Ich habe in meinem dritten Jahr meiner Ausbildung im November Weihnachtsgeld bekommen und wurde deswegen mit Lohnsteuer und Solz belastet.
In der Gehaltsabrechnung im November wurde mit ein geringer Teil dieser Lohnsteuer wieder gutgeschrieben!
Was ist mit dem anderen Teil?
Muss ich deswegen jetzt extra eine Steuererklärung machen? Wieso wird mit nicht direkt der gesamte Betrag wieder gutgeschrieben? (Oder als alternative gar nichts…). Verstehe nicht wieso nur ein kleiner Teil wieder gutgeschrieben wird…
Hallo Boneyard,
durch die Zahlung von Weihnachtsgeld bist du im Bruttoentgelt so hoch gekommen, dass du lohnsteuerpflichtig wirst. Hier ist immer auch ab einer bestimmten Höhe der Solizuschlag zu zahlen. D.h. sobald du in Steuerkl. 1 mehr als 81,- € monatl. Lohnsteuer bezahlst (Brutto 1398,- €), ist auch Soli fällig. Ich nehme an, dass es sich bei der teilweisen Rückzahlung um diesen Solizuschlag handelt, der abgeführt wurde, obwohl du die 81,- € noch nicht erreicht hattest. Was den anderen Anteil Steuern betrifft, so kannst du das Geld im nächsten Jahr beim Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Ob du überhaupt etwas zurück bekommst, hängt davon ab, wieviel Steuern du insgesamt in diesem Jahr gezahlt hast. Von deinem Brutto werden automatisch noch verschiedene Pauschbeträge abgezogen und das zu versteuernde Einkommen ermittelt. Nur von diesem Betrag sind Steuern fällig. Kommst du mit deinen Belastungen, die dem Finanzamt noch nicht bekannt sind, über die Summe der Pauschbeträge, bekommst du zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet.
Ich hoffe, dass ich dir etwas weiter helfen konnte.
Viele Grüße. Heidi
Hallo,
für die auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2011 ausgewiesenen, verbliebenen Beträge für Lohnsteuer, SolZ und evtl. Kirchensteuer muss in der Tat eine Steuererklärung abgegeben werden. Für nur Lohnempfänger gibt es das sog. vereinfachte Verfahren.
Mich wundert auch, dass die Gutschrift eines Teils der Abzüge bereits im November erfolgt. Ich kenne es so, dass der „interne Lohnsteuerjahresausgleich“ durch den Arbeitgeber erst mit dem Monat Dezember erledigt wird. Dabei erfolgt nur ein Tabellenabgleich mit der Lohnsteuertabelle, Mehrbeträge werden dann gut geschrieben.
Gruß
Hallo, da sind Sie wahrscheinlich über den Freibetrag gekommen. Also Steuererklärung machen und dann gibts das Geld zurück. Ist doch kein riesen Aufwand. LG
hat dein arbeitgeber dir die erstattet auf der selben abrechnung auf der dir auch das weihnachtsgeld ausgezahlt wurde?
dann kann das nur vom arbeitgeber sein und das ist dann freiwillig
sonst eröffnet sich mir kein grund
ist es in der abrechnung danach passiert dann ist das der arbeitgeberseitige lohnsteuerjahresausgleich
ich kenne dein gehalt, die höhe des weihnachtsgelds und deine daten wie lohnsteuerklasse, (beamter oder nicht) kinder und eventuelle freibeträge nicht
somit ist da keine aussage zu möglich
Hallo Boneyard,
ich kenne jetzt deine konkreten Bedingungen nicht, aber ich versuche mal eine Erklärung.
Weihnachtsgeld gehört zu deinen Einkünften. Also werden auch Lohnsteuer und Soli darauf fällig.
Nun fällt das Ganze in einem Monat an. D.h. in diesem Monat hast du deutlich mehr verdient, bezahlst also auch deutlich mehr Steuern und Soli. Die Progression schlägt zu.
Am Jahresende macht dein Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich. Da nimmt er alle Einkommen zusammen und schaut, was in der Lohnsteuerjahrestabelle steht. Einen kleinen Teil der extra gezahlten Steuern bekommst du damit zurück.
Deine Lohnsteuererklärung machst du völlig unabhängig davon. Du solltest selber wissen, ob es sich lohnt.
Hallo Boneyard,
bei Lohnabrechnungen wird anhand der Monatstabelle für Lohnsteuer, SoLi und Kirchensteuer abgerechnet. Deshalb entstand für den Monat November ein Abzug. Ein Ausgleich ist mit der Dezemberabrechnung zu machen. Wenn Sie die restlichen Steuern zurück haben wollen, kommen Sie um einen Steuerausgleich mit dem Finanzamt leider nicht drumrum.
MfG
J. Wolf
Weihnachtsgeld bekommen und wurde deswegen mit Lohnsteuer und
Solz belastet.
Das ist völlig korrekt!
Teil dieser Lohnsteuer wieder gutgeschrieben!
Ich vermute, dein Arbeitgeber hat für die den Jahreslohnsteuerausgleich gemacht (ist sicherlich ein größeres Unternehmen). Daher hast du einen kleinen Teil wieder bekommen, da sie dich so gestellt haben, als hättest du die Steuererklärung gemacht.
D. h. du brauchst keine weitere machen, wenn du keine zusätzlichen Kosten hast.
Das ist nun die Frage, da du sicherlich zur Schule fahren musst, Bücher kaufen musstest … Dies würden als Werbungskosten abgezogen werden können. Jedoch wird schon vom Staat ein Freibetrag i. H. v. derzeit 920 EUR gewährt. Daher müssen die Kosten drüber liegen, damit du mehr erstattet bekommst…
Dein Arbeitgeber ist jetzt vom „normalen“ 920 EUR ausgegangen. Ggf. kannst du im Internet unter „Jahreslohnsteuerausgleich“ nachlesen.
Was ist mit dem anderen Teil?
den erhält das FA, da dein Einkommen so hoch war, dass du letzlich Steuern zahlen musstest.
Muss ich deswegen jetzt extra eine Steuererklärung machen?
Also, da Weihnachtsgeld ein sog. Einmalbezug ist, wird er nicht wie Dein normales Gehalt über die monatliche sondern über die jahreslohnsteuertabelle betseuert. D.h. es wird auf Gr. der vorliegenden Abrechnungen bzw anhand Deines Gehaltes Dein Jahresverdienst hochgerechnet und die dazugehörige Steuer in der Tabelle abgelesen.
Woran siehst du, dass Lohnsteuer „gutgeschrieben“ wurde?
Leider kann ich das nur korrekt beantworten, wenn ich mal so eine Abrechnung sehe.
In der Regel zahlen Azubis keine Steuer, auch nicht auf Einmalbezüge, es sei denn der Jahresverdienst liegt über 8004 € inkl. Weihnachtsgeld.
Dann musst du, wenn du die Steuer wiederhaben willst, tatsächlich eine Erklärung abgeben. Warte aber mal auf die Dezemberabrechnung. Vielleicht muss Dein AG ja auf Gr. der Größe des Betriebes einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen oder er macht es freiwillig. Dann könnte es sein, dass du die Steuer direkt wieder bekommst.
den Rest der Einkommenssteuer wirst du über den Lohnsteuerjahresausgleich bekommen, wenn du unter den entsprechenden Grenzen liegst.
Warum nun dein Arbeitgeber schon jetzt etwas zurück zahlt kann eigentlich nur daran liegen, dass er zuviel einbehalten hat, sonst ist das eigentlich nicht üblich.
Hallo, schätze Du musst auf jeden Fall mittels Steuererkläürung erklären wie hoch Dein Gesamtjahreseinkommen war, damit die Dir den rest auch wieder erstatten!