrer nicht die Möglichkeit
hat, dort in einem richtigen Winkel hoch zu fahren. Zeugen
hierfür gibt es auch.
…dann, fürchte ich, können diese sowie besagter Fahrer einfach nicht fahren. Dafür kann dann wiederum niemand sonst etwas (ausser vielleicht das deutsche Fahrschulsystem…)
Es ist eigentlich immer möglich, ohne Beschädigung einen gängigen Randstein hinauf zu fahren. Man muss eben möglichst einen 90°-Winkel zwischen Rad und Randstein anstreben, was, notfalls durch kurzes Rangieren, fast immer möglich ist.
Wer würde in so einem Fall für den Schaden aufkommen? Der
Autofahrer selber?
Wer sonst?
Seine Vollkaskoversicherung?
Solche Schäden dürften ausgeschlossen sein.
Die Stadt?!?
Weshalb?
Weil sie der Fahrschule, die den fiktiven Fahrer ausgebildet hat, den Gewerbeschein ausgestellt hatte…?
Im Ernst: für diesen Fahrfehler muss der Fahrer in diesem Falle selbst gerade stehen.
Gruß,
M.