Wegen Krankheit nicht zum Termin -> EV

Guten Morgen liebe Com,

Person A hat morgen einen Termin zur Agabe der eidesstattliche versicherung, der eigentlich in der Wohnung von Person A stattfinden sollte - da Person A unter starker Angst leidet das Haus zu verlassen.

Der GV hat aber heute angerufen und gesagt das er den Termin nicht warnehmen kann und Person A bitte zu Ihm ins Büro kommen soll.
Dies ist aber Person A aus oben genannten Grund nicht möglich.

Kann Person A den Termin verschieben, wennn sie eine AU hat oder benötigt sie direkt ein Attest indem steht weswegen sie genau nicht erscheinen kann?

MfG

Soulemate

Hallo !

GV „bittet“ doch nur (aus terminlichen Gründen) in sein Büro.
Mit den GV kann und muss man auch reden, also sagen man kann nicht kommen,bittet zur Abnahme der EV in die Wohnung zu kommen.
Das klappt sicher,schließlich war ja sowieso Termin bei sich zuhause vereinbart,wenn das richtig ist.
Das wird man also auch erneut verabreden können.

Alles andere mit Attest usw. dauert nur länger,dazu müsste man doch sicher auch wieder „außer Haus“ gehen ?

MfG
duck313

erstmal danke für die Antwort.

Es geht darum das im Brief des GV steht - das schonmal vorsorglich Haftbefehl beantragt wird - wenn sich die Schuldnerin weigert die EV abzugeben - aber genau genommen weigert sie sich ja nicht - es ist ihr nur nicht möglich aus dem Haus zugehen - abgeben will sie die EV ja.

Ob der GV dafür so verstädniss hat?

Lg