Hallo,
ich wollte Ende März in eine neue Wohnung umziehen, für die bereits in Januar der Mietvertrag für 01.04. unterschrieben wurde. Gestern erhilt ich einen Anruf von der Mietgesellschaft, dass der Einzug für Ende März nicht möglich sei, weil es in der Wohnung einen Wasserschaden gab und die Wohnung jetzt renoviert werden muss. Der vorraussichtliche Einzug ist dadurch erst Mitte April möglich. Da meine jetzige Wohnung zu Ende März gekündigt ist und ab 1. April bereits der Nachmieter einzieht, kann ich nicht länger in der Wohnung bleiben. Ich würde gerne wissen, welche Entschädigung mir von der Wohngesellschaft zusteht, z. B. Alternativunterkunft usw.
Ich würde mich über jeden Tip und Hinweis sehr freuen und bedanke mich schon im Voraus!
Schönen Gruß
Marina
Hallo Marina,
soweit mir bekannt ist, muß der neue Vermieter für die Dir endstehenden Kosten aufkommen. Natürlich kannst Du nicht in ein Luxushotel ziehen. Die Überbrückungswohnung muß angemessen sein. Eventuell kann Dir der neue Vermieter eine Übergangswohnung stellen.
Weiter kann ich Dir leider nicht helfen.
Gruß Knorbel57
hallo Marina,
erst einmal würde ich mich wegen der Sache mit der Gesellschaft in Verbindung setzen,was die in solch Fällen für Alternativen bieten.
Rei rechtlich hättest Du wohl Anspruch auf Einlagerung Deiner Sachen und für die Dauer der Renovierung die Möglichkeit Dich in einem Hotel einzuquartieren.
Ich würde allerdings erst einmal das Gespräch mit der Gesellschaft suchen, vielleicht haben die die Möglichkeit, Dich in den von ihnen verwalteten Wohnungen erst einmal unterzubringen.
Die Miete jedenfalls, und das solltest Du auch klar und deutlich machen, wird erst ab Bezug gezahlt.
Sollten sie Probleme machen, kannst Du Dich auch kurzfristig bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen, Ist nicht so teuer wie ein Anwalt.
Hallo Knorbel57,
vielen Dank für deine Hilfe!
Gruß
Marina
Hallo moki2,
vielen Dank für deinen Rat.
Ich habe heute einen Termin mit einem Verwalter der Gesellschaft. Da werde ich ihn darauf ansprechen, welche Alternativunterkunft sie mir anbieten können.
Wegen Einlagerung meiner Sachen hat er mir schon am Telefon einen Lagerraum angeboten, in dem ich aber keine Wertgegenstände wie Geldkassetten und so unterbringen sollte, weil der Raum nicht so einbruchsicher ist wie eine Wohnung. Küchergeräte, Fernseher, PC usw. sind ja auch schon Wertgegenstände. Da frage ich mich, wo ich DIE Sachen dann unterbringen sollte. Kann ich mir dann selber einen Lagerraum aussuchen, in den ich alle meine Sachen rein stelle? Und müsste die Gesellschaft das dann übernehmen?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Marina
hi, das müsstest Du mit der Verwaltung klären, inwieweit die Dir da entgegenkommen können/wollen.
Wertgegenstände möglicherweise in ein Bankschließfach, Kosten dafür auch mit der Verwaltung abklären, die kannst Du ja nicht einfach irgendwo ablegen, dass müssen die auch verstehen.
Wertvolle Einrichtungsgegenstände würde ich fragen, ob es da einen Alternativraum, der sicherer ist, gibt.
Vielleicht eine leere Wohnung, die abgeschlossen und gesichert werden kann?
Aber alternativ würde ich da schon auf einen selbst gesuchten, sicheren Lagerraum ansprechen, wo auch eben Waschmaschine, Fernseher etc problemlos untergebracht werden kann.
Sollte das keinen Erfolg bringen, wür ich mich wie gesagt, kurzfristig bei der Verbraucherzentrale informieren.
Aber ich denke in diesem Fall werden die Schadensbegrenzung machen wollen und Dir schon Möglichkeiten aufzeigen.
In solchen Fällen wissen die schon, dass sie schlechte Karten haben.
Also, lass Dich nicht unterbuttern, fordere sachlich und vernünftige Vorschläge von denen.
Gruß
Hallo Marina,
leider kann ich Dir diese Frage nicht beantworten. Ich würde vorschlagen den Mieterverein zu fragen, der bestimmt hilfreich sein wird.
Ein schönes Wochenende und toi toi toi
Lg
hallo!
Tut mir leid aber ich habe leider keine ahnung in diese materie!
Grues J.W