Theo Traktor und Benno Blumen wohnen in einer Sackgasse.
Theo wohnt hinten und muss, um zu seinem Haus zu kommen, über Bennos Hof fahren - er hat ein Wegerecht.
Theo Traktor hat außerdem eine zweite Wiese, die von seinem Hof durch eine Hecke abgetrennt ist. Da er keine Lücke in die Hecke schneiden will, fährt Theo nun mit seinem Traktor den Bogen über Bennos Hof, um auf seine Wiese zu kommen.
Dabei beschädigt er immer mal wieder Beeteinfassungen und Blumenkübel.
Benno ist der Ansicht, das Wegerecht gilt nur, um Theo zu ermöglichen, zu seinem Haus zu kommen. Für das Hin- und Her zur Wiese, die Theo auch über sein eigenes Grundstück erreichen könnte, gilt es seiner Ansicht nach nicht.
Wem gehört denn laut Grundbuch der Teil des vorderen Grundstücks,über das die Zufahrt zum Hinterlieger führt ?
Üblich natürlich dem Vorderlieger,denn sonst bräuchte es kein Wegerecht,der Hinterlieger kann ja auch den Fahrwegstreifen kaufen,dann wäre er nicht auf ein Wegerecht angewiesen.
Üblich ist der Streifen aber zu schmal,um ihn zu trennen. Dann bleibt eben nur ein Verbleib beim Vorderlieger und ein Überfahrtsrecht für den Hinterlieger.
Das Hauptgrundstück des Hinterliegers gehört sicher nur dem Hinterlieger,also da gibts für den Vorderlieger kein Wegerecht.
Es gilt nicht gegenüber beiden Anliegern gleich. Es ist eine zugestandene Ausnahme für den Hinterlieger,weil der sonst das Grundstück nicht nutzen könnte,weil ohne Zufahrt.
Also darf er nicht über das Grundstück auf seine Wiese fahren und schon gar nicht,dortige Anpflanzungen oder Begrenzungen umfahren.
dann führt der Weg also noch am Hinterliegergrundstück vorbei, weil auch dahinter noch Land des Vorderliegers ist. Also der ganze Weg ist Eigentum des Vorderliegers,nur nicht das seitlich anstoßende Grundstück des hinteren,das wird er ja gekauft haben und dafür im Grundbuch als Eigentümer stehen.
Dann führe der Vordere ja über dessen Grund und Boden,nur um so auf einen Teil seines Landes zu gelangen. Das geht nicht ohne Einwilligung.
Stichwort ‚Pflicht zur schonenden Ausübung des Wegerechts‘: wenn Theo Traktor die Wiese auch anders erreichen könnte, hat er kein Recht, das Wegerecht dafür in Anspruch zu nehmen. Dann muss er seine Hecke eben entfernen.
Benno hat Recht mit seiner Ansicht.
Für Schäden, die im Rahmen der Nutzung des Wegerechts auf Bennos Grundstück enstehen, muss Theo aufkommen.