Wegen Schufa eintrag kein Mietvertrag und dan auch

Guten Tag,

K hat folgendes Problem k. zieht zum 1. November mit ihrem Freund zusammen, sie machen beide seit August eine Ausbildung, und sie wollen BAB beantragen, nun als der Mietvertrag unterschrieben wurde, sieht K das nur Sie drinne steht, daraufhin sagt die Vermieterin, das F wegen einem Schufa eintrag nicht im Mietvetrag stehen darf, folgendes Problem ist nun das SIE fürs BAB eine Antrag vom Vermieter ausfüllen lassen müssen, bei K kein Problem, aber die wollen K da nicht mit eintragen. SIe sind auf das geld angewiesen und sind ziehmlich verzweifelt was nun tun?? wie kann man sonst nachweisen das er dort mit wohnt,?wie ist das bei wgs da steht ja auch nciht jeder im vetrag oder?

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen :frowning:

Hallo Kasia,

mit dem Einverständnis des Vermieters wäre vielleicht ein Untermietvertrag drin, so hätten beide Mieter einen Nachweis und für den VM bleibt weiterhin der Hauptmieter verantwortlich.

Gruß!

Horst

Hallo

danke für die antwort,

nun das hatte K vor,einen Untermietvetrag zu erstellen,die Vermieterin hat gesagt sie stimmt dem zu, und K muss diesen untermietvetrag an F richten. Nur dasproblem wovon man hört ist, das man zusätzlich steuern zahlen muss wenn man einen untermieter hat,ist das richtig? entstehen K kosten? UNd wie stellt man so einen Untermietvetrag auf?

Danke

Hallo Kaisa,

da Untermieter und Hauptmieter sich ja nur die Kosten teilen, besteht hier keinerlei Gewinnerzielungsabsicht.

Es handelt sich nicht um zusätzliche Einnahmen, sondern lediglich um eine Beteiligung an den Mietkosten.

Gruß!

Horst

Vielen Lieben Dank für Ihre Anwort,

können Sie evtl auch sagen, woraus sich so ein Vetrag zusammenstellt?

Reicht es wenn man schreibt:

Untermietvetrag zwischen K und F

Für die Wohnung in der X Str

Gesamtbetragfür die Grundmiete inkl Nebenkosten
XXX €

Datum Unterschrift

Ist das so rechtskräftig??

Für die Untervermeitung an sich reicht sogar ein mündlicher Vertrag.

Das Amt wird es aber wohl genauer wissen wollen. Von daher wäre es schon zu empfehlen, den Mietgegenstand (Welche Räume werden untervermietet, welche gmeinsam genutzt?), die Kaltmiete und die Regelung zu Nebenkosten aufzuführen.

Gruß!

Horst

Hallo,

da Untermieter und Hauptmieter sich ja nur die Kosten teilen,
besteht hier keinerlei Gewinnerzielungsabsicht.

Da die Miete möglicherweise durch andere als der Mieterin finanziert oder bezuschusst wird, würde ich die Angabe in der Steuererklärung nicht ausschließen wollen. Das Finanzamt gibt aber hierzu Auskunft.
Auch noch ein Link, welcher sich mit einer ähnlichen Konstellation beschäftigt: http://www.frag-einen-anwalt.de/Einnahmen-aus-Vermie…

Eventuell müssen die Einnahmen auch gegenüber bezuschussenden Behörden angezeigt werden.

Untermietverträge bekommt man in gut sortierten Schreibwarengeschäften, bei einem Mieterbund oder auch im Internet.
Die Vordrucke sollten aktuell sein!

Gruß

Joschi

Danke für die Hife, ich schaue mich mal nach einer vorlage im internet um.

LG