Wegen Schmerzensgeld

Guten Tag,

nehmen wir mal an, dass sich jemand bei einem Verkehrsunfall verletzt und versucht nun über die Haftpflichtversicherung des Unfallsverursacher Schmerzensgeld heraus zu holen. Die ganzen materiellen Unfallschäden wurden über die Werkstatt abgewickelt. Wie geht man da vor? Einfach nen Brief schreiben und dann geht’s automatisch weiter. Vermutlich nicht, oder?

Der Geschädigte kann entweder selbst die Haftpflichtversicherung anschreiben, den Schmerzensgeldbetrag konkret beziffern und mit einem Attest die Verletzung nachweisen oder aber er beauftragt damit einen Rechtsanwalt. Wenn das Verschulden bereits eindeutig geklärt ist, muss die Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Anwalts übernehmen.

Ja, so einfach geht das wirklich nicht. Es sei denn, Du willst Dich von der Versicherung abspeisen lassen. Du musst Dein Schmerzensgeld schon irgendwie beziffern. Am besten nen Arzt fragen. Ohne ein Gutachten vom Arzt geht eh nichts.

Hallo,

Ja, so einfach geht das wirklich nicht. Es sei denn, Du willst
Dich von der Versicherung abspeisen lassen.

Stimmt.

Du musst Dein Schmerzensgeld schon irgendwie beziffern.

Nein. Man kann sich auch ein Angebot machen lassen.

Am besten nen Arzt fragen.

Was soll der dazu sagen? Ist er auch gleichzeitig Jurist?
Gruß
loderunner

Dann geh ich also zum Anwalt und der schätzt dann einen Schmerzensgeldbetrag? Kann mich aus Schulzeiten noch erinnern, dass unser Lehrer damals sagte, dass es eine sog. knochentabelle gibt.

Dann geh ich also zum Anwalt und der schätzt dann einen
Schmerzensgeldbetrag? Kann mich aus Schulzeiten noch erinnern,
dass unser Lehrer damals sagte, dass es eine sog.
knochentabelle gibt.

Eine solche Tabelle gibt’s tatsächlich. Da kommen aber oft nur Anwälte ran.

Hallo,

da kommt jeder dran, der Geld investiert, es gibt sie nicht kostenlos.

Das Ding heißt IMM-DAT und wird vom Beck-Verlag betrieben.

http://www.beck-shop.de/productview.aspx?product=17050

VG
EK

Wenn die Schuldfrage eindeutig feststeht, dann geht der Arztbesuch bzw. das Attest ja wohl auch auf Kosten des Unfallverursachers?

Hallo,
stimmt übrigens nicht, dass es diese Tabellen nur kostenpflichtig gibt. Schau mal unter www.schmerzensgeld.info Hier kann jeder kostenlos rumsuchen.
V
VG
Schluchti

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Hallo,

stimmt übrigens nicht, dass es diese Tabellen nur
kostenpflichtig gibt. Schau mal unter www.schmerzensgeld.info
Hier kann jeder kostenlos rumsuchen.

schön, dass hier immer Juristen die Jurawelt erklärt wird. Das ist nicht die „Knochentabelle“.

VG
EK

Kann schon sein. Aber ich denke, dass sich die Frage vonn aaron genau auf diese Tabelle bezog. aaron wollte nach schmerzensgeldbeträgen suchen, und das kann er jetzt.

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