Wegen Krankenwagen auf Bordstein gefahren -> Felge

Hallo,

gehen wir mal davon aus ein x-beliebiger Fahrer steht im Stau auf einer Zweispurigen Straße.
Von hinten kommt nun ein Krankenwagen mit Blaulicht und Martinshorn und er muss den Weg frei machen. Er fährt also rechts auf den Bordstein, macht die Mittelgasse frei und ruiniert sich damit die vordere und hintere Felge, da der Kantstein sehr hoch ist und der Fahrer nicht die Möglichkeit hat, dort in einem richtigen Winkel hoch zu fahren. Zeugen hierfür gibt es auch.
Wer würde in so einem Fall für den Schaden aufkommen? Der Autofahrer selber? Seine Vollkaskoversicherung? Die Stadt?!?
Beste Grüße
Flotschke

Von hinten kommt nun ein Krankenwagen mit Blaulicht und
Martinshorn und er muss den Weg frei machen.

Nein.

Wer würde in so einem Fall für den Schaden aufkommen?

Der Autofahrer, weil er sein Auto selbst beschädigt hat.

Seine Vollkaskoversicherung?

Könnte ich mir vorstellen. Dann steigt natürlich die Prämie.

Die Stadt?!?

Die hat wohl am allerwenigsten damit zu tun.

Schönes Wochenende,
-Efchen

Wieso muss er denn den Weg nicht frei machen?

Wenn’s nicht geht, dann geht’s eben nicht. Man muss zwar den Weg frei machen, dabei aber nicht sein eigenes Fahrzeug beschädigen, jedenfalls dann nicht, wenn noch eine andere Möglichkeit bestanden hätte.

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Moin!

Tja, das ist eben Lebensrisiko…

gehen wir mal davon aus ein x-beliebiger Fahrer steht im Stau
auf einer Zweispurigen Straße.
Von hinten kommt nun ein Krankenwagen mit Blaulicht und
Martinshorn und er muss den Weg frei machen. Er fährt also
rechts auf den Bordstein, macht die Mittelgasse frei und
ruiniert sich damit die vordere und hintere Felge, da der
Kantstein sehr hoch ist und der Fahrer nicht die Möglichkeit
hat, dort in einem richtigen Winkel hoch zu fahren. Zeugen
hierfür gibt es auch.

…dann, fürchte ich, können diese sowie besagter Fahrer einfach nicht fahren. Dafür kann dann wiederum niemand sonst etwas (ausser vielleicht das deutsche Fahrschulsystem…)
Es ist eigentlich immer möglich, ohne Beschädigung einen gängigen Randstein hinauf zu fahren. Man muss eben möglichst einen 90°-Winkel zwischen Rad und Randstein anstreben, was, notfalls durch kurzes Rangieren, fast immer möglich ist.

Wer würde in so einem Fall für den Schaden aufkommen? Der
Autofahrer selber?

Wer sonst?

Seine Vollkaskoversicherung?

Solche Schäden dürften ausgeschlossen sein.

Die Stadt?!?

Weshalb?
Weil sie der Fahrschule, die den fiktiven Fahrer ausgebildet hat, den Gewerbeschein ausgestellt hatte…?

Im Ernst: für diesen Fahrfehler muss der Fahrer in diesem Falle selbst gerade stehen.

Gruß,
M.

Wenn’s nicht geht, dann geht’s eben nicht. Man muss zwar den
Weg frei machen, dabei aber nicht sein eigenes Fahrzeug beschädigen

Das versteh ich noch.

, jedenfalls dann nicht, wenn noch eine andere
Möglichkeit bestanden hätte.

Die Einschränkung nicht mehr. Heißt das, wenn man den Weg nicht frei machen kann, ohne sein Fahrzeug zu beschädigen, dann muss man den Weg frei machen, auch wenn man damit sein Fahrzeug beschädigt?