Hallo liebe Helfenden
Und zwar:
Ich hatte im Winter einen Wegeunfall von meiner Freundin zur Arbeitsstelle (auf direktem Weg). Der Weg von dort ist KÜRZER als der von meinem offiziellen Wohnsitz und subjektiv ungefährtlicher, daher bin ich im Schneetreiben von dort aus gefahren - was leider nicht geholfen hat
Nunja, aufjedenfall wurde mein Antrag auf Billigkeitszuwendung abgelehnt mit der Begründung ich habe mich aus eigenwirtschaftlichen privaten Interessen bei meiner Freundin aufgehalten und habe somit keinen Unfallversicherungsschutz.
Nun meine Frage:
Ist das rechtlich alles richtig so oder sollte ich da mal Widerspruch einlegen? Immerhin war der Weg kürzer als mein eigentlicher Weg und ich halte mich in der Wohnung meiner Freundin mindestens genauso häufig auf wie in meiner eigenen.
Vielen Dank im Voraus,
shacka1992