Hallo,
so interessehalber, weil ich sowas noch nie gehört habe. Was hat man sich zeitlich unter „längere Zeit“ vorzustellen?
Ich gehe da von max. 2-3 Tagen aus und nicht von Wochen.
Mietminderung ist ja in aller Munde und wird gerne als 1. Mittel herangezogen. Allerdings sollte man sowas nicht ohne Fachkundigen machen, da dies nämlich heikler ist, als allgemein angenommen und man da vieles falsch machen kann.
Das ist natürlich Ansichtssache. Viel wird es vermutlich sowieso nicht sein. Auch muss man zuvor den Mangel anzeigen und dem VM Zeit zur Abhilfe geben. Wer weiß, vielleicht ist bis dahin wieder erlaubt, die Fenster zu öffnen.
Dennoch möchte ich einen Vorschlag/Idee unterbreiten:
Man könnte sich doch vom Vermieter unterschreiben lassen, dass man die Fentster auf Verlangen des Vermieters x Tage nicht öffnen darf und man durch die hohe Luftfeuchtigkeit in den Räumen Schimmelbildung befürchtet. Dann sich von der Verantwortung für evtl. auftretende Schäden entbinden lassen.
Sowas in der Art. Das ist meist weniger belastend für das Verhältnis zum Vermieter, als eine Mietminderung und sogar das Verlangen einer Ersatzunterkunft.
Was in der Art.
Und noch eine persönliche Einschätzung, allerdings ohne Quellen.
Um einen Anspruch auf eine vorübergehende Ersatzwohnung zu bekommen, bedarf es meiner Einschätzung nach einer Unbewohnbarkeit, die ich durch den Zwang einige Tage die Fenster nicht öffnen zu dürfen nicht sehe. Ich kann mich natürlich irren.