Wegen Umzug Kinder Fremdplazieren?

Mein Verlobter und ich wollen diesen Sommer endlich zusammenziehen. Nach langer Suche haben wir nun etwas gefunden, was für uns alle stimmen würde. Es ist im Grunde nicht sehr weit von unserem jetzigen Wohnort entfernt aber bereits im Kanton Bern und das passt der Beiständin der Kinder überhaupt nicht. Sie hat mir gedroht einen Antrag auf eine Fremdplatzierung der Kinder zu stellen, wenn ich es in Betracht ziehen würde, unsere jetzige Gemeinde zu verlassen.Mit der Begründung, dass man die Kinder nicht aus ihrem gewohnten Umfeld nehmen darf und dass die errichtete Unterstützungen wie etwa Ergotherapie, Frühberatung oder Kinderpsychiater in Bern nicht gewährleistet wären. Zudem würde der Kanton Bern weniger Sozialhilfe zusprechen als der Kanton Freiburg, was man den Kinder nicht zumuten darf.

Fakt ist, ich habe mich vor 2 1/2 Jahren vom Vater der Kinder getrennt und bin damals von Murten nach Kerzers gezogen. Uns gefällt es hier nicht und fühlen uns nicht wohl.
Der Vater der Kinder wird wegen Kindesmisshandlung angeklagt von seiner Nichte, welche ebenfalls in Kerzers wohnt. Leider ist es so, dass sogar die Eltern der Mitschüler meinen Kindern den privaten Kontakt zu ihren Kindern untersagen. Sowas spricht sich sehr schnell rum und es wird noch dies und das dazugedichtet, bis man schlussendlich selber fast nicht mehr weiss, wem man noch was glauben und vertauen kann. Das ist mobbing! Und das soll für meine Kinder besser sein?
Dazu kommt, dass sich meine Kinder erstaundlicherweise sehr auf den Umzug freuen. Mein 8 jähriger hat schon 2 Kisten freiwillig vollgepackt obwohl er im Grunde weiss, dass es noch nicht ganz klar ist. Wir haben ja mehrere Immobilien besichtigt und bei allen waren die Kinder dabei. Bei dieser Wohnungsbesichtigung waren sie nicht mit und kennen sie nur aus unseren Erzählungen und dennoch hat sich so eine Freude entwickeln können?

Meine Frage ist nun, kommt das Jugendamt mit so einem Antrag auf Fremdplatzierung durch?

Liebe Nadine Vogler,
leider kann ich zu der direkten Frage, ob das Jugendamt eine Fremdplazierung vornehmen darf, nichts konkretes antworten, da ich nicht genügend über die gesetzlichen Grundlagen weiß (besonders nicht in der Schweiz).
Aber mir fällt ansonsten spontan folgendes zu der Situation ein:

  • die von Ihnen aufgeführten Gründe für den Umzug sind für mich durchaus verständlich
    -weniger Sozialgeld und institutionelle/medizinische Versorgung sind vielleicht Argumente gegen einen Umzug, aber man muss letzlich immer die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen und dann zu einem Entschluss kommen. Ist es nicht möglich die am momentanen Wohnort bestehenden Strukturen (Ergotherapie, Beratung, Ppsychiatrische Behandlung) am neuen Wohnort aufzubauen?
  • welche Meinungen gibt es ansonsten in Ihrem Umfeld? Was denkt der neue Partner? Wer unterstützt, wer hindert? Gibt es Menschen, die sich beim Jugendamt für Sie einsetzen könnten?
    -hier in Deutschland würde ich raten, möglichst gut mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten. Gibt es nicht die Möglichkeit im kooperativen Gespräch gemeinsam mit der zuständigen Beiständin den Umzug zu planen und mit ihrer Hilfe schon im Vorfeld am neuen Wohnort die Strukturen aufzubauen, von denen die Beiständin meint, sie würden den Kindern dort fehlen?
  • Sicher ist es ratsam auf die Bedenken der Beiständin einzugehen, denn sowohl Ihnen, als auch ihr wird es vorrangig um das Wohl Ihrer Kinder gehen. Vielleicht kann es gelingen die kritische Sichtweise der Beirätin mit überzeugenden Argumenten aufzulösen? Oder hat sich die Situation schon so zugespitzt, dass kooperative Gespräche nicht mehr möglich sind? Dann wäre es vielleicht wichtig wieder eine Gsprächsbasis zu schaffen, auch wenn es schwer fällt. Ein ruhiger, kühler Kopf ist da gefragt.
  • Es ist sicher kein schönes Gefühl von einer Institution fremdbestimmt zu werden. Besonders, wenn man selbst davon überzeugt ist, das Richtige zu tun.
  • wie gesagt, im Vordergrund sollte das Wohl der Kinder stehen. Daran würde ich zusammen mit dem Jugendamt arbeiten. Wenn Sie sich zum Beispiel wütend querstellen, könnte das vom Jugendamt als Beweis für die Unfähigkeit die Situation zu meistern interpretiert werden und dann fühlt sich das Amt bestätigt. Überlegtes Handeln und Überzeugungskraft sind also gefragt.
    So, dass ist,was mir spontan einfällt. Ich bin gerne bereit, noch mehr über eine Lösung zu reflektieren.
    Jetzt wünsche ich erst mal viel Erfolg, viel Geduld und alles Gute für Ihre Familie.

Hallo Nadine, ich kenne mich zwar rechtlich nicht genau aus, würde aber meinen das in diesem Fall immer auch die Kinder --besonders in dem vorliegenden Alter-- vom Jugendamt befragt werden wie sie dazu stehen.Wenn auch sie die Situation in der alten Umgebung eher schlecht beurteilen und sie auch mit dem Verlobten gut zurecht kommen sollte auch das Jugentamt keine Einwände haben.
Ich wünsche euch das alles–besonders auch für die Kinder–zu einem gutem Ergebnis führen wird.
Gruß Connyherz