Wegen Krankheit nicht mehr Arbeiten können

Hallo
Was ist wenn jemand der schon 35 Jahre lang gearbeitet hat dauernt krank wird,und nichts mehr geht.Muß er sich vom Artzt dan dauernd krankschreiben lassen,bekommt er Geld von der Krankenkasse,oder rutscht er in Hartz 4 ab?
Gibt es noch die Sozialhilfe?
Gruß

Solange Du noch nicht gekündigt bist bekommst Du natürlich Krankengeld und musst Dich immer weiter krankschreiben lassen.Wenn die Zeit rum ist die der Arbeitgeber zahlen muß zahlt die Krankenkasse, ich glaube 60%.
Ich wurde auf Grund Krankheit gekündigt nach 40 Arbeitsjahren, bekam dann ALG 1 und danach ALG 2. Kann nicht mehr arbeiten, habe einen GdB von 40 ( von 80 zusammengestrichen ) und kämpfe jetzt um meine EU-Rente.Immer noch ALG 2.

Hallo,
kommt drauf an ob Sie noch im Arbeitsverhältnis stehen zahlt die Krankenkasse nach 6 Wochen weiter wobei des nur noch 68% vom Gehalt sind.
Gegebenfalls wäre dann die Erwerbsminderungsrente zu beantragen mit hilfe vom VDK, dahin ist aber ein langwidrieger Weg.

Liebe Grüße
elfie759

du solltest mit deinem Arzt über eine Kur sprechen, das ist Pflicht, dann weiter sehen.
Normal gibt es erst mal Krankengeld von der Krankenkasse.

Hallo,
erstens gehst du noch arbeiten? Wenn ja hast du nach 6 Wochen Anspruch auf Krankengeld bis du nach insgesamt 18 Monaten ausgesteuert wirst.

2 Dann hast du Anspruch auf ALG1
Danach ALG2

Du solltest aber vom Arzt mal untersuchen lassen wie es mit der Arbeitsfahigkeit steht und ob du eventuell Schwerbehindert bist. Dann kann die Rentenversicherung dich eventuell umschulen oder im letzten Fall in Rente schicken

Gruß

Hallo
Erst einmal zum Doc. Krank schreiben lassen. Du bekommst 18 Monate Krankengeld. Hast du schon mal an Rente gedacht? Sprich mit deinem Hausarzt darüber. Von Hartz4 bist noch weit weg! Also keine Bange bekommen!

Hallo
Du wurdest wegen Krankheit gekündigt und bist dann in Hartz 4 gekommem,schlimm.Nimmt das arbeitsamt Rücksicht
auf deine Krankheit?Mußt du Maßnahmen mitmachen?
Gruß

Hallo
Ist eine Kur immer Pflicht?Warum.
Gruß

du solltest mit deinem Arzt über eine Kur sprechen, das ist
Pflicht, dann weiter sehen.
Normal gibt es erst mal Krankengeld von der Krankenkasse.

Hallo
Ist das heute so das es Krankengeld nur noch
18 Monate gibt?
Dann Rente oder arbeitsamt hab ich das richtig verstanden?
Gruß

kommt darauf an wegen was er krankgeschrieben ist oder wird… ist es chronisch ist es ein andauernde krankheit oder laufend was anderes?? is die krankheit im berufsbild üblich??

Hallo
Ja die Krankheit ist im Berufsbild üblich,es ist
verschleiß,der Knochen,und eine hohe Nervliche belastung
schon fast 10 Jahre,aber der betreffende,hat sich nie krankschreiben lassen,und hat jetzt Angst es würde,weil er kaum beim artzt war nicht anerkannt?
gruß

kommt darauf an wegen was er krankgeschrieben ist oder wird…
ist es chronisch ist es ein andauernde krankheit oder laufend
was anderes?? is die krankheit im berufsbild üblich??

Über deine Rechte, Ansprüche, Möglichkeiten usw. informiert dich am besten die „Gemeinsame Servicestelle“ - oder du wendest dich an den Behindertenbeauftragten / Koordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen.

Was allgemein Krankheit / Gesundheit betrifft, habe ich - als selbst Betroffener - herausgefunden, daß die wissenschaftlich denkende Schulmedizin ihre wahren Ursachen nicht kennt, also auch nicht wirklich, nicht ganzheitlich, heilen kann.

Wahre Gesundheit ist abhängig von der Versorgung des Menschen mit FEINstofflicher LEBENS-ENERGIE. Leider aber sind die Menschen der zivilisierten Gesellschaft vom Wissen und von der Nutzung dieser Kraft weitgehend entfremdet.
Eigentlich sollen schon Kinder im Bewußtsein dieser Energie erzogen werden; die Eltern und das weitere Umfeld sollten es den Kindern ganz praktisch vorleben. Und dann sollten die Kinder bis zur Pubertät die erforderlichen Schritte im Geiste tun, um sich mit der inneren Quelle dieser Energie zu verbinden und sich mit dieser Kraft und ihren Eigenschaften IDENTIFIZIEREN, um regelhaft darüber verfügen zu können.
DAS schafft die Grundlage für anschließende regelhaft stabile ganzheitliche Gesundheit.

Auf Wunsch gern mehr darüber.

Alles Gute!

Hallo,

Krankengeld 18 Monate,dann ALG1 zwischen 12 und 24 Monate,dann ALG2.

Arzt wegen Berufsunfähigkeit und Schwerbehinderung fragen und eventuell Antrag auf Schwerbehinderung stellen.
Dann Antrag auf Umschulung bei der DRV stellen oder Rentenantrag.

also … er/sie kann ja mal zum arzt gehen und und sich beraten lassen welche möglichkeiten es gibt damit er/sie weiter arbeiten kann…
ärzte sind da eigentlich recht offen und ehrlich wenn man das gespräch sucht
ein gutes argument ist meinstens wenn man ihnen sagt dass du dich sonst nicht ausgelastet fühlst und nicht weisst was du mit deiner zeit anfangen sollst und dass du diese belastung ein stück weitbrauchst…
lg

Die Krankenkasse zahlt bis zur Aussteuerung. Die Sozialhilfe ist im ALU 2 (Hartz4)eingegangen. (Ist fast das gleiche Verfahren.)Es wird allerding je nach Alter darauf hinauslaufen.

er muss sich erstmal krankschreiben lassen und gleichzeitig rentenantrag stellen, die wird ihm nach untersuchungen und attesten auch vorläufig erteilt. sollte die rente zu gering sein, kann man zusätzlich grundsicherung beantragen, welches die einzige art von sozialhilfe ist, die noch erteilt wird. alternativ wäre hartz 4, ist jdeoch von abzuraten…

Hallo,

um diese Frage beantworten zu können, muss ich wissen was Sie jetzt für Einkünfte haben. Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis? Dann dürfte es von Vorteil sein wenn Sie sich bei Krankheit krank schreiben lassen. Nach 42 Tagen ununterbrochener (und weiterer Krankschreibung) hat man Anspruch auf Krankengeld. Solange Sie vom Rentenversicherungsträger keine Erwerbsunfähigkeit attestiert bekommen (erfolgt nur auf entsprechende Antragstellung auf Feststellung einer Erwerbsminderung) haben Sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Grundsicherung für Erwerbsgeminderte. Sollten Sie keine Einkünfte haben, können Sie Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende (Harz IV) zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes beantragen.
Wenn Sie mir ein paar konkretere Angaben machen, kann ich Ihnen vielleicht besser weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen

Ich konnte wegen Krankheit den Job des Fernfahrers nicht mehr machen. Berufsunfähigkeit wird nicht anerkannt weil die RV sagt es gibt gleichwertige Berufe " Pförtner, Briefsortierer oder Kleinteilemonteur ". Lachhaft, diese Jobs bekommt man nicht wenn man nur noch max. 6 h arbeiten kann.
Maßnahmen brauche ich mit 58 nicht mehr mitmachen, arbeite jetzt auf 400,- € in einer Behindertenwerkstatt wovon ich 160,- behalten darf. Armes Deutschland, dafür hast 40 Jahre Buckel krumm gemacht, Rente eingezahlt und jetzt ALG 2 weil sie dir die rente nicht genehmigen wollen.

Hallo,
wenn der ALG1-Anspruch / Krankengeld ausgelaufen sind und man grundsätzlich noch erwerbsfähig ist (= mind. 3 Std. täglich arbeiten könnte) , hat man bei Bedürftigkeit grundsätzlich Anspruch auf ALG2 /„Hartz IV“ nach SGB II … unabhängig davon, ob man derzeit krankgeschrieben ist. Bei längerer Krankschreibung wird in der Regel vom Jobcenter veranlasst (oder man kann es auch selber beantragen), dass die Erwerbsfähigkeit durch den ärztlichen Dienst / Amtsarzt überprüft und festgestellt wird. Bei Erwerbsunfähigkeit ist ggf. die Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen; für Erwerbsunfähige kommen auch (ergänzend oder ganz) Grundsicherung nach SGB XII (= „Grundsicherung für Erwerbsunfähige und Altersrentner“/ vom Sozialamt) in Frage.

LG