Wegen Renovierung die Wohnung gekündigt

Servus,

das ist fein. Er braucht also die Eigenbedarfsleier gar nicht erst aufzuziehen.

Dass ihm ohne die Renovierung keine angemessene wirtschaftliche Verwertung möglich ist, kommt bei der genannten Miete auch nicht in Frage.

Er kann sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen strampeln - eine wirksame Kündigung kriegt er so nicht hin. Also ganz entspannt abwarten, was er weiter macht; kundig gemacht hat er sich sicher noch nicht, sonst käme er nicht mit der absurden Frist von drei Monaten angekaspert.

Geld für den Makler, für den Umzug und für die Kaution sollte der Vermieter zahlen, wenn ihm seine Renovierung das wert ist - dann könnte man ja über einen Umzug in neun Monaten reden. Aber nur, wenn er anständig fragt - Bangemachen gilt nicht.

Schöne Grüße

MM

Hallo :smile:

Folgende Frage.
Familie A. wohnt seit 01.09.2007 in ihrer Wohnung und bekommt diese nun wegen Renovierung gekündigt. Der neue „Vermieter“ möchte das Familie A. innerhalb von 3 Monaten aus der Wohnung zieht damit er diese komplett renovieren kann. Er möchte in der ganzen Wohnung den Boden Fließen. Das Bad und Gäste-WC komplett entfernen, neue Fenster und neue Heizungen einbauen. Der neue Vermieter hat die Wohnung ohne Besichtigung gekauft, da er schon 2 andere Wohnungen in diesem Haus besitzt.

Familie A. ist Aufstocker. Frau A. ist derzeit krank geschrieben (seit Dezember 2014. Sie hat unter anderem Morbus Bechterew, Sacroiliitis) und auf ihre Reha wartet. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge wird Frau A. wohl in Frührente gehen. Da sie aber einen Minijob hat, wurde nicht in die Rentenversicherung gezahlt. Somit wird Frau A. keine Frührente erhalten.

Die Eltern hat zwei Kindern (19 und 15). Familie A. hat das Geld für Kaution und Umzug nicht. Der Fallmanager der Familie sagt das der Umzug, sowie die Kaution nur dann als Darlehn gewährt wird, wenn Familie A. eine Wohnung findet die genau den Anforderungen des Jobcenters entspricht. Eine 4 ZKB-Wohnung darf 600.- Euro warm kosten. In dieser Preisklasse wird es nicht einfach sein, eine 4 ZKB-Wohnung zu finden. Familie A. wohnt derzeit in einer 3 ZKB-Wohnung für 720.- Euro warm.

Meine Frage jetzt. Muss Familie A. wirklich aus der Wohnung ziehen? Was passiert wenn Familie A. keine Wohnung in dieser Preislage findet? Muss das Jobcenter dann trotzdem helfen?

Vielen Dank :smile:

Huhu,

Anahnd der Infos kennt man zwar den Familienstand, nciht aber genauer
die Gründe der Kündigung, außer, dass Modernisiert wird, was unter
Umständen ein berechtigtes Interesse zur Kündigung sein kann.

Daher ist ein Gang zu einer Beratungsstelle für Mietrecht wohl unumgänglich.

Aber nicht in 3 Monaten, wenn man schon seit 2007 dort wohnt !

Ich habe das so verstanden, dass die Wohnung verkauft wurde an einen neuen Eigentümer,- Stimmt das?

Dann hat der in der Wohnung lebende Mieter derzeit einen Kündigungsschutz, der neue Vermieter, kann , meines ERachtens, frühestens in 10 Jahren dem Mieter kündigen, wegen Eigenbedarf. eine Ausnahme wäre, der Mieter benimmt sich total daneben und dem Vermieter ist es nicht mehr zuzumuten den Mietvertrag aufrecht zu halten.

Die Renovierung bzw. Sanierung der Wohnung ist kein Kündigungsgrund, allerdings muss der Mieter, in der REgel die Sanierung seiner Wohnung dulden und ggf. dann auch die folgende Mieterhöhung tragen. Aber ich würde in der heutigen Zeit jedem, der sich in der Situation wie A. befindet raten, sich Hilfe z. B. bei örtlichen Mietervereinen zu suchen.

Es ist klar dass der neue Eigentümer natürlich mehr Miete einnehmen möchte. Also heißt es, die alten Mieter raus und neue rein. ob nachher tatsächlich saniert wird, weiß keiner. A. sollte sich nicht in die Ecke drängen lassen. Vermieter haben bei der Kündigung von Mietern in der Regel schlechtere Karten und versuchen daher oft die Mieter zu verschrecken, damit diese von allein kündigen, oder eine Kündigung die eigentlich nicht rechtmäßig ist zu akzeptieren.
Noch einmal, A. sollte sich unbedingt kompetente Hilfe holen!!

Servus,

merke: Es gibt in Deutschland auch ein Territorium außerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg. Die zehn Jahre, von denen Du sprichst, gibt es nur dort.

Im übrigen Bundesgebiet gibt es eine verlängerte Frist von drei Jahren nur, wenn der Kauf im Zusammenhang mit der Umwandlung in Wohnungseigentum stattgefunden hat.

Wie Du in der Frage gelesen hast, geht es hier nicht um Eigenbedarf, sondern um „komplette Renovierung“. Diese würde eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn anders keine angemessene wirtschaftliche Verwertung möglich wäre - dieses ist bei der genannten Miete aber nicht gegeben.

Es gibt also keinen aus dem Sachverhalt ersichtlichen Grund für eine Kündigung - wenn es denn einen gäbe, betrüge die Frist 9 Monate.

Schöne Grüße

MM

Stimmt, ist mir auch aufgefallen, aber das wäre spätestens bei der Beratung aufgefallen, diese ist hier wohl unumgänglich und ich wollte nicht allzu viel vorwegnehmen, da der Fragesteller dann evtl diese nicht wahr nimmt und nur anhand der Antworten hier etwas versucht zu unternehmen.