Wegen Renovierung

Liebe/-r Experte/-in,

unsere Wohnungen werden renoviert, von außen isoliert, alles energieeffezient saniert. Dach gemacht, das Bad/WC wird getrennt, wir bekommen ein Gästeklo und ein Bad mit Duschwanne und Badewanne. Neue Fenster und Rolläden, neue Türen und wir bekommen auch einen Balkon.
Wir wohnen seit 1973 in einem 6 Familienhaus im 3. Stockwerk unter dem Dach, wir haben eine Einbauküche mit Geschirspüler und Waschmaschine mit intrigriertem Trockner.
Nun sollen alle Waschmaschinen in den Keller. Und die Wäsche unten aufgehängt werden. Begründung: Feuchttechnisch, schalltechnisch. die Wohnungen werden so isoliert und Luftdicht gemacht, dass keine Energie entweichen kann und die Heizungskosten niedriger ausfallen.Es werden ABluftschächte eingebaut. trotzdem soll man 3-4 mal täglich lüften. Und die Türen vom Bad nach dem Duschen offenlassen, damit der Dampf entweichen kann.
nun meine Frage? Ich bin 52 Jahre alt und Ich habe eine Knieprothese, laut Arzt darf ich nichts tragen,ich kann auch nicht, weil mir sonst das Knie weh tut.
Nun soll ich die Wäsche 3 Stockwerk tief in den Keller tragen und auch unten trocknen und wieder hochtragen. Wenn die Waschmaschine runter muss, ist der Raum in der Küchenzeile leer und der Boden in der Nische ist auch weg, ist nur der Grundboden ohne dem PVC Boden. Wer übernimmt die Kosten für den neuen Boden, bekomme ich überhaupt einen, rechtlich gesehen? und wer bezahlt mir den Schrank oder die Tür, damit die Lücke geschlossen wird?
Mein Vermieter sagt, wenn ich die Waschmaschine oben lasse, dann wird meine Wohnung nicht renoviert und ich muss aber trotzdem die ca. 250€ mehr Miete bezahlen. Der Balkon wird von außen angebaut aber ohne Zugang von mir raus. das Dach wird auch nicht renoviert und ausgebaut.Wie sieht es rechtlich aus? muss die Waschmaschine runter und wird die Küchenzeile vom Vermieter zum renovieren(Boden, und Nische von Waschmaschine) übernommen? Kann er trotzdem die Mehrmiete verlangen? Er hat mir auch angeboten, ich kann mir eine andere Wohnung suchen und sie verzichten auch auf die Kündigungsfrist.
Um eine schnelle Antwort wäre ich froh, da am Montag die Frist abläuft.

Liebe Grüße
Eine kleine Verzweifelte.

hallo,
ich möchte dir so gut es geht auf deine fragen antworten, wobei ich mich in rechtlichen dingen nicht so auskenne.
nach meines wissens muß der vermieter immer im rahmen der renovierungsmaßnahmen alles wieder bezugsfertig/wohnbar herstellen.das heißt wenn er dinge entfernen läßt und dadurch den boden beschädigt dieser auch wieder zu ersetzen ist.wegen der lücke ist dies allerdings nicht sein problem darum muß sich der mieter dann kümmern was er da dann reinstellt.
wenn einem diese maßnahmen aus gesundheilichen gründen nicht sinnvoll erscheinen sollte man sich über eine ausnahmeregelung mit dem vermieter einigen- wo ich aber denke das er dem nicht zustimmt.wohl oder übels bleibt nur der auszug oder die mieterhöhung in kauf zu nehmen bei nicht einhaltung.vielleicht macht es auch sinn nur die waschmaschine runter zu tun und den trockner oben zu lassen um nicht ein ständiges hoch und runter gehen wegen der wäsche zu vermeiden.
also kurzum alles schwierig. mit dem vermieter abklären das der boden fachgerecht erneuert wird das ist wichtig im rahmen dieser maßnahme.
vielmehr kann ich dazu leider nicht schreiben.
alles liebe dennoch
manuela

Vielen Dank für deine schnelle Beantwortung. Das ist zwar in meinen Augen Erpressung aber na gut, mal sehen was raus kommt.
LG risaun

Antwort siehe unten!
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unsere Wohnungen werden renoviert, von außen isoliert, alles
energieeffezient saniert. Dach gemacht, das Bad/WC wird
Nun sollen alle Waschmaschinen in den Keller. Und die Wäsche
unten aufgehängt werden. Begründung: Feuchttechnisch,
schalltechnisch. die Wohnungen werden so isoliert und
Luftdicht gemacht, dass keine Energie entweichen kann trotzdem soll man 3-4 mal täglich lüften. Und die
Türen vom Bad nach dem Duschen offenlassen, damit der Dampf entweichen kann.
nun meine Frage? Ich bin 52 Jahre alt und Ich habe eine
Knieprothese, laut Arzt darf ich nichts tragen,aber
trotzdem die ca. 250€ mehr Miete bezahlen. Der Balkon wird von
außen angebaut aber ohne Zugang von mir raus. das Dach wird
auch nicht renoviert und ausgebaut.Wie sieht es rechtlich aus?
muss die Waschmaschine runter und wird die Küchenzeile vom
Eine kleine Verzweifelte.

Ich kann leider zu den meisten Punkten keine Stellungnahme abgeben!
Das Thema ist so komplex und eher für einen Mietervereins-Anwalt geeignet.
Das einzige, was ich aus Sicht des Baufachmanns sagen kann ist folgendes:

  1. Türen vom Bad in die Wohnung offen lassen ist absolut falsch! Die warme feuchte Luft muß vom Bad (auch von der Küche) direkt nach außen entlüftet werden, sonst bildet sich in der Wohnung nach Kondensation der Luftfeuchtigkeit Schimmel (in schlecht belüfteten Ecken und oft auch hinter Möbeln an Außenwänden!)
  2. Feuchtigkeit vom Waschen in das UG zu bringen ist sicher richtig und dort stören Lärm und die Vibrationen der Waschmaschinen am wenigsten. (ich bin 68 und habe seit 2 Monaten ein künstliches Knie. Mein Arzt hat mir nichts verboten und ich bin fast 100% Eeinsatzfähig! Vielleicht ist es Glück, aber vielleicht auch eigener Wille?)
  3. Lüften: Mehrmals täglich „Stoßlüften = kurzzeitige weites Öffnen der Fenster“ ist korrekt! Falsch dagegen wäre Dauerlüften mit gekippten Fenstern! Falsches Nutzerverhalten kann den Wärmebedarf um 50 - 100% verändern!

Leider kann ich wie gesagt zu den anderen Punkten keine Stellungnahme abgeben.
Gruß Mike247

Hallo mike,

dankeschön für die Aufklärung,

und mit der Prothese ist das so, ich habe Osteropose und das Gelenk ist mir einzementiert worden, und damit es noch lange hält, denn ich bin ja noch jung, darf ich das Gelenk nicht übermäßig belasten. und außerdem tut es mir weh, wenn ich mal etwas schwereres trage.Auch beim Treppen rauflaufen spüre ich

einen leichten Schmerz.

Es freut mich, dass Sie keine Probleme haben. und wünsch Ihnen weiterhin alles Gute

LG risaun

Dies ist eine Frage, die Sie mit Ihrem Anwalt für Mietrecht besprechen sollten. Um aber etwas Zeit zu gewinnen würde ich beim Vermieter gegen dises Änderung Einspruch erheben und zwar schriftlich als Einschreiben oder dises Schreiben übergeben und die Entgegennahme quittieren lassen. So weit mir bekannt ist verursacht eine Waschmaschine bei der Wäsche keine Feuchtigkeit außerhalb der Maschine. Wenn Sie einen Kondensattrockner haben verursacht Dieser ebenfalls keine Feuchtigkeit außerhalb der Maschine.
Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist. Viel Erfolg!

Hallo.

Ich bin baustoffkaufmann und kein Anwalt. Sorry

Liebe/-r Experte/-in,

unsere Wohnungen werden renoviert, von außen isoliert, alles
energieeffezient saniert. Dach gemacht, das Bad/WC wird
getrennt, wir bekommen ein Gästeklo und ein Bad mit Duschwanne
und Badewanne. Neue Fenster und Rolläden, neue Türen und wir
bekommen auch einen Balkon.
Wir wohnen seit 1973 in einem 6 Familienhaus im 3. Stockwerk
unter dem Dach, wir haben eine Einbauküche mit Geschirspüler
und Waschmaschine mit intrigriertem Trockner.
Nun sollen alle Waschmaschinen in den Keller. Und die Wäsche
unten aufgehängt werden. Begründung: Feuchttechnisch,
schalltechnisch. die Wohnungen werden so isoliert und
Luftdicht gemacht, dass keine Energie entweichen kann und die
Heizungskosten niedriger ausfallen.Es werden ABluftschächte
eingebaut. trotzdem soll man 3-4 mal täglich lüften. Und die
Türen vom Bad nach dem Duschen offenlassen, damit der Dampf
entweichen kann.
nun meine Frage? Ich bin 52 Jahre alt und Ich habe eine
Knieprothese, laut Arzt darf ich nichts tragen,ich kann auch
nicht, weil mir sonst das Knie weh tut.
Nun soll ich die Wäsche 3 Stockwerk tief in den Keller tragen
und auch unten trocknen und wieder hochtragen. Wenn die
Waschmaschine runter muss, ist der Raum in der Küchenzeile
leer und der Boden in der Nische ist auch weg, ist nur der
Grundboden ohne dem PVC Boden. Wer übernimmt die Kosten für
den neuen Boden, bekomme ich überhaupt einen, rechtlich
gesehen? und wer bezahlt mir den Schrank oder die Tür, damit
die Lücke geschlossen wird?
Mein Vermieter sagt, wenn ich die Waschmaschine oben lasse,
dann wird meine Wohnung nicht renoviert und ich muss aber
trotzdem die ca. 250€ mehr Miete bezahlen. Der Balkon wird von
außen angebaut aber ohne Zugang von mir raus. das Dach wird
auch nicht renoviert und ausgebaut.Wie sieht es rechtlich aus?
muss die Waschmaschine runter und wird die Küchenzeile vom
Vermieter zum renovieren(Boden, und Nische von Waschmaschine)
übernommen? Kann er trotzdem die Mehrmiete verlangen? Er hat
mir auch angeboten, ich kann mir eine andere Wohnung suchen
und sie verzichten auch auf die Kündigungsfrist.
Um eine schnelle Antwort wäre ich froh, da am Montag die Frist
abläuft.

Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher,da es hier mehr um rechtliches geht. Mit dem lüften ist das leider so, wegen der minimierten Zwangsbelüftung. Das Morgentliche (in den kalten Monaten) trockenwischen der Fensterscheiben gehört dann zum Alltag.

Aber aus „gesundheitlichen Gründen“ geht es wohl auch gar nicht (Zumutbarkeit). Ärtzliche Bescheinigung?? Um eventuelle Folgeschäden mußt Du Dich wahrscheinlich selbst kümmern. Aber genau weiß ich es nicht. Bitte nocheinmal im Rechtsforum posten.
MFG Michael

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich war schon beim Mieterschutz und der hat gesagt, die Waschmaschine bleibt drin. Nur habe ich gestern einen Anruf von meiner Vermieterin bekommen und sie sagte, die Waschmaschine muss runter, wegen schalltechnischen Gründen(Feuchtigkeit haben Sie ja schon erklärt, gibt es nicht) Sie verzichtet auf die KÜndigungsfrist, wenn wir ausziehen, bzw sie renovieren das Dach u nd die Wohnung nicht wenn die Waschmaschine drin bleibt, wir bekommen auch keinen Zutritt zum Balkon, er wird nur außen angebracht wie bei den andern, nur ohne Zugang, aber die Mieterhöhung von ca 250€ muss ich trotzdem bezahlen, da ja von außen isoliert wurde.
So, aber wenn wir nun zulassen, dass die Waschmaschine runter kommt, wer bezahlt mir den kaputten Bodenbelag was unter der Waschmaschine war und wer bezahlt mir dein Schrank, was ich in die Lücke der Einbauküche setzen muss? denn leer lassen kann ich es nicht, sieht blöde aus.
LG risaun

Die Küchenunterschränke haben in der Regel genormte Maße und gibt es in jedem Küchenfachmarkt zu kaufen. Ein Schreiner könnte Ihnen sicherlich das entsprechende Frontdesign herstellen. Über die Kosten und die Rechtslage kann ich keine Aussage machen.
Alles Gute!

Freut mich, daß ich wenigstens etwas helfen konnte!

Das mit dem Knie finde ich komisch!

  1. Die Metall-und Kunststoffteile können eine wesentlich höhere Belastung ertragen als das natürliche Knie.
  2. Bei jüngeren Patienten kommt zwar die Abnutzung (ich glaube die Ärzte gehen heute von ca. 35 Mio Bewegungen aus) ins Spiel. Da man aber selbst abwägen kann, was einem lieber ist, eingeschränkte „Lebensfreude“ oder frühere Ersatz OP mit 75 bis 85 Jahren, würde ich nicht die Einschränkung der Lebensfreude wählen!
  3. Einschränkung der Bewegung wird sich auch auf den Gesamtorganismus negativ auswirken! Da muß man also Prioritäten setzen!
  4. Auch ich habe 8 Wochen nach dem totalen Ersatz natürlich noch Schmerzen besonders bei seitlichen Belastungen und sogar beim liegen auf der Seite, wenn die äußeren Sehnen belastet werden, obwohl ich mit einem Kissen zwischen den Beinen schlafe. Manchesmal, wenn ich mehrere Tage hintereinander am Schreibtisch sitze schwillt mein Bein noch etwas an.
  5. Durch die Schonhaltung des geschädigteen Beines vor der OP ist dieses geschwächt und muß konsequent durch Übungen wieder gestärkt werden, sonst geht das mit der Schonung weiter und wirkt sich bald wieder auf das Wohlbefinden aus, oder kann sogar die Wirbelsäule falsch belasten und zu vermehrten Rückenschmerzen führen! Auch diese Übungen gehen nur mit Belastung!

Gute Besserung

Mike247

Hallo,

Sie haben aber viele fragen :smile:
Zum Thema mehrkosten allg.
An sich sind mehrkosten in der Miete angebracht, jedoch dürfen diese eine bestimmte %-erhöhung nicht übersteigen. Ob dann aber 250€ gerechtfertigt sind, ist eine andere frage. Klären Sie diesen Punkt dringend mit dem Mieterschutzbund, dierekt am Mo. anrufen.

Zum Punkt Boden in der Küche: - an sich sieht es so aus, dass der Vermieter ganz klar für den Bodenbelag aufkommen muss, da die Waschmaschine auf seine Anweisung weg soll.
Zur Küche: Handelt es sich bei der Einbauküche um Ihre Möbel oder gehört sie zum Mietobjekt?

Wenn sie Ihnen gehört, müssen sie den einbauschrank oder was auch immer dahin kommen soll bezahlen. gehört die Küche zur Wohnung wird es vom vermieter entschieden, ob es notwendig ist.

Vlt. haben Sie nochmal eine möglichkeit mit dem Vermieter zu sprechen, ob die Waschamschine eben aus gesundheitlichen gründen nicht doch in der Küche verbleiben darf oder evt. ins Bad kommen könnte.

viele grüße

Liebe „Verzweifelte“,

danke für die Anfrage. Zu Ihrer Sittuation möchte Ich Ihnen sagen, dass es eine ganz typische Sittuation ist. Vermieter erhoffen sich oft, bei einer nötigen Komplettsanierung, neu junge Mieter die bereit sind eine deutlich höhere Miete zu zahlen.
Allerdings bin ich baustoffkaufmann, zu Rechtsfragen buitte ich sie doch eher einen Rechtsbeistand z.Bsp. bei Mieterbund zu suchen.
Bautechnisch möchte ich Ihnen sagen, dass die Aussagen Ihres vermieters so im grossen korrekt sind. Wenn die Gebäudehülle mit einen Wärmedämmverbundsysten eingepackt wird, ist die Diffussionsfähigkeit der Wände tatsächlich stark reduziert, ein Feuchtigkeitsaustausch ist somit stark gebremst, allerdings sollte dieser Austausch die neue Lüftungsanlage übernehmen. Ich glaube nicht, dass bei einer funktionierenden Anlage ein 3-4 mal tägliches Stoßlüften notwendig ist. Der Luftaustausch sollte grundsätzlich über die Lüftungsanlage erfolgen. jedoch sollte das Stoßlüften schon alleine wegen der frischen Luft von Ihnen min. 1mal täglich durchgeführt werden.

ja und wegen der Sittuation mit Waschmaschine und Trockner im Keller…nun sie haben einen Mietvertrag, der ist Rechtsbindend, und in diesem muss geregelt sein,ob und wo die Waschmaschine stehen muss.

Eine Umlage der Sanierungskosten auf die Miete muss im übrigen bei Anfrage detailiert aufgeschlüsselt werden.
Ich glaube also nicht, dass Ihr vermieter von Ihnen Geld verlangt und im Gegenzug den Zugang zum Balkon ihnen verwehrt.

wie gesagt, holen ssie sich unbedingt Rechtsbeistand und lassen sie sich vom Vermieter nicht unter Druck setzen.

liebe Grüsse

Sorry, liebe Fragerin, aber das hört sich nach einem echten Problem für einen Mietrechts-Anwalt oder für Mieter helfen Mietern an. Ich bin leider völlig überfragt.

Alles Gute!

Hallo Mike,
die OP war 2008, und ich hatte schon damals Schwierigkeiten mit Schmerzen, 2x Reha bekommen, aber2 Jahre lang Krankengymnastik doch das PÜroblem mit den Schmerzen bei Belastung blieben.
LG risaun

vielen Dank, ich habe nun den Mieterschutz informiert und der kümmert sich nun darum
LG risaun

ich habe eine Waschmaschine mit indigriertem Kondensat Trockner, und da entweicht keine Feuchtigkeit, anders sieht es beim kochen aus, darf ich nun auch nicht mehr kochen? denn da entsteht der meiste Dampf auch mit dem Wasserkocher. (Was eigentlich Blödsinn ist, genauso wie mit dem Kondensat-trockner, der nur mit Wasser trocknet und kein bisschen Feuchtigkeit entweichen kann.
lg risaun

dankeschön, ich habe schon den Rechtsanwalt vom Mieterschutz eingeweiht und der kümmert sich um den Rest.
LG risaun

Sorry, zu viel juristisches, kann ich nicht beantworte.
Viel Glück
Georg Ostermayer

Sorry, da bin ich nicht der Richtige für
MfG