Wegen Renovierung nicht Lüften

Hallo,

eine Wohnung darf aufgrund von Fassadenrenovierungsarbeiten über einen längeren Zeitraum nicht gelüftet werden und ist somit nicht nutzbar, da sonst die Luftfeuchtigkeit immens steigen würde. Um wieviel Prozent kann die Miete gekürzt werden? Inwiefern besteht Anspruch auf eine temporäre vergleichbare Ersatzwohnung?

Hallo,

so interessehalber, weil ich sowas noch nie gehört habe. Was hat man sich zeitlich unter „längere Zeit“ vorzustellen?
Ich gehe da von max. 2-3 Tagen aus und nicht von Wochen.

Mietminderung ist ja in aller Munde und wird gerne als 1. Mittel herangezogen. Allerdings sollte man sowas nicht ohne Fachkundigen machen, da dies nämlich heikler ist, als allgemein angenommen und man da vieles falsch machen kann.
Das ist natürlich Ansichtssache. Viel wird es vermutlich sowieso nicht sein. Auch muss man zuvor den Mangel anzeigen und dem VM Zeit zur Abhilfe geben. Wer weiß, vielleicht ist bis dahin wieder erlaubt, die Fenster zu öffnen.

Dennoch möchte ich einen Vorschlag/Idee unterbreiten:
Man könnte sich doch vom Vermieter unterschreiben lassen, dass man die Fentster auf Verlangen des Vermieters x Tage nicht öffnen darf und man durch die hohe Luftfeuchtigkeit in den Räumen Schimmelbildung befürchtet. Dann sich von der Verantwortung für evtl. auftretende Schäden entbinden lassen.
Sowas in der Art. Das ist meist weniger belastend für das Verhältnis zum Vermieter, als eine Mietminderung und sogar das Verlangen einer Ersatzunterkunft.

Was in der Art.

Und noch eine persönliche Einschätzung, allerdings ohne Quellen.
Um einen Anspruch auf eine vorübergehende Ersatzwohnung zu bekommen, bedarf es meiner Einschätzung nach einer Unbewohnbarkeit, die ich durch den Zwang einige Tage die Fenster nicht öffnen zu dürfen nicht sehe. Ich kann mich natürlich irren.

Hallo Diphda,

Mietminderung ist ja in aller Munde und wird gerne als 1.
Mittel herangezogen.

Mittel klingt in diesem Zusammenhang immer so negativ. Eine Mietminderung hat in erster Linie mal den Zweck einen Ausgleich für den geminderten Wohnwert herzustellen. Ist also weniger gedacht den Finger zu erheben und dem Vermieter sozusagen eine „Strafzahlung“ aufzuerlegen.

Allerdings sollte man sowas nicht ohne
Fachkundigen machen, da dies nämlich heikler ist, als
allgemein angenommen und man da vieles falsch machen kann.

Man könnte auch einfach mit dem Vermieter reden und aufgrund des geminderten Wohnwertes eine Minderungshöhe vereinbaren. Funktioniert in der Regel bei verwalteten Objekten recht gut und hat den Vorteil, dass das Mietverhältnis nicht unnötig belastet wird.

Auch muss man zuvor den Mangel anzeigen
und dem VM Zeit zur Abhilfe geben.

Der Mangel muß nicht unbedingt angezeigt werden um eine Minderung durchzuführen. Hat der Vermieter nämlich Kenntnis über den Mangel, so ist für diese Minderung die Anzeige durch den Mieter nicht notwendig (§563c Abs.2 Nr.1 BGB). Ebenfalls ist es nicht nötig, dem Vermieter Zeit zur Abhilfe zu geben um die Minderung zu beanspruchen.

Gruß

Joschi

3 Like

Hallo,

eine Wohnung darf aufgrund von Fassadenrenovierungsarbeiten
über einen längeren Zeitraum nicht gelüftet werden

da Fassadenarbeiten im allgeneinen nicht rund um die Uhr stattfinden, glaube ich das jetzt einfach mal nicht. Und damit kann ich auch keinen Grund für eine Mietminderung erkennen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi Joschi,

Mittel klingt in diesem Zusammenhang immer so negativ. Eine
Mietminderung hat in erster Linie mal den Zweck einen
Ausgleich für den geminderten Wohnwert herzustellen. Ist also
weniger gedacht den Finger zu erheben und dem Vermieter
sozusagen eine „Strafzahlung“ aufzuerlegen.

schon, allerdings empfinden das die VM meist anders. Positiv wird sowas meist nicht aufgefasst und ist daher auch idR sehr belastend. Viele Mieter reden vorher nicht, sondern kürzen einfach mal die Meite. Das meint ich damit. Das halte ich eben nicht unbedingt für sinnvoll. Außer vielleicht in ganz krassen Fällen. Aber wenn ich so lese (nicht jetzt auf diesen Fall beziehen) für welche „Kinkerlitzchen“ die Leute gleich mit einer Mietminderung wedeln - und vir allem in welcher Höhe -, kann ich mir manchmal nur an den Kopf fassen.

Man könnte auch einfach mit dem Vermieter reden und aufgrund
des geminderten Wohnwertes eine Minderungshöhe vereinbaren.
Funktioniert in der Regel bei verwalteten Objekten recht gut
und hat den Vorteil, dass das Mietverhältnis nicht unnötig
belastet wird.

Genau! Leider habe ich das nicht so schön ausgedrückt wie du.
In einigen meiner Beiträge kommt das aber hervor, dass ich bevorzuge, dass die Menschen einfach erst einmal miteinander reden.

Der Mangel muß nicht unbedingt angezeigt werden um eine
Minderung durchzuführen. Hat der Vermieter nämlich Kenntnis
über den Mangel, so ist für diese Minderung die Anzeige durch
den Mieter nicht notwendig (§563c Abs.2 Nr.1 BGB). Ebenfalls
ist es nicht nötig, dem Vermieter Zeit zur Abhilfe zu geben um
die Minderung zu beanspruchen.

Danke für die Klarstellung *

Allerdings sollte man sowas nicht ohne
Fachkundigen machen, da dies nämlich heikler ist, als
allgemein angenommen und man da vieles falsch machen kann.

Man könnte auch einfach mit dem Vermieter reden und aufgrund
des geminderten Wohnwertes eine Minderungshöhe vereinbaren.
Funktioniert in der Regel bei verwalteten Objekten recht gut
und hat den Vorteil, dass das Mietverhältnis nicht unnötig
belastet wird.

Aber mein obiger Rat ist doch sicher nicht verkehrt?
Das liest man nämlich immer wieder und auch hier in w-w-w.
Es ist nämlich schon heikel, in welcher Höhe man die Minderung ansetzt. Da gibt es ja unterschiedliche Urteile bez. der Höhe der Minderung.

UU werden bei Malerarbeiten die Fenster abgeklebt. Dieser Zustand reicht aber üblicherweise nicht aus um die Wachstumsphase des Schimmels zu überdauern. Schimmel kann man übrigens auch mit erhöhtem Heizen entgegenwirken.

vnA

6 Wochen
Hallo,

es wurde von der Vermieterseite schriftlich angeordnet, dass die Fenster (liegen alle an der zu renovierendenn Außenwand) über einen Zeitraum von 6 Wochen nicht zu öffnen sind. In diesem Zeitraum würde jedoch durch Kochen, Duschen, Wäsche trocknen, Atmen etc. zuviel Wasserdampf freigesetzt, um ihn durch Heizen in der Luft zu binden. Auch würde sich der Sauerstoffgehalt der Luft unzumutbar verringern.

Servus, El Camino,

sorry, aber sowas kann ich mir echt nicht vorstellen.

es wurde von der Vermieterseite schriftlich angeordnet, dass
die Fenster (liegen alle an der zu renovierendenn Außenwand)
über einen Zeitraum von 6 Wochen nicht zu öffnen sind. In
diesem Zeitraum würde jedoch durch Kochen, Duschen, Wäsche
trocknen, Atmen etc. zuviel Wasserdampf freigesetzt, um ihn
durch Heizen in der Luft zu binden. Auch würde sich der
Sauerstoffgehalt der Luft unzumutbar verringern.

Nicht zu öffnen: heißt das auch: nicht zu kippen?
Sauerstoff kommt übrigens genug in die Wohnung. Erstens öffnest man ja auch gelegentlich die Wohnungstür. Zweitens schließen Standartüren in D nicht luftdicht ab.

Es wäre ratsam, den Vermieter nochmal zu fragen. Ein Vorposter hat ja schon vermutet, daß manche Leute auf Teufel komm raus für alles eine Mietminderung rausschlagen wollen.

Gruß manu

Wow, das wäre natürlich heftig lang.

Was war nicht zu verstehen?

Servus, El Camino,

sorry, aber sowas kann ich mir echt nicht vorstellen.

So ist es aber. Die Situation wurde eindeutig geschildert.

Nicht zu öffnen: heißt das auch: nicht zu kippen?

Ein gekipptes Fenster ist ein geöffnetes Fenster. Warum also die Frage?

Sauerstoff kommt übrigens genug in die Wohnung. Erstens
öffnest man ja auch gelegentlich die Wohnungstür. Zweitens
schließen Standartüren in D nicht luftdicht ab.

Wenn in der Wohnung Unterdruck herrscht. Zum Austausch muss Luft strömen können. Eine Kerzenflamme bewegt sich bei leicht geöffneter Tür gar nicht.

Es wäre ratsam, den Vermieter nochmal zu fragen. Ein Vorposter
hat ja schon vermutet, daß manche Leute auf Teufel komm raus
für alles eine Mietminderung rausschlagen wollen.

Bei 18 €/qm sollte Verhandlungsspielraum vorhanden sein.

Gruß manu

Dummerweise macht der Staub keinen Feierabend, weshalb der Vermieter jegliches Lüften schriftlich untersagte.