Wegen Krankheit wurde Lohn vom Gehalt abgezogen

Also es geht um folgendes:

Wegen einer Kreuzband Op wurde ich krankgeschrieben.
Die erste Krankmeldung war ausgestellt vom 20.07.2010 bis 03.08.2010.
Die zweite Krankenmeldung wurde ausgestellt vom 05.08.2010 bis einschlieslich 31.08.2010, als FOLGEBESCHEINIGUNG.

Nun hat mir mein AG von meinen Lohn zwei Tage voll abgezogen, einmal den 04.08.2010 und einmal den 31.08.2010.

Meine Frage ist nun ob dies eigentlich rechtens ist.
Ich muss dazu sagen, dass er mir dafür sogar zwei Abmahnungen gegeben hat.

Trotzdem glaube ich nicht, dass er mir diese Tage von meinen Lohn abziehen darf, ich hatte ja eine Krankenmeldung.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Hi,
der 31.08. ist okay, das war der 43. Tag Deiner Krankheit. Da die 2. Bescheinigung als Folgebescheinigung ausgestellt war, zählt der 4.8. mit, liegt aber noch immerhalb der 42 Tage Lohnfortzahlung. Von daher ist dieser Lohnabzug für den 4.8. meines Erachtens nicht okay. Frag mal die Krankenkasse, und sag denen, dass Dir dieses Geld für den 4.8. abgezogen wurde.

Nach Ihrer Schilderung arbeiten Sie also auch Sonntags (da der 20.07.08 und der 31.08.08 ein Sonntag ist). Dann ist der Abzug für den 31.08.08 insofern korrekt, als dass der AG nur 42 Tage Lohnfortzahlung leisten muss. Ab dem 42. Tag erhalten Sie Krankengeld (wenn sie so versichert sind).
Der Abzug von einem Tag am 04.08.08 ist dann korrekt, wenn Sie erst am 05.08.08 beim Arzt eine Folgebescheinigung erhalten haben. Warum waren Sie nicht am nächsten Werktag beim Arzt (04.08.08) ? An diesem Tag waren Sie nicht krankgeschrieben und somit für den Arbeitgeber „nicht mehr arbeitsunfähig“. Der Arzt hätte die Folgebescheinigung dann mit dem 04.08.08 ausgestellt und sie hätten keine Probleme.
Durch den Abzug des 04.08.08 ist der 42. Tag Lohnfortzahlung dann allerdings erst der 31.08.08, so dass ich hier gute Chancen sehe, dass Sie diesen Tag bezahlt kriegen. Aber grundsätzlich sind Abmahnungen in diesem Bereich sehr ernst zu nehmen und geben den Arbeitgebern eine rechtliche Sicherheit für ihr Handeln.

Hallo lisax1,

als Arbeitnehmer hast Du während einer Erkrankung Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach bezahlt Deine Krankenkasse Dir Krankengeld. Damit wäre der Abzug des 31.08. schon mal geklärt, denn da es sich um eine durchgehende Erkrankung handelt, endet Dein Gehaltsanspruch am 30.08. (6 Wochen um)
Wende Dich bitte wegen des Krankengeldes für den 31.08. an Deine Krankenkasse, dort wird man Dir weiterhelfen.

Was den 04.08. angeht, so kann ich den Arbeitgeber nicht ganz verstehen. Er fehlt zwar auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, aber das hätte man auch mit einem kurzen Telefonat statt mit zwei Abmahnungen klären können:frowning:

Am besten setzt Du Dich mit Deinem Arzt in Verbindung und lässt Dir von dort bestätigen, dass Du auch am 04.08. nicht arbeitsfähig warst. Dann muss Dein Arbeitgeber Dir das Gehalt für diesen Tag nachzahlen.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Viele Grüße
Ankila

Hallo,
Dein Arbeitgeber muss dir insgesamt 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten. (42 Tage) Danach zahlt Dir Deine Krankenkasse Krankengeld. Nach meiner Berechnung ist demnach der 01.09. der 43. Kranktag. (20.07. - 03.08. 15 Tage) (05.08. - 31.08. - 27 Tage)

Wenn Du am 04.08. arbeiten warst muss Dein Arbeitgeber, Dir auch den 31.08. bezahlen, denn das ist der 42. Tag…
Wenn Du nicht arbeiten warst (Deine Abmahnung) kann Dein Arbeitgeber Dir natürlich auch diesen Tag abziehen. Allerdings muss er Dir dann den 31.08. bezahle. Erst ab dem 01.09. ist Dein AG aus der Zahlung raus…

Gruß
Daniel

Hallo lisax1,

wenn man deine Erkrankung als durchgehende Erkrankung sieht,bis Du vom 20.07. bis 31.08.2010 arbeitsunfähig gewesen, und damit 43 Tage. Der Arbeitgeber leistet immer nur 42 Tage Lohnfortzahlung. Danach bekommst Du Krankengeld, wenn Du es bei deiner Krankenkasse beantragst. Insofern ist es korrekt, das der Arbeitgeber 1 Tag vom Gehalt abzieht. Was war am 04.08. ? Bei einer durchgehenden Erkrankung hätte die Folgebescheinigung ab dem 04.08. gelten müssen. Wenn Du also am 04.08. nicht im Dienst warst, wurde dir der Tag deswegen vom Gehalt abgezogen.
Die Abmahnung für den 04.08. wäre somit rechtens, aber nach augenblicklicher Sicht der Dinge etwas überzogen.
Wofür gabs die zweite Abmahnung ?

Gruß Jan

Also es geht um folgendes:

Wegen einer Kreuzband Op wurde ich krankgeschrieben.
Die erste Krankmeldung war ausgestellt vom 20.07.2010 bis
03.08.2010.
Die zweite Krankenmeldung wurde ausgestellt vom 05.08.2010 bis
einschliesslich 31.08.2010, als FOLGEBESCHEINIGUNG.

Nun hat mir mein AG von meinen Lohn zwei Tage voll abgezogen,
einmal den 04.08.2010 und einmal den 31.08.2010.

Meine Frage ist nun ob dies eigentlich rechtens ist.
Ich muss dazu sagen, dass er mir dafür sogar zwei Abmahnungen
gegeben hat.

Trotzdem glaube ich nicht, dass er mir diese Tage von meinen
Lohn abziehen darf, ich hatte ja eine Krankenmeldung.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Da muss der Arzt wohl einen Fehler bei der Ausstellung der Krankmeldung gemacht haben. Er hat Dich bis zum 3.8.10 und dann wieder vom 5.8. bis 31.8.10 krankgeschrieben. Auch wenn es eine Folgemeldung war müsste auf der Krankmeldung bei Folgebescheinigung das 1. Datum also 20.7. bis 31.8. stehen.So fehlt also der 4.8. als Krankheitsstag und er ist berechtigt für diesen Tag keine Lohnfortzahlung zu leisten. Für den 31.8.10 hat er den Lohn abgezogen,da an diesem Tage die 7. Woche der Krankheit begonnen hat,und er nur für 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten muss. Du bekommt aber für diesen einen Tag von der Krankenkasse Krankengeld musst Du aber beantragen.Das mit der Abmahnung ist allerdings nicht rechtens, diese kannst Du aus Deiner Personalakte entfernen lassen. Aber es gibt immer mehr Betriebe die auch vor Krankheit kein Halt machen.

Hallo lisax1, erstmal zu den ausgestellten Krankmeldungen, diese müssen immer nahtlos ausgestellt werden, d.h. die Folgebescheinigung sollte spätestens am 04.08. ausgestellt werden. Ich vermute mal dein Arbeitgeber hat den 04.08. als unentschuldigtes Fehlen abgezogen und nicht wegen der Krankheit, weil dafür die Krankenschreibung fehlt. Wende dich an den Artzt und wenn die Krankheit durchgehend ist wird er dir eine durchgehende Erkrankung bestätigen, dann müsste dir dein Arbeitgeber den Tag wieder erstatten. Der 31.08. wurde korrekt abgezogen, weil der Arbeitgeber nur 42 Kalendertage Lohnfortzahlung leisten muß, diesen Tag müsstest du von deiner Krankenkasse bekommen, ruf da mal an.
Dein Arbeitgeber hat den 04.08. als Krankentag für Lohnfortzahlung angerechnet, aber leider nicht als Krankentag anerkannt.
Die Abmahnungen konnten nur ausgestellt werden wenn du die Krankenmeldungen viel zu spät eingereicht hast oder viel zu spät deine Abwesenheit gemeldet hast.
Ich hoffe ich konnte helfen.

Hallo Jan,

nun die zweite Abmahnung gab es dafür:
Meine OP war am 20.07.2010
Die Krankenmeldung war so ausgestellt:
Feststellung der Krankheit: 13.07.2010
Arbeitsunfähig ab: 20.07.2010

Nun sagt mein Chef, das ich Ihm diese Krankenmeldung bereits am 14.07.10 geben hätte sollen.
Mein Argument, dass ich die Krankenmeldung erst am 20.07.2010 bekommen habe, interessiert Ihn hierbei nicht, und naja, dafür die zweite Abmahnung.

Lieben Gruß