Wegen Mietnomaden

Nabend,
Ich lese ja hier auch immer recht viel über Mietnomaden und auch im Fernsehen sieht man das ja.
Letztens wurde wieder so ein Fall gezeigt, da lebte ne Frau mit zig Katzen, versaute das ganze Parkett e.c.t.
Nun hat der Vermieter diesen Räumungs „befehl“ und dann kommt der Schlosser und macht die Kiste auf.

Da stelle ich mir immer genau folgendes vor, und ich hoffe ihr könnt mir sagen, wo der Fehler liegt:
Wenn ich der Besitzer eines Hauses oder verschiedener Wohnungen wäre, so sind diese ja mein EIGENTUM.
Jetzt will ich ja was vermeiten, also such ich mir jemanden, also einen Mieter.
Jetzt nehme ich an, der Mieter zahlt nur 2 Mieten und dann ist Ende; dann würde ich doch folgendes machen:
Die Wohnung als Vermieter fristgerecht kündigen. Er bekommt diese ja auch nur für den ZEITRAUM wofür er LEISTUNG (Also Geld / Knete / Moos) erbracht hat.
Nun sagen wa mal, ist die Whg gekündigt und der Mieter (Ist ja kein Mieter mehr, zahlt ja keine Miete) ahhh, also ein FREMDER in in MEINE WOHNUNG, MEIN EIGENTUM drinne (Mieter ist man meines Erachtens ja nur so lange, solange man auch MIETE bezahlt).
Dann würde ich doch einfach mit nen paar Kumpels da vorbei schauen, und wenn ich immer sehe wie viel UNKOSTEN von meheren 10000 Euros dann immer am Ende so eines Behördenweges entstanden sind, da würde ich doch einfach die TÜR zerstören, den FREMDEN aus meiner Wohnung rausprügeln.

Also nach meinen Rechtsverständniss:
-Mieter hat Rechte
-SOLANGE er MIETE bezahlt
-Zahlt er keine Miete mehr, Kündigung mit Kündigungsfrist (Spätestens jetzt hat der ja noch sagen wa ma 3 Monate Zeit sich was neues zu suchen)
-Nach Inkrafttreten der Kündigung ist das dann kann Mieter mehr
-sondern ein FREMDER / EINDRINGLING

Denn Mieter ist ja nur wer auch MIETE bezahlt, versteht ihr was ich meine.
Warum geht denn das nicht so einfach, wenn hier in meiner Wohnung ein Fremder eindringt oder hier in die Tür rein kommt, und der nicht mehr gehen will, dann muss ich ihn ja auch nicht hier wohnen lassen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unverletzlichkeit_der_W…

Hallo,

dein Rechtsverständnis wäre mir sehr sympathisch.
Leider gewährt das deutsche Recht bei Mietverträgen über Wohnraum dem Mieter mehr Schutz, als es bei anderen Verträgen üblich ist.

Gruß,
Markus

Hallo Xivender,

Da stelle ich mir immer genau folgendes vor, und ich hoffe ihr
könnt mir sagen, wo der Fehler liegt:
Wenn ich der Besitzer eines Hauses oder verschiedener
Wohnungen wäre, so sind diese ja mein EIGENTUM.

Der Fehler liegt im letzten Satz. Es geht nämlich tatsächlich um die Definition des Besitzes. Besitzer ist in diesem Fall nämlich nicht der Eigentümer, sondern der Mieter:
Definition des Besitzes bei Wiki

Folglich findet der Besitzübergang nicht alleine durch die (wirksame)fristlose Kündigung statt. Um also wieder den Besitz zu erlangen ohne gegen § 858 Abs.1 BGB zu verstoßen und nicht nach § 231 BGB eventuell schadensersatzpflichtig zu werden, bedient man sich der Räumungsklage und erwirkt einen Räumungstitel aufgrund dessen ein Gerichtsvollzieher den Besitzübergang vom Mieter zum Vermieter rechtlich korrekt erwirkt.

Hoffe, das war einigermaßen verständlich.

Gruß

Joschi

Hallo,

Dann würde ich doch einfach mit nen paar Kumpels da vorbei
schauen, und wenn ich immer sehe wie viel UNKOSTEN von meheren
10000 Euros dann immer am Ende so eines Behördenweges
entstanden sind, da würde ich doch einfach die TÜR zerstören,
den FREMDEN aus meiner Wohnung rausprügeln.

Super. Und den nächsten Dieb hängen wir dann gleich an einen Baum? Neben den Mordverdächtigen?

Zum Glück haben wir in D das Faustrecht abgeschafft. Übrigens schon eine ganze Weile. Wenn Du also irgendwen aus irgendeiner Wohnung werfen willst, solltest Du das auf legalem Wege versuchen. Das bedeutet Kündigung, ggf. Räumungsklage, ggf. Räumungstitel. Und die Räumung lässt man dann durch den dazu Berufenen vollziehen und nicht durch ein paar Kumpels.

Gruß
loderunner

Hallo.

Leider bewertet das Bundesverfassungsgericht die Besitzrechte des Mieters teilweise höher als die Eigentumsrechte des Vermieters. Die Rechtsprechung scheint sich allerdings etwas zu lockern, was beispielsweise das Abstellen von Versorgungsleistungen anbelangt. Hier wird teilweise die Auffassung vertreten, dass auch im Wohnraummietrecht dem Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Versorgung abgestellt werden kann, wenn er keine Miete mehr zahlt. Was hilft, ist immer noch eine gründliche Recherche bei Vor-Vermietern über das Verhalten des potentiellen neuen Mieters, Bankauskünfte, etc.

…au man…hab selten so gelacht…ich habe im Moment so einen Mietnomaden…Räumungsurteil liegt auch schon vor…habe seit 7 Monaten keine Miete erhalten…Komm doch bitte mal mit deinen Kumpels vorbei und haut den Mieter aus der Wohnung raus…ich zahle gut dafür.

…aber manchmal sind ein paar kumpels sinnvoller

…aber manchmal sind ein paar Kumpels sinnvoller

Hallo liebertee,

ich verstehe durchaus Deine Entrüstung und Dein verletztes Rechtsempfinden. Aber denke doch auch mal bei Deinen Äußerungen in einem öffentlichen Medium wie dem Internet ein bisschen mehr an Deine Zukunft.

Würde sich aus Deinen Sätzen, die ich bewusst nicht zitiere, doch strafrechtlich eine Anstiftung i.S. des § 26 StGB ableiten lassen. Jeder Ankläger und auch vermutlich Vertreter der Nebenklage würde sich freuen, wenn er so was für seinen Fall/Mandanten fände.

Möchtest Du wirklich beides, den wirtschaftlichen Schaden durch den Mietnomaden und dazu auch noch die strafrechtliche Konsequenz, falls Deine Gedanken tatsächlich wie auch immer real werden würden?

Ich schlage vor, Du ziehst selbst FAQ1129 und bittest das Team Deinen Beitrag zu löschen.

Sorry, etwas besseres fällt mir für Dich nicht ein, obwohl ich Dich verstehe.

VG
RaBra

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Nabend,

Jetzt nehme ich an, der Mieter zahlt nur 2 Mieten und dann ist
Ende; dann würde ich doch folgendes machen:
Die Wohnung als Vermieter fristgerecht kündigen. Er bekommt
diese ja auch nur für den ZEITRAUM wofür er LEISTUNG (Also
Geld / Knete / Moos) erbracht hat.
Nun sagen wa mal, ist die Whg gekündigt und der Mieter (Ist ja
kein Mieter mehr, zahlt ja keine Miete) ahhh, also ein FREMDER
in in MEINE WOHNUNG, MEIN EIGENTUM drinne (Mieter ist man
meines Erachtens ja nur so lange, solange man auch MIETE
bezahlt).

Nein, Mieter ist man, solange das Mietverhältnis besteht. Und das besteht auch, wenn der Mieter keine Miete zahlt. Es besteht solange, bis das Mietverhältnis beendet ist. Das kann durch Kündigung des Vermieters geschehen.
Die Kündigung ist in der Regel an Fristen gebunden, so dass auch bei einer Kündigung der Mieter bis zum Ende der Frist berechtigt bleibt. Ausnahme: außerordentliche (und damit nicht fristgebundene; 543 BGB) Kündigung.
Der Mieter wird also nicht zum Fremden, weil er die Miete nicht zahlt.
Einen Anspruch auf Zahlung der Miete hat der Vermieter natürlich bis zum Ende der Mietzeit.

Gruß

Auch wenn die Segnungen eines Rechtsstaates hier als hinderlich oder schädlich erachtet werden, nimmt man sie, wenn sie einem selbst zu Gute kommen, selbstverständlich gerne an.

Faustrecht ist keine Lösung

vnA

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