Wegen Unfallschaden

Hallo zusammen. Ich hatte noch nie einen Unfall.
Nun ist es su weit und ich muss die Ansprüche der gegenerischen Versicherung melden.

Aber wie muss so eine Meldung aussehen. Für meine eigene Versicherung habe ich ja so einen Vordruck aber wie mache ich das mit der Gegnerischen.

Wenn ich selber ein Schreiben aufsetzen muss ? Was muss rein.
Danke

Christoph

Hallo!

Das ist ja mal eine konkrete Frage, die ich gerne beantworten kann und darf, nämlich so: Mach es um Gottes Willen nicht selbst, sondern gib die Sache kurz und schmerzlos an einen Anwalt Deines Vertrauens,das kostet Dich keinen Cent und Du hast das gute Gefühl von „Waffengleichheit“.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich weiss nur nicht sicher ob ich nicht eine Teilschuld bekomme.
Warum kostet mich der Anwalt keinen Cent ?

Gruß

Christoph

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Weil den der Verursacher bezahlen muss… bzw. dessen Kfz Versicherung.

Gruss Ivo

Weil den der Verursacher bezahlen muss… bzw. dessen Kfz
Versicherung.

Genau, und das hat einen ganz einfachen Grund: Auf der Schädigerseite sitzen nämlich Leute, die ihr Leben lang tagaus,tagein nichts anderes tun,um nach Mitteln und Wegen zu suchen, die Auszahlungssumme möglichst klein zu halten. Man kann also sagen: Absolute Vollprofis. Daher ist grundsätzlich auch in einfach gelagerten Fällen die Einschaltung eines Anwalts erforderlich. Außerdem hat der Geschädigte auch das Recht, etwas anderes mit seiner Zeit anzufangen als den Papüierkram wegen des Unfalls zu erledigen.

Ich bin sicher, dass sich in den meisten Fällen der Anwalt auch bei Mitverschulden lohnt.

Hallo,

ich als „Geschädigte“ kann den anderen nur zustimmen. Zuerst dachte ich auch, „oh, wie bekomme ich das alles auf die Reihe“ und hier riet man mir „geh zum Anwalt“.

Gesagt getan. Sie hat bezüglich des Schmerzensgeld einiges rausgeholt, was keiner zuvor vermutet hat.
Zuerst hat sich die gegnerische Versicherung geweigert, die vollen Anwaltskosten zu übernehmen. Ein netter Brief von ihr und das Geld war auf dem Konto…

Gruß
Tato

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